Schlagwort: Pakt für die Musikschulen

Pressemitteilung 16. Februar 2026 | Kommunen und Land Hand in Hand

Pakt für Musikschulen untermauert das gesellschaftliche Erfordernis für eine umfassende Bildungsstruktur in Hessen

Am Freitag, den 13. Februar 2026 trafen der Vorsitzende der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, Mathias Wagner und der Landesvorsitzende des Verbandes deutscher Musikschulen Hessen (VdM Hessen), Michael Eberhardt in der Musikschule Marburg mit der dortigen Vorsitzenden des Trägervereins, Frau Katrin Hensel und Musikschulleiter Eugen Anderer zum Informationsaustausch zusammen. Ausgangspunkt war die gemeinsame Verantwortung von Kommunen und Land für die dauerhafte Gewährleistung der Teilhabegerechtigkeit an musikalischer Bildung im Rahmen des aktuell bestehenden Paktes für Musikschulen. Hierbei kommt dem bevorstehenden Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen in Hessen ab dem kommenden Schuljahr eine besondere Rolle zu.

In der Marburger Musikschule unterrichten 58 Musikehrkräfte rund 2500 Schülerinnen und Schüler. Davon werden etwa 1000 in 17 Kindertagesstätten und Schulkooperationen erreicht „Es ist absolut wichtig, dass alle Teile des Landkreises mit musikalischer Bildung durch öffentliche Musikschulen versorgt werden“, hob Eugen Anderer hervor, „wobei etwa 300 dieser Schülerinnen und Schüler indes aus umliegenden Gemeinden des Landkreises Marburg/Biedenkopf kommen. Hierzu planen wir regelmäßig Lehrkräfte nach Biedenkopf zu entsenden, die dort in den allgemeinbildenden Schulen unterrichten sollen. Dadurch werden erhebliche Fahrtkosten anfallen, die wir als Musikschule mitfinanzieren. Deshalb benötigen wir hierfür eine deutliche höhere Mitfinanzierung des Landkreises.“

Die Marburger Musikschule erweist sich somit als unersetzlicher Teil einer umfassenden Bildungsinfrastruktur, die in der Kooperation zwischen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen ihren praktischen Ausdruck findet. „Bereits heute bestehen hessenweit hunderte von Kooperationsprojekten – von Team-Teaching über Klassenmusizieren bis hin zu räumlichen Partnerschaften. Programme wie ¢ZusammenSpiel Musik¢ zeigen, dass nachhaltige Kooperationen gelingen können, wenn sie strukturell abgesichert und nicht nur projektbezogen gefördert werden. Auf diese Weise leisten öffentliche Musikschulen einen zentralen Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen und musikalische Bildung für alle“, erklärt Michael Eberhardt.

Mit dem Ausbau des Ganztagsangebots wächst die Verantwortung, von Anbeginn kulturelle Bildung strukturell mitzudenken. Die öffentlichen Musikschulen sehen dabei allerdings die Gefahr, dass insbesondere die Instrumental- und Vokalausbildung unter Druck gerät, wenn Kinder durch lange Schulzeiten faktisch keine Möglichkeit mehr haben, regulären Musikschulunterricht wahrzunehmen. Deshalb betonten die Vertretenden der Musikschulen die Notwendigkeit einer engen Verzahnung zwischen öffentlichen Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen. Modelle zur Rhythmisierung des Schulalltags liegen seit Jahren vor: Sie sehen vor, Zeitfenster für kulturelle Bildung verbindlich in den Vormittag zu integrieren – etwa durch „auf Band gelegte“ Unterrichtsphasen in der zweiten oder vierten Stunde. Dafür könnte regulärer Unterricht teilweise in den Nachmittag verlagert werden. Ein solcher strukturierter Ansatz würde nicht nur musikalische Bildung sichern, sondern zugleich das Unterrichtsgeschehen insgesamt entzerren und den Schulalltag kindgerechter gestalten.

Beim Pakt für Musikschulen haben sich das Land Hessen und die Kommunen indes auf den Weg einer gemeinsamen verlässlichen Finanzierungsstruktur gemacht. Bis zum Jahr 2031 will hierbei das Land 12,5 % der Gesamtkosen der öffentlichen Musikschulen übernehmen, sofern die Kommunen ihren Anteil auf 35 % erhöhen. Dadurch wird perspektivisch eine deutliche Entlastung der Familien sowie eine tarifgerechte Bezahlung der Lehrkräfte ermöglicht.

Insbesondere im Hinblick auf die Kommunen richtet Michael Eberhardt seine Bitte an den Fraktionsvorsitzenden der hessischen Grünen, Mathias Wagner, die entsprechenden verantwortlichen Personen in den hessischen Städten Gemeinden und Landkreisen für das Thema der kommunalen Mitfinanzierung sensibilisieren und sich vor Ort für diesen wesentlichen Teil der Umsetzung der des Paktes für Musikschulen einzusetzen. Wagner unterstrich in diesem Zusammenhang: „Musikschulen sind keine beliebige freiwillige Zusatzleistung, sondern Teil des Bildungswesens. Wer Ganztag qualitativ gestalten will, muss daher musikalische Bildung strukturell stets mitdenken. Deshalb dürfen Ganztag und Musikschule auch kein Gegeneinander sein. Vielmehr kann Hessen mit klarer Finanzierung und struktureller Einbindung bundesweit Modellcharakter erreichen.“

Unter dem gemeinsamen Dach des VdM Hessen leisten die öffentlichen Musikschulen mit 115.000 Schülerinnen und Schülern und rund 30.000 Jahreswochenstunden Unterricht einen zentralen Beitrag zur kulturellen Bildungslandschaft. Gleichzeitig bestehen bei der kommunalen Förderung noch erhebliche Unterschiede: Ein Großteil der Einrichtungen liegt deutlich unter dem angestrebten Finanzierungsanteil. Bislang bilden die hessischen Kommunen im Bundesvergleich bei der Musikschulförderung weiterhin das absolute Schlusslicht!

Weitere Informationen:

Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

Rheinstraße 111
65185 Wiesbaden

Fon.: (0611) 341 868 60
Fax.: (0611) 341 868 66

E-Mail: buero@musikschulen-hessen.de
Internet : www.musikschulenhessen.de


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Pressemitteilung 9. Februar 2026 | VdM Hessen zieht positives Fazit zur Landtagsdebatte über den Pakt für die Musikschulen

Der Verband deutscher Musikschulen in Hessen (VdM Hessen) hat die Plenardebatte des Hessischen Landtages zum Pakt für Musikschulen – ein starkes Zeichen für die hessischen Musikschulen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und zieht eine positive Bilanz. Die Debatte machte deutlich, welchen Stellenwert musikalische Bildung und die öffentlichen Musikschulen für das Land Hessen einnehmen.

Der Landtag stellte wiederholt fest, dass musikalische Bildung eine bedeutende Rolle bei der kulturellen Bildung von Kindesbeinen an spielt. In der damit einhergehenden Persönlichkeitsentwicklung fördert sie die Entwicklung, Wahrnehmung, koordinative Fähigkeiten und Kreativität von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglicht individuelles musikalisches Lernen und gemeinschaftliches sowie kulturelle Teilhabe. Öffentliche Musikschulen sind hierbei charakteristische kulturelle Bildungseinrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit ihrem breit gefächerten Unterrichtsangebot auch eine Vorstellung von der außerordentlichen Vielfalt der Musik vermitteln. Sie stehen dabei in der gesellschaftlichen Pflicht, die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten und dies zugleich mit der Möglichkeit einer umfassenden musikalischen Bildung zu verbinden. Musikschulen sind gerade auch in den ländlichen Räumen ein wichtiger Partner.

Vor diesem Hintergrund betonte der Landtag die Wichtigkeit von öffentlichen Musikschulen als wesentlicher Teil der kulturellen Bildung, wichtiger Baustein der Kulturszene vor Ort sowie als Ausgangspunkt für mögliche Künstlerinnen- und Künstler-Karrieren in Hessen.

Der Landtag unterstrich die Arbeit des seit 2021 eingerichteten Runden Tisches für die Musikschulen mit Vertretern des VdM Hessen und weiteren musikbezogenen Kulturverbänden sowie den Kommunalen Spitzenverbänden wie auch und aus der Landespolitik zur Einführung eines neuen Finanzierungsmodelles. Gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Finanzierung beteiligen, werden die hessischen Musikschulen auch im bundesweiten Vergleich, aber auch in ihrer Qualität und ihren Strukturen gestärkt.

Außerdem betonte der Landtag die beeindruckende Vielfalt der hessischen Musikschullandschaft und das starke Engagement ihrer Träger. Ob Vereine, Stiftungen oder kommunale Einrichtungen – sie alle leisten einen wertvollen Beitrag zur musikalischen Bildung und kulturellen Teilhabe. Durch ihre Arbeit entsteht ein Netzwerk, das nicht nur musikalische Talente fördert, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander stärkt und die kulturelle Vielfalt Hessens bereichert. Der Landtag dankte daher der gesamten hessischen Musikschullandschaft für deren herausragendes Engagement.

Vor diesem Hintergrund würdigte der Landtag ausdrücklich den „Pakt für die Musikschulen“. Diesbezüglich befürwortete erneut die Einführung eines Indikatorenmodells zur Finanzierung der öffentlichen Musikschulen im Rahmen der damit verbundenen neuen Förderrichtlinie. Das Indikatorenmodell legt qualitative Anforderungen für die Förderung fest und honoriert dadurch das Engagement vor Ort, unterstützt die gute pädagogische Arbeit und ermöglicht zugleich eine stetige, sich an anerkannten Standards orientierende Fortentwicklung des Musikschulstandortes Hessen. Dies schlägt sich u. a. in dem geplanten Mittelaufwuchs von jährlich 600.000 Euro bis zum Jahr 2031 nieder und bedeutet in haushalterisch herausfordernden Zeiten eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zum Jahr 2024.

Schließlich erkannte der Landtag die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Musikschulen durch das sogenannte „Herrenberg Urteil“ stehen, an.  Gleichzeitig ermutigt er die Landesregierung weiter in ihrem Bestreben, gemeinsam mit dem Bund eine dauerhafte Rechtssicherheit im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrenden für die Zeit ab 2027 zu erreichen

Der Landesvorsitzende des VdM Hessen, Michael Eberhardt betont im Rückblick auf die Debatte: „Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der hessischen öffentlichen Musikschulen und damit der musikalischen Bildung sehe ich hier einen weiteren bedeutsamen Schritt der Wertschätzung aller Lehrenden an öffentlichen Musikschulen. Im Zentrum steht hier die Weiterentwicklung der Beschäftigungsverhältnisse unserer Lehrkräfte und ebenso die Weiterentwicklung unseres gemeinsamen Bildungsauftrages in der Vielzahl musikpädagogischer Kooperationen mit den allgemeinbildenden Schulen und unseren weiteren Bildungspartnern.“

Die Debatte war auf Initiative der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag zustande gekommen und unterstreicht aus Sicht des VdM Hessen die Notwendigkeit, musikalische Bildung langfristig politisch abzusichern und weiterzuentwickeln. Durch die Diskussion im Landtag sieht sich der VdM Hessen in seiner Arbeit bestätigt und wird sich auch künftig engagiert für verlässliche Rahmenbedingungen, gute Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und eine starke öffentliche Musikschullandschaft in Hessen einsetzen.

Weitere Informationen:

Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

Rheinstrasse 111
65185 Wiesbaden

Fon: (0611) 341 868 60
Fax: (0611) 341 868 66

E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
Internet. www.musikschulen-hessen.de


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