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Pressemitteilung 9. Februar 2026 | VdM Hessen zieht positives Fazit zur Landtagsdebatte über den Pakt für die Musikschulen

Der Verband deutscher Musikschulen in Hessen (VdM Hessen) hat die Plenardebatte des Hessischen Landtages zum Pakt für Musikschulen – ein starkes Zeichen für die hessischen Musikschulen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt und zieht eine positive Bilanz. Die Debatte machte deutlich, welchen Stellenwert musikalische Bildung und die öffentlichen Musikschulen für das Land Hessen einnehmen.

Der Landtag stellte wiederholt fest, dass musikalische Bildung eine bedeutende Rolle bei der kulturellen Bildung von Kindesbeinen an spielt. In der damit einhergehenden Persönlichkeitsentwicklung fördert sie die Entwicklung, Wahrnehmung, koordinative Fähigkeiten und Kreativität von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglicht individuelles musikalisches Lernen und gemeinschaftliches sowie kulturelle Teilhabe. Öffentliche Musikschulen sind hierbei charakteristische kulturelle Bildungseinrichtungen, die Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit ihrem breit gefächerten Unterrichtsangebot auch eine Vorstellung von der außerordentlichen Vielfalt der Musik vermitteln. Sie stehen dabei in der gesellschaftlichen Pflicht, die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten und dies zugleich mit der Möglichkeit einer umfassenden musikalischen Bildung zu verbinden. Musikschulen sind gerade auch in den ländlichen Räumen ein wichtiger Partner.

Vor diesem Hintergrund betonte der Landtag die Wichtigkeit von öffentlichen Musikschulen als wesentlicher Teil der kulturellen Bildung, wichtiger Baustein der Kulturszene vor Ort sowie als Ausgangspunkt für mögliche Künstlerinnen- und Künstler-Karrieren in Hessen.

Der Landtag unterstrich die Arbeit des seit 2021 eingerichteten Runden Tisches für die Musikschulen mit Vertretern des VdM Hessen und weiteren musikbezogenen Kulturverbänden sowie den Kommunalen Spitzenverbänden wie auch und aus der Landespolitik zur Einführung eines neuen Finanzierungsmodelles. Gemeinsam mit den Landkreisen und Kommunen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Finanzierung beteiligen, werden die hessischen Musikschulen auch im bundesweiten Vergleich, aber auch in ihrer Qualität und ihren Strukturen gestärkt.

Außerdem betonte der Landtag die beeindruckende Vielfalt der hessischen Musikschullandschaft und das starke Engagement ihrer Träger. Ob Vereine, Stiftungen oder kommunale Einrichtungen – sie alle leisten einen wertvollen Beitrag zur musikalischen Bildung und kulturellen Teilhabe. Durch ihre Arbeit entsteht ein Netzwerk, das nicht nur musikalische Talente fördert, sondern auch das gesellschaftliche Miteinander stärkt und die kulturelle Vielfalt Hessens bereichert. Der Landtag dankte daher der gesamten hessischen Musikschullandschaft für deren herausragendes Engagement.

Vor diesem Hintergrund würdigte der Landtag ausdrücklich den „Pakt für die Musikschulen“. Diesbezüglich befürwortete erneut die Einführung eines Indikatorenmodells zur Finanzierung der öffentlichen Musikschulen im Rahmen der damit verbundenen neuen Förderrichtlinie. Das Indikatorenmodell legt qualitative Anforderungen für die Förderung fest und honoriert dadurch das Engagement vor Ort, unterstützt die gute pädagogische Arbeit und ermöglicht zugleich eine stetige, sich an anerkannten Standards orientierende Fortentwicklung des Musikschulstandortes Hessen. Dies schlägt sich u. a. in dem geplanten Mittelaufwuchs von jährlich 600.000 Euro bis zum Jahr 2031 nieder und bedeutet in haushalterisch herausfordernden Zeiten eine Verdopplung der zur Verfügung stehenden Mittel im Vergleich zum Jahr 2024.

Schließlich erkannte der Landtag die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Musikschulen durch das sogenannte „Herrenberg Urteil“ stehen, an.  Gleichzeitig ermutigt er die Landesregierung weiter in ihrem Bestreben, gemeinsam mit dem Bund eine dauerhafte Rechtssicherheit im Hinblick auf die Beschäftigungsverhältnisse von Lehrenden für die Zeit ab 2027 zu erreichen

Der Landesvorsitzende des VdM Hessen, Michael Eberhardt betont im Rückblick auf die Debatte: „Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der hessischen öffentlichen Musikschulen und damit der musikalischen Bildung sehe ich hier einen weiteren bedeutsamen Schritt der Wertschätzung aller Lehrenden an öffentlichen Musikschulen. Im Zentrum steht hier die Weiterentwicklung der Beschäftigungsverhältnisse unserer Lehrkräfte und ebenso die Weiterentwicklung unseres gemeinsamen Bildungsauftrages in der Vielzahl musikpädagogischer Kooperationen mit den allgemeinbildenden Schulen und unseren weiteren Bildungspartnern.“

Die Debatte war auf Initiative der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag zustande gekommen und unterstreicht aus Sicht des VdM Hessen die Notwendigkeit, musikalische Bildung langfristig politisch abzusichern und weiterzuentwickeln. Durch die Diskussion im Landtag sieht sich der VdM Hessen in seiner Arbeit bestätigt und wird sich auch künftig engagiert für verlässliche Rahmenbedingungen, gute Arbeitsbedingungen für Lehrkräfte und eine starke öffentliche Musikschullandschaft in Hessen einsetzen.

Weitere Informationen:

Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

Rheinstrasse 111
65185 Wiesbaden

Fon: (0611) 341 868 60
Fax: (0611) 341 868 66

E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
Internet. www.musikschulen-hessen.de


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