Kategorie: Aktuell

Einladung zum Kolloquium “Musikalische Bildung” am 11. Juli 2023

Musikalische Bildung: Der Pakt für die Musikschulen und seine praktische Umsetzung vor dem Hintergrund des Staatsziels Kultur in Hessen

Öffentliches Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen mit Angela Dorn, hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst und Prof. Dr. Oliver Scheytt, Professor für Kulturpolitik an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, politische Entscheidungsträger aus Kommunen und Land sind ebenso willkommen wie die interessierte Bevölkerung.

Dienstag, 11. Juli 2023
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Wiesbadener Musik- und Kunstschule
– Kulturforum –
Einlass ab 17:30 Uhr

Auf dem Podium

Angela Dorn
Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst

Prof. Dr. Oliver Scheytt
Professor für Kulturpolitik an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Prof. Dr. phil. Joachim-Felix Leonhard
Staatssekretär a. D. | Vorsitzender des Kuratoriums beim VdM Hessen

Michael Eberhardt
Landesvorsitzender des VdM Hessen

Anschließende gemeinsame Diskussion

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Ihre verbindliche Anmeldung ist erforderlich.


Ihr Weg ins Kulturforum der Wiesbadener Musik- und Kunstschule

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Beitragsfoto und Foto im Plakat: © iStock/Highwaystarz-Photography

Kuratorium beim VdM Hessen zu Besuch beim Hessischen Volkshochschulverband

Am 4. April 2023 berieten sich Mitglieder des Kuratoriums beim Verband deutscher Musikschulen Hessen (VdM Hessen) in den Räumen des hvv – Hessischen Volkshochschulverbandes.

Unter anderem ging es um den Pakt des Landes und der Kommunen für die öffentlichen Musikschulen. Das Kuratorium setzt sich aus Persönlichkeiten aus Kultur, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Es versteht sich als Beratergremium, die Mitglieder agieren dabei als Botschafter für die Anliegen des VdM. Der VdM Hessen versteht sich als ideell enger Partner des hvv und freut sich über die fruchtbare Zusammenarbeit.

Im Beitragsbild von links nach rechts:
Michael Eberhard, Dr. Hans-Joachim Rieß, Walter Renneisen, Dr. Manuel Lösel, Dr. Christiane Ehses, Prof. Dr. Werner Jank, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard

CORONA-Informationen für Musikschulen

Stand 19. März 2022

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 19. März 2022


Stand 3. März 2022

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 3. März 2022


Stand 7. Februar 2022

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 7. Februar 2022


Stand 28. Dezember 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 28. Dezember 2021


Stand 16. Dezember 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 16. Dezember 2021


Stand 5. Dezember 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 5. Dezember 2021


Stand 25. November 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 25. November 2021


Stand 11. November 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 11. November 2021


Stand 14. Oktober 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 14. Oktober 2021


Stand 16. September 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 16. September 2021


Stand 20. August 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 20. August 2021


Stand 19. Juli 2021

Der Landesmusikrat Hessen bietet seinen Mitgliedern eine Corona-Beratungsstelle an. Diese befasst sich unter anderem mit hygienebezogenen Regelungen und finanziellen Unterstützungsprogrammen. https://www.landesmusikrat-hessen.de/corona


Stand 26. Juni 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV)

Die CoSchuV wurde am 22. Juni 2021 beschlossen und ist am 25. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie löst die bislang geltenden Verordnungen (Corona-Einrichtungsschutzverordnung und die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung) ab. Die nachfolgende Auflistung ist nach den Regelungen der Verordnung gegliedert und gibt einen Überblick über häufige Nachfragen; sie ist nicht abschließend. Die Auslegungshinweise ersetzen nicht die Regelungen der Verordnung. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.


Stand 18. Juni 2021

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung).

Hinweis: Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung, sodass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden.


Stand 29. Mai 2021

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angebote aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)

Unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-undstaedten-greift-die-bundes-notbremse finden Sie die Landkreise und kreisfreien Städte, die derzeit von der bundesrechtlichen Notbremse betroffen sind.


Stand 4. Mai 2021

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)


Stand 30. April 2021

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 30. April 2021 mit sofortiger Wirkung

Kurzfassung

Demnach:

  • ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 an drei aufeinander folgenden Tagen die geltende Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung wie bisher anzuwenden,
  • treten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen die Bestimmungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag allgemein in Kraft,
  • ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen insbesondere der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt.

Bei der Feststellung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz ist folgendes entscheidend bzw. zu beachten:

  • Ausschlaggebend sind die Zahlenangaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), die auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums für die Landkreise und die kreisfreien Städte festgestellt und veröffentlicht werden.
  • Bei Erreichen der betreffenden Schwellenwerte erfolgen keine weiteren Beschlüsse von Land und Kreisen, vielmehr treten die Beschränkung somit automatisch in Kraft.

Außerdem dürfen am “Präsenzunterricht (…) nur Schülerinnen, Schüler und Studierende teilnehmen, die über das negative Ergebnis eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) oder zur patienten-nahen Anwendung durch Dritte (PoC-Test, Bürgertest) verfügen, der zu Beginn des Schultags noch nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt.


Stand 9. Januar 2021

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 9. Januar 2021 mit Wirkung ab 11. Januar 2021


Stand 16. Dezember 2020

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 16. Dezember 2020

Links

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 6. November 2020


Stand: 6. November 2020

Die hessischen Musikschulen dürfen ab heute – 6. November 2020 – unter Beibehaltung der bisherigen Hygienemaßgaben wieder für den Publikumsverkehr (Schülerinnen und Schüler sowie Eltern) öffnen. 

Die Hessische Landesregierung nimmt im Hinblick auf den Betrieb der Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vor. Mit Wirkung vom 6. November 2020 fallen diese also nicht mehr unter das befristete Verbot gemäߧ 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb). Damit folgt das Land Hessen den Regelungen nahezu aller anderen Bundesländer und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 Rechnung.

Presse

Links

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 6. November 2020

AKTUALISIERT am 8. Dezember 2020

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 3. Dezember 2020


Stand 3. November 2020

Die Musikschulen sind aufgrund der aktuellen „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) und der dazu gehörenden „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ bis zum Ablauf des 30. November 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Dies wird durch den § 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb) der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ und den Punkt 2. (Schließung und Betrieb von Einrichtungen sowie Sportbetrieb) der „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ bestimmt.“

Links

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie


Stand 1. Mai 2020

Die Hessische Landesregierung hat die Öffnung von Musikschulen beschlossen.

Die Hessische Landesregierung hat am Mai-Feiertag nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen.

Ab Montag, den 4. Mai 2020 können in Hessen auch die öffentlichen Musikschulen unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die erlaubte Musikschularbeit umfasst dabei den Einzelunterricht und den Unterricht in Kleingruppen bis zu fünf Personen.


Stand 18. März 2020, 10:00 Uhr

Mit sofortiger Wirkung tritt die vierte Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 offiziell in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020 (Ende der Osterferien).

Dem §1 folgend ist somit „(…) die Wahrnehmung von Angeboten der Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (…) untersagt“.

Alle Informationen zur Verordnung entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf. Bei Klick öffnet sich in Ihrem Browser ein neues Fenster.


Stand 17. März 2020, 11:45 Uhr

Wie bereits den Medien zu entnehmen war, planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Hierzu hat sich Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder auf „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“ verständigt, siehe nachfolgenden Link zur betreffenden Pressemeldung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Für die weitere Umsetzung sind jetzt also die einzelnen Bundesländer zuständig!

Dem folgend hat der Hessische Ministerpräsident in seiner gestrigen Pressekonferenz bislang nur von den folgenden faktisch für den Publikumsverkehr zu schließenden Betrieben und Einrichtungen gesprochen. Dies sind:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken
  • Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

In den oben genannten Leitlinien werden in einem eigenen Abschnitt weitere Einrichtungen aufgezählt, die verboten werden sollen. Hierzu gehören:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Was die öffentlichen Musikschulen anbetrifft, ist nach jetziger Lage die betreffende Maßgabe zur Zeit noch in die Zukunft gerichtet. Hier obliegt also dem Land Hessen tatsächlich noch die jeweilige Entscheidung.

Wie uns der Hessische Städtetag soeben mitgeteilt hat, wird die betreffende Entscheidung spätestens morgen erwartet!


Stand: 16. März 2020, 12:00 Uhr

Information zu Schließungsmaßnahmen zwecks Corona-Prävention

Aufgrund der Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den allgemein bildenden Schulen herrscht zurzeit noch eine uneinheitliche Vorgehensweise in den Landkreisen bezüglich der davon ebenso betroffenen öffentlichen Musikschulen.

An vergangenen Freitag (13. März) war der Sachstand bekanntlich so, dass die öffentlichen Musikschulen landesweit tatsächlich weiterhin die Räumlichkeiten der allgemein bildenden Schulen weiternutzen durften und damit nicht von einer behördlich angeordneten Schließung ausgegangen werden kann.

Am Wochenende sind nun vereinzelte Landkreise dazu übergangen, auch andere öffentliche Dienstleistungen bis auf weiteres zu schließen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Sporthallen, Volkshochschulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Musikschulen und ähnliche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft bzw. Förderung.

Nach Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ergibt sich zurzeit für uns daher folgende Entscheidungslage:

Da sich die betreffenden Ministerien prioritär nur um ihre unmittelbar zugeordneten staatlichen Einrichtungen kümmern, zählen die Musikschulen deshalb zum sogenannten nachgeordneten Bereich. Daher sind zurzeit leider keine spezifischen Aussagen in unserem Sinne zu erreichen. Das gilt übrigens auch für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das wiederum die örtlichen Gesundheitsämter beaufsichtigt.

Die einzige entscheidungsrelevante Institution ist das örtliche Gesundheitsamt!

Daher haben die Trägerverantwortlichen unserer Musikschulen zunächst eine informationsbezogene Holschuld: Demnach obliegt es Ihnen, sich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen und die Sachlage abzusprechen bzw. auf den Entscheidungsweg zu bringen. Gleiches gilt im Nachgang sodann im Hinblick auf die Schulleiter*innen der allgemein bildenden Schulen für die ggf. dann noch anstehende Frage der Nutzung ihrer Unterrichtsräume.

Website der Landesärztekammer Hessen mit Links zu den Gesundheitsämtern in Hessen.

Bitte beachten sie auch die Informationen und weiterführende Links der VdM Bundesgeschäftsstelle https://www.musikschulen.de/

sowie die Hinweise des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de/

Mit kollegialen Grüßen,

Michael Eberhardt

Hans-Joachim Rieß

 

WIE IN DEN ANDEREN BUNDESLÄNDERN AUCH, MUSIKSCHULEN IN HESSEN GEÖFFNET LASSEN

Die Musikschulen in Hessen sind geschlossen. Die Musikschulen in vielen anderen Bundesländern bleiben weiter geöffnet. Das ist eine Ungleichbehandlung, gegen die wir protestieren.

Hier geht es zu unserer Onlinepetition: Musikschulen in Hessen geöffnet lassen!

Bitte unterschreiben Sie die Petition und verbreiten Sie diese weiter! Damit helfen Sie unserer Arbeit sehr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Die Petition richtet sich an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, an den Ministerpräsidenten Volker Bouffier, den Sozialminister Kai Klose und die Wissenschaftsministerin Angela Dorn.

Interview mit Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Staatssekretär a. D. im Bergsträßer Anzeiger am 6. Juni 2020

Zitate aus dem Interview:

Kultur war und ist immer ein Thema, das die Menschen zusammenbringt, weil sie uns im Innersten verbindet. Und das unabhängig von Generation, Herkunft und sozialer Prägung.

[…] immer dort, wo Bildung und Kultur nicht oder zu wenig vermittelt werden, ist die Perspektivlosigkeit besonders hoch. Der gebildete Mensch ist zudem in der Regel widerstandsfähiger gegenüber radikalen Ansichten jeder Art. Die Kulturvermittlung ist ein gesellschaftspolitisch stabilisierendes Instrument.

Lesen Sie das ganze Interview, es ist diesem Link als pdf hinterlegt. Bei Klick öffnet sich in Ihrem Browser ein neues Fenster.

Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Staatssekretär a. D. ist Mitglied des Kuratoriums beim VdM Hessen. Mehr zu seiner Person finden Sie auf unserer Website.

Digitale Unterrichtsformate: Öffentliche Musikschulen sichern Teilhabe an Musik

Presseinformation vom 31. März 2020

Auf die öffentlichen Musikschulen in Hessen wirken sich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erheblich aus. Digitale Formate helfen, den Unterrichtsausfall aufzufangen.Musikschulen und Honorarkräfte setzen auf die Soforthilfe durch das Land Hessen.

Die öffentlichen Musikschulen in Hessen halten während der Aussetzung des Präsenzunterrichts aufgrund der Corona Virus-Pandemie ihre Angebote mit digitalen Formaten aufrecht. Insbesondere werden Lernvideos, virtueller Unterricht über Videokonferenzen und Plattformen für das gemeinsame Arbeiten verstärkt eingesetzt

Über Whiteboards lassen sich zudem Noten und Texte verschicken. „Mit solchen Lösungen ermöglichen die öffentlichen Musikschulen weiterhin die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen und tragen damit zu einem konstruktiven Umgang mit der durch das Corona Virus ausgelösten, schwierigen Situation bei“, sagt der Landesvorsitzende des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen), Michael Eberhardt.

Wie funktioniert digitaler Musikunterricht?

Beispielsweise treffen sich die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern über Videokonferenzen zum virtuellen Musikunterricht. Das lässt sich mit gängigen Smartphones, Tablets oder Laptops umsetzen. Der Ablauf ähnelt einer persönlichen Musikstunde: Schülerinnen und Schüler spielen etwas vor, die Lehrkraft hört und sieht zu, ermutigt, gibt Tipps, korrigiert und demonstriert, wie es klingen sollte. Auch der Unterricht für kleine Gruppen mit drei oder vier Teilnehmenden ist so möglich.

Die Kommunikation zwischen den Musikschülern und ihren Lehrkräften ist allerdings begrenzt. Bedingt durch zeitliche Verzögerung der digitalen Medien gehen direkte Hinweise etwa zum Anschlag und der Spieltechnik verloren. Dies wirkt sich auf den Klang und die Fingerbewegungen aus. „Das birgt jedoch auch Chancen im besten Sinne der Persönlichkeitsbildung, weil die Selbständigkeit der Musikschülerinnen und Musikschüler durch das selbstbestimmte Umsetzen von Aufgaben stärker gefördert wird“, erklärt Dr. Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer des VdM Hessen.

Die Grenzen des digitalen Unterrichts

An seine Grenzen gerät der digitale Unterricht beispielsweise bei der Elementaren Musikpädagogik in Großgruppen von rund zwölf Kindern, wie sie direkt an der Musikschule oder an Kindertagesstätten angeboten wird. Hier können bestenfalls ganze Unterrichtseinheiten mit Bewegungsspielen und Liedern an die Eltern gesendet werden. Diese setzen die Inhalte dann gemeinsam mit den Kindern um. Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern mit noch größerer Personenzahl lässt sich kaum digital ersetzen.

In Hessen haben sich 66 öffentliche Musikschulen unter dem Dach des VdM Hessen organisiert. Ihre rund 2.700 musikpädagogisch qualifizierten Fachlehrkräfte vermitteln circa 130.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die außerordentliche Vielfalt der Musik. Weil die öffentlichen Musikschulen derzeit ihren Betrieb nur teilweise aufrechterhalten können, sehen sie sich mit einem Ausfall von Unterrichtsgebühren konfrontiert. Diese machen bis zu 80 Prozent der Gesamtfinanzierung aus.

Existenzfrage für Honorarlehrkräfte

Zur Existenzfrage wird die aktuelle Situation besonders für die an den Musikschulen tätigen, selbständigen Honorarlehrkräfte. Hierzu verweist Landesvorsitzender Michael Eberhardt auf die beiden Staatsminister des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums, „die nun klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Vereine, Verbände, Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die zudem nicht zurückgezahlt werden müssen“. Zu den ersten Informationen gehört auch, dass das Regierungspräsidium Kassel sowohl für die öffentlichen Musikschulen als auch für die Honorarlehrkräfte Ansprechpartner für alle Anträge auf Soforthilfe ist.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
Michael Eberhardt (Landesvorsitzender)
Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

Rheinstrasse 111
65185 Wiesbaden

Fon: (0611) 341 868 60
Fax: (0611) 341 868 66

E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
Internet. www.musikschulen-hessen.de


Die Pressemitteilung als pdf