Schlagwort: Öffentliche Musikschule

Auszeichnung | Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Michael Eberhardts Lebenswerk

Michael Eberhardt engagiert sich seit Jahrzehnten für musikalische Bildung in Hessen

Wiesbaden, 28.11.2023 Michael Eberhardt ist seit 24 Jahren in verschiedenen Vorstandsfunktionen beim Landesverband Hessen des Verbands deutscher Musikschulen tätig, davon zwölf Jahre als Landesvorsitzender. Mit diesem Amt und seiner Leidenschaft für die Musik vertritt Michael Eberhardt 67 öffentliche Musikschulen in 120 Städten und Gemeinden, mit etwa 3.000 Lehrkräften und rund 130.000 Schülerinnen und Schülern. Ayse Asar, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, würdigt Eberhardts Einsatz für die Musik mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur. Sie hat ihm heute die Auszeichnung im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst überreicht.

Enorm wichtige Pionierarbeit

Michael Eberhardts Einsatz für niedrigschwellige Musikangebote für alle Kinder und Jugendliche – egal mit welchem sozialen Hintergrund – ist enorm wichtige Pionierarbeit. Kinder, die sonst nie mit Musikinstrumenten in Berührung kommen, werden spielerisch an musikalische Grundelemente wie Takt, Rhythmus und Notation herangeführt. Das Musizieren fördert Kognition und sozialen Austausch“, so Staatssekretärin Ayse Asar. „Michael Eberhardts beeindruckende Karriere zeugt von einer tiefen Leidenschaft für die Musik. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert und er hat sich im besonderen Maße um die Entwicklung der hessischen Musikschullandschaft verdient gemacht. Mir ist es eine Freude, ihn für seine Verdienste mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur auszuzeichnen.

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Gründer der Musikschule Friedberg

Michael Eberhardt, 1954 in Kassel geboren, absolvierte ein Studium der Musikpädagogik in Frankfurt am Main mit Abschluss am Richard Strauß Konservatorium München und 1989 die Ausbildung zum Schulleiter an der Bundes-Musikakademie Trossingen. Mit seinem Engagement in der Musik initiierte Eberhardt 1985 die Gründung der Musikschule Friedberg e. V. Von anfangs zwölf freiberuflichen Lehrern und 73 Schülern wuchs sein Projekt auf sieben festangestellte Instrumentallehrerinnen und -lehrer, einige freischaffende Musikpädagogen sowie 1.400 Schülerinnen und Schüler an. Eberhardt leitete die Musikschule bis zum Jahr 2019. Mit seiner Arbeit entwickelte er ein Musikschulmodell, übernahm zahlreiche Ehrenämter und bekleidete verschiedene Rollen als Bezirkssprecher und Landesvorsitzender im Landesverband des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) Hessen. Eberhardt rief mit „Ganztagsangebotes nach Maß“ sowie „Jedem Kind ein Instrument“ zwei Programme ins Leben, die bis heute einen wesentlichen Bestandteil für die Teilhabe an musikalischer Bildung und der Musikerziehung in unserem Land haben. Seit 2018 ist Eberhardt Mitglied des Kuratoriums beim VdM Hessen, das ehrenamtlich die Entwicklung der öffentlichen Musikschularbeit im Bereich der musikalischen Bildung und Erziehung unterstützt. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert.

Was ist die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur?

Die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Personen und Einrichtungen für ihre Verdienste und ihr Engagement im Bereich aller Kunstsparten. Sie wird seit 1993 in unregelmäßigen Abständen für die Festigung und Weiterentwicklung der Kultur in Hessen überreicht. Die Entscheidung zur Verleihung der Ehrenurkunde für Kultur und Kunst trifft die Hessische Ministerin oder der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst.


Übernahme des Textes und der Fotos mit freundlicher Genehmigung des HMWK – Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

CORONA-Informationen für Musikschulen

Stand 19. März 2022

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 19. März 2022


Stand 3. März 2022

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 3. März 2022


Stand 7. Februar 2022

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 7. Februar 2022


Stand 28. Dezember 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 28. Dezember 2021


Stand 16. Dezember 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 16. Dezember 2021


Stand 5. Dezember 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 5. Dezember 2021


Stand 25. November 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 25. November 2021


Stand 11. November 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 11. November 2021


Stand 14. Oktober 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 14. Oktober 2021


Stand 16. September 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 16. September 2021


Stand 20. August 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 20. August 2021


Stand 19. Juli 2021

Der Landesmusikrat Hessen bietet seinen Mitgliedern eine Corona-Beratungsstelle an. Diese befasst sich unter anderem mit hygienebezogenen Regelungen und finanziellen Unterstützungsprogrammen. https://www.landesmusikrat-hessen.de/corona


Stand 26. Juni 2021

Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV)

Die CoSchuV wurde am 22. Juni 2021 beschlossen und ist am 25. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie löst die bislang geltenden Verordnungen (Corona-Einrichtungsschutzverordnung und die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung) ab. Die nachfolgende Auflistung ist nach den Regelungen der Verordnung gegliedert und gibt einen Überblick über häufige Nachfragen; sie ist nicht abschließend. Die Auslegungshinweise ersetzen nicht die Regelungen der Verordnung. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.


Stand 18. Juni 2021

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung).

Hinweis: Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung, sodass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden.


Stand 29. Mai 2021

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angebote aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)

Unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-undstaedten-greift-die-bundes-notbremse finden Sie die Landkreise und kreisfreien Städte, die derzeit von der bundesrechtlichen Notbremse betroffen sind.


Stand 4. Mai 2021

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)


Stand 30. April 2021

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 30. April 2021 mit sofortiger Wirkung

Kurzfassung

Demnach:

  • ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 an drei aufeinander folgenden Tagen die geltende Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung wie bisher anzuwenden,
  • treten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen die Bestimmungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag allgemein in Kraft,
  • ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen insbesondere der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt.

Bei der Feststellung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz ist folgendes entscheidend bzw. zu beachten:

  • Ausschlaggebend sind die Zahlenangaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), die auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums für die Landkreise und die kreisfreien Städte festgestellt und veröffentlicht werden.
  • Bei Erreichen der betreffenden Schwellenwerte erfolgen keine weiteren Beschlüsse von Land und Kreisen, vielmehr treten die Beschränkung somit automatisch in Kraft.

Außerdem dürfen am “Präsenzunterricht (…) nur Schülerinnen, Schüler und Studierende teilnehmen, die über das negative Ergebnis eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) oder zur patienten-nahen Anwendung durch Dritte (PoC-Test, Bürgertest) verfügen, der zu Beginn des Schultags noch nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt.


Stand 9. Januar 2021

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 9. Januar 2021 mit Wirkung ab 11. Januar 2021


Stand 16. Dezember 2020

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 16. Dezember 2020

Links

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 6. November 2020


Stand: 6. November 2020

Die hessischen Musikschulen dürfen ab heute – 6. November 2020 – unter Beibehaltung der bisherigen Hygienemaßgaben wieder für den Publikumsverkehr (Schülerinnen und Schüler sowie Eltern) öffnen. 

Die Hessische Landesregierung nimmt im Hinblick auf den Betrieb der Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vor. Mit Wirkung vom 6. November 2020 fallen diese also nicht mehr unter das befristete Verbot gemäߧ 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb). Damit folgt das Land Hessen den Regelungen nahezu aller anderen Bundesländer und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 Rechnung.

Presse

Links

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 6. November 2020

AKTUALISIERT am 8. Dezember 2020

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 3. Dezember 2020


Stand 3. November 2020

Die Musikschulen sind aufgrund der aktuellen „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) und der dazu gehörenden „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ bis zum Ablauf des 30. November 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Dies wird durch den § 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb) der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ und den Punkt 2. (Schließung und Betrieb von Einrichtungen sowie Sportbetrieb) der „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ bestimmt.“

Links

Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie

Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie


Stand 1. Mai 2020

Die Hessische Landesregierung hat die Öffnung von Musikschulen beschlossen.

Die Hessische Landesregierung hat am Mai-Feiertag nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen.

Ab Montag, den 4. Mai 2020 können in Hessen auch die öffentlichen Musikschulen unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die erlaubte Musikschularbeit umfasst dabei den Einzelunterricht und den Unterricht in Kleingruppen bis zu fünf Personen.


Stand 18. März 2020, 10:00 Uhr

Mit sofortiger Wirkung tritt die vierte Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 offiziell in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020 (Ende der Osterferien).

Dem §1 folgend ist somit „(…) die Wahrnehmung von Angeboten der Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (…) untersagt“.

Alle Informationen zur Verordnung entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf. Bei Klick öffnet sich in Ihrem Browser ein neues Fenster.


Stand 17. März 2020, 11:45 Uhr

Wie bereits den Medien zu entnehmen war, planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Hierzu hat sich Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder auf „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“ verständigt, siehe nachfolgenden Link zur betreffenden Pressemeldung:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Für die weitere Umsetzung sind jetzt also die einzelnen Bundesländer zuständig!

Dem folgend hat der Hessische Ministerpräsident in seiner gestrigen Pressekonferenz bislang nur von den folgenden faktisch für den Publikumsverkehr zu schließenden Betrieben und Einrichtungen gesprochen. Dies sind:

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken
  • Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze

In den oben genannten Leitlinien werden in einem eigenen Abschnitt weitere Einrichtungen aufgezählt, die verboten werden sollen. Hierzu gehören:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Was die öffentlichen Musikschulen anbetrifft, ist nach jetziger Lage die betreffende Maßgabe zur Zeit noch in die Zukunft gerichtet. Hier obliegt also dem Land Hessen tatsächlich noch die jeweilige Entscheidung.

Wie uns der Hessische Städtetag soeben mitgeteilt hat, wird die betreffende Entscheidung spätestens morgen erwartet!


Stand: 16. März 2020, 12:00 Uhr

Information zu Schließungsmaßnahmen zwecks Corona-Prävention

Aufgrund der Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den allgemein bildenden Schulen herrscht zurzeit noch eine uneinheitliche Vorgehensweise in den Landkreisen bezüglich der davon ebenso betroffenen öffentlichen Musikschulen.

An vergangenen Freitag (13. März) war der Sachstand bekanntlich so, dass die öffentlichen Musikschulen landesweit tatsächlich weiterhin die Räumlichkeiten der allgemein bildenden Schulen weiternutzen durften und damit nicht von einer behördlich angeordneten Schließung ausgegangen werden kann.

Am Wochenende sind nun vereinzelte Landkreise dazu übergangen, auch andere öffentliche Dienstleistungen bis auf weiteres zu schließen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Sporthallen, Volkshochschulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Musikschulen und ähnliche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft bzw. Förderung.

Nach Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ergibt sich zurzeit für uns daher folgende Entscheidungslage:

Da sich die betreffenden Ministerien prioritär nur um ihre unmittelbar zugeordneten staatlichen Einrichtungen kümmern, zählen die Musikschulen deshalb zum sogenannten nachgeordneten Bereich. Daher sind zurzeit leider keine spezifischen Aussagen in unserem Sinne zu erreichen. Das gilt übrigens auch für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das wiederum die örtlichen Gesundheitsämter beaufsichtigt.

Die einzige entscheidungsrelevante Institution ist das örtliche Gesundheitsamt!

Daher haben die Trägerverantwortlichen unserer Musikschulen zunächst eine informationsbezogene Holschuld: Demnach obliegt es Ihnen, sich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen und die Sachlage abzusprechen bzw. auf den Entscheidungsweg zu bringen. Gleiches gilt im Nachgang sodann im Hinblick auf die Schulleiter*innen der allgemein bildenden Schulen für die ggf. dann noch anstehende Frage der Nutzung ihrer Unterrichtsräume.

Website der Landesärztekammer Hessen mit Links zu den Gesundheitsämtern in Hessen.

Bitte beachten sie auch die Informationen und weiterführende Links der VdM Bundesgeschäftsstelle https://www.musikschulen.de/

sowie die Hinweise des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de/

Mit kollegialen Grüßen,

Michael Eberhardt

Hans-Joachim Rieß

 

Ihre öffentliche Musikschule. Gut für Alle.

Mal so ganz kurz: Eine öffentliche Musikschule ist eine prima Sache. Bei uns lernen alle ein Instrument, so richtig. Oder Singen. Das weckt und fördert Kreativität. Für unsere Gemeinde ist das auch schön, denn eine öffentliche Musikschule ist gut für alle. Die Mamas freuen sich, die Papas auch und die Kinder sowieso. Und die Betriebe freuen sich, weil sie den Familien ihrer Mitarbeiter was bieten können – so weicher Standortfaktor und so. Na und dann, wer musiziert, macht deutlich weniger Bambule, also Stress, das ist Fakt. Wer Musik macht, verträgt sich einfach besser. Gut für Alle. Ihre öffentliche Musikschule. Wir sind unser Geld wert.

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Der Sachstand 2019 an öffentlichen Musikschulen in Hessen

Unser finanzieller Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ist ausgereizt. Eine weitere Steigerung der Musikschul-Gebühren ist schlicht unsozial. Der Eigenleistungsanteil unserer Schülerinnen und Schüler beläuft sich auf bis zu 80%, das sind 4/5 der Gesamtkosten für den Betrieb ihrer Musikschule. Die öffentliche Hand beteiligt sich in Hessen nur mehr mit einem 1/5 bis zu einem Drittel an der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen.

Nur die substantielle Steigerung der öffentlichen Mittel kann die Struktur unseres bestehenden Geschäftsmodells erhalten. Unser Geschäftsmodell in aller Kürze: Wir sind ein sozialer Betrieb. Wir wollen für alle Menschen offen sein, die ein Instrument oder Singen lernen wollen und wir wollen unsere Lehrkräfte für ihre gute Arbeit anständig entlohnen.

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Öffentliche Musikschulen. Money, Money, Money

… must by funny / In the rich man’s world. Das ist von ABBA aus dem Jahr 1976. Das Lied handelt von einer hart arbeitenden Frau, die finanziell auf Kante lebt. Sie wünscht sich einen wohlhabenden Mann. Damit ihr Leben leichter wird.

Wir – die öffentlichen Musikschulen – arbeiten auch hart, auch wir leben finanziell auf Kante. Und die Kante bröckelt. Wir wünschen uns eine öffentliche Hand, die uns das Leben leichter macht.

Unter leichtem Leben verstehen wir eine substanzielle Entlastung unserer Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Sie finanzieren zum Großteil unsere Arbeit, nicht die öffentliche Hand. Unter leichtem Leben verstehen wir, unsere Lehrkräfte endlich anständig bezahlen zu können.

Unter leichtem Leben verstehen wir harte Arbeit, die wir gerne anpacken, weil das Geld reicht, zum Beispiel für Instrumente und Ausstattung für unsere Schülerinnen und Schüler.

Liebe öffentliche Hand, es könnte so schön sein „… Always sunny / In the rich man’s world / Aha aha / All the things I could do / If I had a little money / It’s a rich man’s world.“ Ihre öffentliche Musikschule.

So und jetzt ran an die Gitarre oder ans Klavier und Alle:

Harmonien Text
Am B7 E7 Eaug Am Money, money, money, must be funny in the rich man’s world.
B7 E7 Eaug Am Money, money, money, always sunny in the rich man’s world.
Dm E7 A7 Dm A ha, a ha. All the things I could do
F7 E Am Dm Eaug Am F7 if I had a little money, it’s a rich man’s world.
Dm Eaug Am It’s a rich man’s world.

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Öffentliche Musikschulen. Eine kleine Geschichte vom Chaos

Öffentliche Musikschulen sind in erster Linie Orte, an denen innerhalb eines Ordnungsrahmens – regelmäßiger Unterricht, Vorspiele, Ensemblearbeit und Konzerte – Chaos entstehen darf. Chaos ist die Grundlage für das selbstorganisierte Entstehen von höherwertigen geordneten Strukturen. Aus Ordnung wird Unordnung wird eine höhere Ordnung. Soweit die Systemtheorie.

Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von Emergenz. Öffentliche Musikschulen sind Orte für Emergenz. In öffentlichen Musikschulen entstehen neue Verbindungen, die es ohne öffentliche Musikschule nicht gäbe.

Zum Beispiel nehmen dort junge Menschen Musikunterricht und Schwupps gründen ein paar von ihnen eine Band. Oder ein Singkreis entsteht oder ein kammermusikalisches Ensemble. Und die alle – die Band, der Singkreis und das Kammerensemble – musizieren dann: im Sommer auf dem Stadtfest, zu Weihnachten in der Kirche, zum Feuerwehrfest und zum Schützenfest. Selbst organisiert und in einer höherwertigen geordneten Struktur. Faszinierend!

Fragen wir zur Sicherheit Wikipedia: „Emergenz bezeichnet die Möglichkeit der Herausbildung von neuen Eigenschaften oder Strukturen eines Systems infolge des Zusammenspiels seiner Elemente.“ Tja, so isses. Öffentliche Musikschulen beherrschen das Chaos. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschulen und die rote Laterne

Jede und jeder Steuerzahlerin und Steuerzahler arbeitet hart für ihr und sein Geld. Wir haben großen Respekt vor der Arbeitsleistung jeder Bürgerin und jedes Bürgers, denn mit ihrem Steuergeld dürfen wir arbeiten. Natürlich fließt nur ein kleiner Teil der öffentlichen Mittel in unsere Arbeit.

Genau gesagt sind es in Hessen 3,22 Euro je Einwohner, die in die Arbeit der öffentlichen Musikschulen fließen. Im Bundesschnitt fließen 5,88 Euro je Einwohner in die Arbeit der öffentlichen Musikschulen. Damit tragen die öffentlichen Musikschulen in Schleswig-Holstein und in Hessen die rote Laterne. Hier wird die Arbeit der öffentlichen Musikschulen deutlich weniger unterstützt als im Bundesschnitt.

Das ist sehr schade, denn damit belasten wir in Hessen das Haushaltseinkommen unserer Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern über die Maßen. Denn sie bezahlen den Löwenanteil unserer Arbeit. Und wir schließen in Hessen viele Menschen von der Möglichkeit aus, ein Instrument zu lernen. Einfach nur, weil sie sich ihre öffentliche Musikschule nicht leisten können.

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Öffentliche Musikschulen. Besonders wertvoll.

Wer ein Instrument spielt, kann etwas Wertvolles. Ein Instrument kann man kaufen, das Können nicht. Musik können kann man lernen. Jede und jeder. Bei uns. Mit Profis. Sie finden, Ihre öffentliche Musikschule ist besonders wertvoll? Wir auch. Öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Öffentliche Musikschule. Wir schmieden Heldinnen und Helden.

Geige lernen, oder Schlagzeug, vielleicht Saxophon oder doch Klavier? Wer ein Instrument lernt, braucht Mumm. Am Mumm erkennt man Heldinnen und Helden. Wir erkennen sie auch am starken Willen. An ihrer Bereitschaft, für eine Idee einzutreten. Heldinnen und Helden können sich einordnen in die Gruppe, denn gemeinsam ist man stark. Heldinnen und Helden können auch führen und andere begeistern. Sie sind immer die Guten, denn Heldinnen und Helden kämpfen für das Gute.

Ein Instrument lernt man nicht über Nacht, das geht nicht hopplahopp. Das dauert schon ein wenig, bis ein Instrument gut klingt. Dafür braucht es einen starken Willen. Und dann spielt man in einer Band oder im Orchester und man unterstützt andere, möglichst gut zu klingen. Eines Tages steht man selber für ein Solo im Rampenlicht und dann helfen mir die anderen, dass meine Musik strahlen kann. All das Lernen unsere Schülerinnen und Schüler – an ihrer öffentlichen Musikschule. Wir sind unser Geld wert.

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Öffentliche Musikschulen. Feeling Blue

A7 D7 E7. Wer diese drei Akkorde beherrscht, kann seinen ersten Blues spielen, auf der Gitarre oder auf dem Klavier. Noch einen Text dazu und fertig ist das erste eigene Lied. Das mit dem 12Takte-Schema lassen wir jetzt, das findet jeder im Internet. Ein Blues in Dur klingt fröhlich und beschwingt.

Blues kann man auch in Moll spielen, die Harmonien sind Am, Dm, E. Das klingt dann trauriger. Meist handeln Blues-Songs in Moll von Einsamkeit, Verrat, Alkohol, Eifersucht und all dem, was Menschen unglücklich macht.

Spannend wird ein Blues durch Blue-Notes, die „blauen Töne“. Die kann man in einer Skala nicht richtig zuordnen, sie stimmen aber trotzdem, die sind halt „blue“. So kann man in einem Dur-Blues auch Moll-Töne verwenden, zum Beispiel die kleine Terz oder die kleine Fünf. So entstehen fühlbare schwankende Stimmungen wie die Trauer in der Fröhlichkeit.

Solches Wissen und viel mehr bringen wir unseren Schülerinnen und Schülern bei. Damit sie Musik machen können, vielleicht sogar eines Tages ihre eigene Musik. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Unser Geschäftsmodell: Selbstausbeutung

Die öffentlichen Musikschulen in Hessen unterrichten so viele Schülerinnen und Schüler wie nie. Bei sinkender Zahl der Lehrkräfte. Denn unsere Bezahlung ist unterirdisch. Weil die öffentlichen Zuschüsse viel zu niedrig sind und auf diesem niedrigen Niveau verharren.

Unsere Kosten steigen Jahr für Jahr, zum Beispiel für Mieten, Infrastruktur und Energie. Die Kosten unserer Lehrkräfte steigen ebenfalls, zum Beispiel für Miete, Essen und Mobilität.

Eine weitere Steigerung der Produktivität an öffentlichen Musikschulen ist nicht möglich. Unser Geschäftsmodell ist auf Kante genäht. Jede kleine Änderung im Gefüge, zum Beispiel der Rückgang der öffentlichen Mittel, gefährdet die gesamte Architektur. Bricht unsere Architektur zusammen, dann nutzt eine moderate Steigerung der öffentlichen Mittel nichts mehr. Dann isch over.

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Öffentliche Musikschule. Wir sind unser Geld wert.

In Hessen arbeiten knapp 70 öffentliche Musikschulen, in Stadt und Land. Fast 3.000 Lehrkräfte unterrichten nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Ja, unsere Arbeit kostet Geld. Wir bezahlen unsere Lehrkräfte, allesamt hochqualifizierte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Wir bezahlen die Miete für unsere Unterrichtsräume, wir kaufen und pflegen Instrumente, wir bezahlen unsere Noten, wir stemmen pro Jahr mehrere 1.000 Konzerte – vom Vorspiel in unseren Musikschulen bis zu großen öffentlichen Auftritten unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst bezahlen den Löwenanteil unserer Arbeit. Unsere Schülerinnen und Schüler bezahlen zwischen 61% und 80% der Gesamtkosten ihrer öffentlichen Musikschule. Land und Kommunen bezuschussen unsere Arbeit mit lediglich 20% bis 36%. So wunderbar das ist, dass die öffentlichen Musikschulen in Hessen ihren Schülerinnen und Schüler so viel wert sind, so schade ist es, dass eben doch der Geldbeutel entscheidet, wer bei uns ein Instrument und Singen lernen kann.

Wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen – erreichen mit jedem Euro öffentlicher Mittel knapp fünf Schülerinnen und Schüler in Hessen. Zum Vergleich: im Bundesschnitt sind das nicht mal drei Schülerinnen und Schüler. Das liegt an zweierlei: die öffentlichen Musikschulen in Hessen erhalten signifikant weniger öffentliche Zuschüsse für ihre Arbeit. Und die öffentlichen Musikschulen in Hessen arbeiten deutlich produktiver als der Bundesschnitt.

Darauf sind wir nicht stolz, doch eines muss gesagt werden: wir wollen mit unserer Arbeit möglichst viele Menschen mit qualifiziertem Musikunterricht erreichen und dafür legen wir uns ins Zeug. Sehr gerne würden wir mit unserer Arbeit noch mehr Menschen erreichen, auch die, die es nicht so dicke haben. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

Unsere Gesellschaft verändert sich massiv. Die Menschen werden älter, unsere Sozialstruktur verändert sich, die Arbeitswelt wird digital, wir erkennen ein Auseinanderdriften von oben und unten, besonders in den Städten wird um die Integration der gesellschaftlichen Gruppen gerungen. Vor uns liegen gewaltige Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe wird es sein, die Gesellschaft zusammenzuhalten, das Gemeinsame und das Verbindende erlebbar und spürbar zu machen. Denn die Menschen schätzen und schützen nur, was sie persönlich als gut empfinden.

Wenn man im Streit lebt, gelingt nichts. Wenn man zusammenhält, dann gelingt alles. Das wissen Sie aus Ihrer Familie, Ihrem Betrieb, Ihrem Verein. Ein verkrachtes Orchester klingt furchtbar, ein harmonisches Orchester klingt wunderbar. Jede Musikerin und jeder Musiker in einem Orchester ist der Musik verpflichtet. Besonders schön klingt es immer dann, wenn jede und jeder seine Mitmusiker unterstützt, damit sie besonders gut klingen.

Genau das lernen die Menschen bei uns, an ihrer öffentlichen Musikschule. Das gute Miteinander. Alter? Egal. Einkommen? Egal. Herkunft? Total egal. Können? Fast egal. Bei uns können alle musizieren. Anfänger und Fortgeschrittene, Jung und Älter, Jazz und Barock, Rock und Pop. Und jede und jeder lernt jeden Tag etwas dazu. An Ihrer öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

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Öffentliche Musikschulen. It´s good for the economy, Stupid

Ganz so hat es Bill Clinton nicht gesagt, doch diese Abwandlung seines Satzes trifft den Punkt. Öffentliche Musikschulen sind gut für die Wirtschaft. Jede öffentliche Musikschule steigert die Attraktivität der Gemeinde. Da ist was los, da kann man hingehen und was lernen, das sind die Guten, dort gibt es Kultur und Bildung und Gemeinschaft. Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zu einem guten Leben bei.

Wir sprechen ja gerne davon, dass Deutschlands Wohlstand durch die gute Bildung der Menschen getragen wird. Bildung und Kreativität gehören zusammen. Erst unsere Kreativität ermöglicht es, aus Bildung etwas Neues zu schaffen. Jede Erfindung, jede Innovation, jede neue Lösung ist eine kreative Leistung. Wer musiziert und singt, trainiert genau das: Kreativität. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschule. Bezahlbar oder Luxus?

Ein Blick auf die Zahlen sagt: Öffentliche Musikschulen in Hessen sind teuer. Fast die teuersten in Deutschland. Öffentliche Musikschulen in Hessen sind fast die teuersten in Deutschland, weil die öffentlichen Zuschüsse fast die niedrigsten sind. Die Lücke finanzieren die hessischen Eltern und Musikschüler. Seit Jahrzehnten. Man könnte sagen, die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind Luxus. Das ist nicht in Ordnung.

Es ist nicht in Ordnung, wenn in Hessen das Grundrecht auf kulturelle Bildung Luxus ist. Es ist nicht in Ordnung, wenn Menschen nicht zu uns kommen können, weil sie weniger Geld haben als andere. Wir sind die öffentlichen Musikschulen in Hessen. Wir sind für alle Menschen da. Wir sind unser Geld wert.

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Arm, Ärmer, Musikschullehrer

Und Musikschullehrerin. Wissen Sie, wie viel man können muss als Musikschullehrerin und Musikschullehrer? Nur so viel: von Kindesbeinen an einige Jahrzehnte üben üben üben und das täglich. Das sieht man nicht, denn es wirkt alles so leicht und selbstverständlich. Aber man spürt es und man hört es.

Wieso bitte sind dann Musikschul-Lehrkräfte arm dran? Sie haben eine wunderbare Arbeit, sie haben viele Schülerinnen und Schüler, sie genießen Bewunderung und Respekt. Es ist ganz einfach: Musikschul-Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen werden erbärmlich bezahlt. Warum? Weil das Geld nicht reicht, hinten nicht und vorne nicht.

Immer mehr ausgebildete junge Musikerinnen und Musiker entscheiden sich gegen den Beruf der Musikschullehrerin und des Musikschullehrers. Einfach, weil bei uns die Lebensperspektive fehlt. Familienplanung? Fehlanzeige. Anständig leben können? Ein schlechter Witz. Existenz aufbauen? Voll daneben. Dem Ruhestand entgegenblicken? Da flackern die Augen vor Angst.

Ein Honorarvertrag als Lebensgrundlage ist nicht lustig. Kein regelmäßiges Gehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, keine Altersvorsorge – all das weit über 100 Jahre nach Einführung der Sozialgesetzgebung.

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Music every Day keeps the Doctor away.

Huiuiui, jetzt lehnen wir uns aus dem Fenster. Musik hält gesund und Musik macht gesund. Das ist Fakt. Musizieren und Singen fördert die gesunde Entwicklung von Kindern. Wer musiziert oder singt, leidet deutlich weniger unter Depressionen.

Wer in einer Gruppe spielt oder im Chor singt, leidet nicht unter Einsamkeit. Wer musiziert und singt, kann besser zuhören, verhält sich friedlicher und rücksichtsvoller. Wer musiziert und singt, kann seinen Gefühlen besser Ausdruck geben, kann besser mit Widrigkeiten umgehen, kann sich besser konzentrieren und bewegen und kann sich besser entspannen.

Fragen Sie das Internet, lesen Sie die vielen Studien oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Sie werden immer das Gleiche hören: Musik hält gesund und Musik macht gesund. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschule. Wir haben einen Traum.

Berichten wir aus einer Zeit, die es in Hessen noch nie gab. Berichten wir über unseren Traum: Öffentliche Musikschulen in Hessen bekommen ausreichend öffentliche Zuschüsse. Das Land, die Kommunen und die Eltern teilen die Kosten gerecht in drei gleiche Teile.

Die öffentlichen Zuschüsse dienen dreierlei: der Unterricht kann kostengünstig kalkuliert werden. So kann jede und jeder der will, bei uns Unterricht nehmen. Jede öffentliche Musikschule kann ihre Lehrkräfte auskömmlich bezahlen. In Festanstellung! Damit kommen die öffentlichen Musikschulen ihrem gesellschaftlichem Auftrag verlässlich nach: sozialverträgliche Preise für eine breite Teilhabe, gelebte Fürsorge für ihre Angestellten und Vielfalt in der kulturellen Bildung.

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Öffentliche Musikschulen sind eine Idee

Hier lernen Menschen musizieren. Miteinander und mit Profis. Sie musizieren von Anfang an. Ob mit 2 Jahren oder mit 70 Jahren. Von C-Dur bis Bach. Im Einzelunterricht, im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören. Öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind in der Klemme

Auf der einen Seite steigen die Gebühren, auf der anderen Seite sinken die Löhne. Das klingt nach einem turbokapitalistischen Ausbeuterbetrieb, der sich die Taschen vollstopft. Doch dem ist beileibe nicht so. Besuchen Sie eine öffentliche Musikschule Ihrer Wahl in Hessen und Sie werden vieles entdecken, aber keinen Reichtum. Im Klartext: Es ist die Politik, die uns – die öffentlichen Musikschulen – in die Klemme treibt. Oder frei nach einem amerikanischen Präsidenten aus der guten alten Zeit: „It´s the politics, Stupid.“

Warum spielen die öffentlichen Musikschulen dieses böse Spiel mit? Vielleicht, weil wir gutmütig sind. Vielleicht weil wir keinen Streit wollen. Bestimmt, weil wir Verantwortung tragen und ganz sicher, weil wir fest davon überzeugt sind, dass wir mit unserer Arbeit einen wertvollen Beitrag für den Frieden und die Kultur in unserer Gesellschaft leisten. Doch lange geht das nicht mehr gut.

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Öffentliche Musikschulen. Sag Beim Abschied Leise Servus.

Sie gestatten eine Liedzeile von Peter Kreuder? „Sag’ beim Abschied leise ‘Servus’, nicht ‘Lebwohl’ und nicht ‘Adieu’, diese Worte tun nur weh. Doch das kleine, Wörter’l ‘Servus’, ist ein lieber letzter Gruß, wenn man Abschied nehmen muss.“

Also sagen wir leise Servus, liebe öffentliche Musikschule. Denn unsere Situation ist nicht lustig. Die öffentlichen Zuschüsse sind viel zu niedrig, unsere Gebühren sind an der Schmerzgrenze, unsere Lehrkräfte können kaum von ihren Honoraren leben.

Die Situation an den öffentlichen Musikschulen verschlechtert sich seit Jahren. Und jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem es nicht mehr geht. Wir wollen keine unbezahlbare Institution für wenige Menschen sein. Wir wollen eine soziale, bezahlbare Institution für alle Menschen sein.

In diesem Sinne singen wir mit Peter Kreuder: „Sag’ beim Abschied leise Servus, denn gibt’s auch kein Wiedersehen, einmal war es doch schön.“ Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschulen. Auf Kante genäht.

Auf Kante genäht. Fragen wir das Internet: Diese Redewendung kommt aus dem Schneiderhandwerk – wenn zwei Stoffteile so knapp aneinander genäht werden, dass kein Stoff mehr ausgelassen werden kann und somit keine Reserve bei Änderungsbedarf zur Verfügung steht.

Etwas ist so knapp bemessen, dass es gerade noch erreicht werden kann – Personal, Geld, Zeit. So könnte man in aller Kürze sehr präzise die Situation der öffentlichen Musikschulen in Hessen beschreiben.

Natürlich funktionieren die öffentlichen Musikschulen in Hessen. In knapp 70 öffentlichen Musikschulen, in Stadt und Land unterrichten fast 3.000 Lehrkräfte nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Wir geben Musikunterricht. Tag für Tag, Jahr für Jahr. Systematisch, qualifiziert, engagiert und verlässlich. Mit beständig knappen und seit einigen Jahren sinkenden öffentlichen Zuschüssen. Die finanzielle Hauptlast tragen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst. Und wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen tragen die Last mit. Durch harte Arbeit und durch bescheidene Gehälter.

Nein, wir sind nicht die armen Schneiderlein. Wir arbeiten gerne und freuen uns, einen wertvollen Beitrag zu einer guten Gesellschaft zu leisten. Doch es ist an der Zeit, eines deutlich auszusprechen. Es reicht hinten und vorne nicht, das Geld. Es reicht zum Beispiel nicht, um mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erreichen, die an unseren öffentlichen Musikschulen lernen wollen.

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Kampagne #musikschulenhessen

Mit unserer Kampagne #musikschukenhessen informieren wir eine breite Öffentlichkeit über die Arbeit der öffentlichen Musikschulen in Hessen und wir werben für eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen.

Die Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen dient drei Zwecken.

  1. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit garantiert die breite Teilhabe an den Leistungen der öffentlichen Musikschulen. Geringere Eigenleistungsanteile begünstigen signifikant, dass sich jeder Musikunterricht leisten kann, wenn er diesen will. Die finanzielle Entlastung der Eltern der Musikschüler ist dringend notwendig. Denn die Eltern in Hessen bezahlen mit 64% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich.
  2. Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen Musikschulen in Hessen kann nicht mehr gedeckt werden. Alle hessischen Ausbildungsinstitute für Musikberufe verzeichnen den gleichen Sachstand: Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wandern die examinierten Studierenden in andere Bundesländer ab. Diese Abwanderung betrifft auch in Hessen beschäftigte Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Denn in Hessen fehlen flächendeckend attraktive Arbeitsplätze für Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Die fehlende Attraktivität der Arbeitsplätze bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Aspekte. Die öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Darunter leidet die Qualität des Unterrichts, darunter leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Grund des Lehrermangels keinen Unterricht erhalten können und die öffentlichen Musikschulen können ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung nicht mehr nachkommen.
  3. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit sichert die Vielfalt in der kulturellen Bildung. Das Angebot einer öffentlichen Musikschule reicht weit über stark nachgefragte (zum Beispiel Gitarre, Klavier) und populäre Angebote hinaus. Eine öffentliche Musikschule öffnet das gesamte Spektrum der kulturellen Bildung – um Musik in ihrer gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung lebendig zu halten.

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Öffentliche Musikschulen in Hessen. Zahlen, Fakten, Prognosen, Szenarien und Forderungen

Vor Ort

  • 66 öffentliche Musikschulen
  • 2.700 musikpädagogisch qualifizierte Fachkräfte
  • 115.000 Schülerinnen und Schüler
  • Präsent in 120 Städten und Gemeinden

In Kooperationen

  • 600 Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen
  • 360 Standorte
  • 16.000 Schülerinnen und Schüler

Finanzierung

  • 61% bis 80% durch die Beiträge Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern
  • 20% bis 39% durch die öffentliche Hand
  • In der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen durch die öffentliche Hand steht Hessen bundesweit auf dem vorletzten Platz.

Leistungen

  • Musikalische Breitenarbeit
  • Offene Angebote
  • Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembles, Workshops
  • Studienvorbereitender Unterricht
  • Berufsvorbereitender Unterricht
  • Systematisches Curriculum (Lehrpläne und Unterrichtspläne)
  • Hohe Qualität der Unterrichtsvermittlung

Personalsituation

  • Ausschließlich musikpädagogisch qualifiziertes Fachpersonal, in der Regel mit Hochschulstudium
  • 34% der Lehrkräfte sind in Festanstellung
  • 66% der Lehrkräfte sind Honorarkräfte ohne jegliche soziale Absicherung

Fakten

  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind chronisch unterfinanziert.
  • Die Unterrichtsgebühren für die Musikschülerinnen und Musikschüler sind extrem hoch.
  • Insbesondere die Honorarkräfte verdienen erbärmlich wenig.
  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind ein unattraktiver Arbeitgeber.

Prognosen

  • Immer weniger Musikpädagoginnen und Musikpädagogen entscheiden sich für eine Berufslaufbahn in einer öffentlichen Musikschule.
  • Der Bestand an Schülerinnen und Schüler kann immer schwieriger qualitätvoll unterrichtet werden.
  • Durch die hohen Gebühren für den Musikunterricht werden immer mehr Menschen von den Leistungen ihrer öffentlichen Musikschule ausgeschlossen.
  • An ein Wachstum oder an Investitionen in neue Geschäftsfelder kann nicht gedacht werden.
  • Die öffentlichen Musikschulen leben von der Substanz. Ihr Wirken ist einzig auf das Bewältigen der Gegenwart ausgerichtet. Die Zukunft kann nicht gestaltet werden.

Szenarien

  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Legitimation als für alle Menschen offene Bildungseinrichtung.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Ankerkennung als anständiger Arbeitgeber.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihren Ruf als qualitätsvoller Bildungsdienstleister.

Forderungen

  • Das Land Hessen leistet die erforderliche finanzielle Förderung für die musikalische Bildung an öffentlichen Musikschulen in Hessen
  • Das Land Hessen erfüllt seinen kulturpolitischen Auftrag im Sinne eines umfassenden Bildungsangebots durch die deutliche finanzielle Entlastung der Eltern und die angemessene Entlohnung der Musikschullehrkräfte incl. deren sozialer Absicherung.
  • Der erforderliche Gesamtetat umfasst 70 Mio. Euro. Bei einer Drittelung der Lasten auf die Eltern, die Kommunen und das Land trägt jeder Teil rund 23,3 Mio. Euro. Eine faire Drittelung der Lasten reduziert die Bildungsausgaben der Eltern für ihre Kinder um die Hälfte.

Eine konkurrenzfähige Landesförderung Hessens im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg – beides wirtschaftlich relevante Nachbarländer – muss dreifach höher als die bisherige sein. Eine konkurrenzfähige Landesförderung in Hessen muss 8 Mio. Euro umfassen.

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Öffentliche Musikschule. Houston, wir haben ein Problem.

1970. Die Mission Apollo 13 droht zu scheitern. Ein geplatzter Sauerstofftank löst eine Kaskade weiterer Probleme aus. Der Funkspruch „Houston, wir haben ein Problem“ – zweimal abgesetzt von John Swigert und von James Lovell am 13. April 1970 ist legendär. Letztlich schafft es die Mannschaft mit sehr viel Improvisation und Finesse, sicher zur Erde zurückzukehren.

2019. Die Mission öffentliche Musikschule droht zu scheitern. Die viel zu niedrigen öffentlichen Zuschüsse zwingen die öffentlichen Musikschulen in die Knie. Das Geld reicht hinten und vorne nicht, die Sauerstofftanks sind fast leer, die Eltern der Schülerinnen und Schüler helfen mit Beatmungsgeräten (sie bezahlen ihre öffentliche Musikschule bis zu 80% aus eigener Tasche), die Lehrkräfte arbeiten hart für Hungerlöhne und alle improvisieren, was das Zeug hält, damit die öffentliche Musikschule am Leben bleibt.

Auch wir – die öffentlichen Musikschulen – haben ein Problem. Doch wen können wir anfunken? Houston wohl nicht. Man nennt uns ja öffentliche Musikschulen, denn wir sind offen für alle Menschen, also richten wir unseren Funkspruch an Sie: an die Öffentlichkeit und vor allem an die öffentliche Hand. Wiesbaden, Rüsselsheim, Offenbach, Darmstadt, Frankfurt, Groß-Gerau, Kassel, Gießen, Fulda, Marburg, Wetzlar und wie ihr alle heißt: Wir haben ein Problem.

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Öffentliche Musikschulen am Limit

Die Nachfrage nach Musikunterricht steigt. Bei uns in Hessen wachsen seit Jahren die Schülerzahlen. Die Menschen wollen am liebsten an ihrer öffentlichen Musikschule musizieren und singen lernen. Aus gutem Grund, denn unsere Arbeit ist gut. Wir bieten hohe Qualität, das spricht sich rum. Unsere Lehrkräfte sind durch die Bank ausgebildete Musikpädagoginnen und Musikpädagogen mit einem Hochschulabschluss. Soweit die öffentliche Wahrnehmung.

Doch hinter den Kulissen offenbart sich ein anderes Bild. Die viel zu niedrigen Zuschüsse der öffentlichen Hand nötigen die öffentlichen Musikschulen zu einer fatalen Geschäftspolitik. Die Gebühren für unseren Musikunterricht sind mittlerweile asozial hoch – die Eltern stemmen mittlerweile mit ihren Gebühren bis zu 80% des Gesamthaushalts ihrer Musikschule.

Die öffentlichen Musikschulen können ihre Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer nicht mehr auskömmlich bezahlen. Die meisten unserer Lehrkräfte arbeiten mittlerweile als Honorarkraft. Mit allen bösen Folgen eines fehlenden Arbeitnehmerschutzes. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, geregeltes Einkommen, Rentenversicherung – alles Fehlanzeige.

Wir – die öffentlichen Musikschulen – arbeiten am Limit. Mit großem Engagement und viel Liebe für unseren Beruf, denn wir wissen: wir tun das Richtige, denn wir leisten mit unserer Arbeit einen wertvollen Beitrag für den Frieden und die Kultur in unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschulen. Hey Boss, ich brauch mehr Geld.

Erinnern Sie sich an Gunter Gabriel und seinen Song „Hey Boss, ich brauch mehr Geld.“? Das war 1974! Zur Einstimmung: „Mein Name ist *** und ich bin seit +++ Jahren hier / und ich habe meine Arbeit getan / Tag für Tag, und ich habe meinen Mund gehalten / Aber heute, heute muss es raus: / Hey Boss, ich brauche mehr Geld! / Hey hey Boss, ich brauch mehr Geld.“

Jetzt ersetzen Sie die *** durch den Namen Ihrer öffentlichen Musikschule und die +++ durch die Jahre, seit denen Ihre öffentliche Musikschule existiert. Und dann schreiben Sie das Jahr 2019. Und dann stimmt alles. Bleibt die Frage, wer ihr Boss ist. Naja, der Boss ist immer der, der anschafft und der, der dafür zahlt.

Die öffentlichen Musikschulen sind ja – wie der Name sagt – Öffentlich, also für jeden Menschen zugänglich. Eigentlich. Denn in Wirklichkeit bezahlen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler bis zu 80% Gesamtkosten, die öffentliche Hand nur einen Bruchteil.

Die Gebühren an den öffentlichen Musikschulen sind mittlerweile so hoch, dass sich nicht mehr jede und jeder bei uns Musikunterricht leisten kann. Von Öffentlich, also für jeden Menschen zugänglich, kann keine Rede mehr sein.

Die öffentlichen Musikschulen müssten demnach heißen: Musikschulen für Menschen mit ausreichend Knete, um sich Musikunterricht für sich und ihre Kinder leisten zu können. Das ist, obwohl inhaltlich richtig, kein schöner Name. Viel schöner ist der Name öffentliche Musikschule. Und die Idee ist auch schöner: Wir sind offen für alle Menschen.

Also Boss – öffentliche Hand – ich brauch mehr Geld. Deine öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschulen. Lass mich los und sag das wars.

Es gibt diesen wunderbaren Jazz-Klassiker von Bart Howard – „Fly Me To the Moon“. Hundertfach interpretiert, auch von Roger Cicero unter dem deutschen Titel „Schieß mich doch zum Mond / Lass mich los und sag das wars.“

Wir – die öffentlichen Musikschulen – kennen dieses Lied und wir können dieses Lied. Wir haben dieses Lied Tausenden Schülerinnen und Schülern beigebracht und ihnen damit die Tür zum Kosmos des Jazz geöffnet.

Diese Tür wird sich bald schließen, denn wir können nicht mehr. Den öffentlichen Musikschulen geht die Luft aus. Unsere Finanzlage ist sehr schlecht, einfach weil uns die öffentlichen Zuschüsse fehlen. Heute tragen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler den Großteil der finanziellen Last und unsere Lehrerinnen und Lehrer arbeiten für Hungerlöhne.

Liebe öffentliche Hand, mal ganz offen. Wenn ihr wollt, dass eure öffentlichen Musikschulen der Öffentlichkeit – also den Menschen – erhalten bleiben, dann müsst ihr das wollen und ihr müsst das bezahlen. Zumindest einen anständigen Anteil. Oder ihr macht euch ehrlich – schießt uns doch zum Mond und sagt das wars. Eure öffentlichen Musikschulen.

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Öffentliche Musikschulen. Aber sonst ist heute alles klar.

„… und ich glaub’ dass unser Dampfer bald untergeht. Aber sonst ist heute alles klar auf der Andrea Doria.“ Das ist von Udo! Udo Lindenberg aus dem Jahr 1973. Aus einer Zeit, wo alles klar war. Zum Beispiel, dass öffentliche Musikschulen der Öffentlichkeit, also allen Menschen offenstehen. Für wenig Asche so richtig Musik machen lernen von gutgelaunten Profis, das war die Idee.

Mann, ist das lange her! Heute, 2019 sieht das anders aus. Voll wenig öffentliche Zuschüsse, Hammer teure Gebühren und läppische Honorare für unsere Lehrkräfte, die Tag und Nacht roboten müssen, um über die Runden zu kommen. Und jetzt ist Schicht und wir sagen laut: So geht das nicht weiter auf der Andrea Doria – Ihre öffentliche Musikschule säuft ab!

Bevor jetzt alle Trübsal blasen, nochmal Udo: „… und überhaupt ist alles längst zu spät und der Nervenarzt weiß auch nicht mehr wie’s weitergeht. Aber sonst ist heute wieder alles klar auf der Andrea Doria.“ Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschulen. Wenn die Musik stirbt.

Musik ist für viele Menschen ein wertvolles Lebenselixier. Seit es den Menschen gibt, macht er Musik. Schon vor 30.000 Jahren auf Knochenflöten, im Barock auf mit Saiten aus Darm bespannten Geigen und Cellos und heute gerne auch mit dem Computer. Wir sind alle Kinder unserer Zeit, doch ein paar Dinge bleiben gleich. Jeder Mensch isst, trinkt und schläft, jeder Mensch hat eine tiefe Sehnsucht nach Musik.

Viele Menschen wollen ein Musikinstrument oder Singen lernen, es macht ihr Leben rund. Am liebsten bei uns, an ihrer öffentlichen Musikschule. Doch so einfach ist das nicht mehr. Die öffentlichen Zuschüsse sind viel zu niedrig, also müssen die Gebühren steigen und damit wird ein tiefer Graben um die öffentlichen Musikschulen gezogen. Rein darf nur, wer einen dicken Geldbeutel hat. Nur dann senkt sich die Brücke und das Falltor geht hoch. Das war mal anders, früher, da war die öffentliche Musikschule offen für jeden Menschen. Wir wissen: Stirbt die öffentliche Musikschule, dann stirbt die Musik.

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Lieschen Müller erklärt das Dilemma der öffentlichen Musikschulen.

So, jetzt muss es ran, das Lieschen Müller. Die öffentlichen Zuschüsse gehen zurück. Was folgt? Für die Schülerinnen und Schüler steigen die Gebühren und für die Lehrkräfte bleibt auch weniger übrig.

Was folgt jetzt? Der soziale Auftrag der öffentlichen Musikschulen geht perdu, Lehrkräfte verlassen ihre öffentliche Musikschule, neue sind nicht zu finden.
Und dann? Der Musikunterricht ist in Gefahr. Qualität, Breite und Tiefe des Angebots schwinden. So macht man etablierte Institutionen kaputt. Und wir alle wissen: Was weg ist, kommt nicht wieder. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Öffentliche Musikschule. Und Du gehörst dazu.

Schon mal reingeschnuppert bei mir? Nein? Macht nichts. Ich darf mich kurz vorstellen. Ich bin Deine öffentliche Musikschule. Ich bin ganz in der Nähe. Ich bin für Alle da, die ein Instrument lernen wollen, also auch für Dich. Schau doch mal vorbei, doch Achtung: Wer mich kennt, liebt mich und bleibt mir treu. Komm vorbei und Du gehörst dazu.

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Ihre öffentlichen Musikschulen. Für Bezahlbar.

Wussten Sie, dass die Eltern für öffentliche Musikschulen in Hessen mit bis zu 80% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich bezahlen? Sie finden, öffentliche Musikschulen sollen für alle Menschen offen sein? Egal ob dicker oder schmaler Geldbeutel? Das finden wir auch. Wir finden, öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Ihre öffentlichen Musikschulen. Für Vielfalt.

In öffentlichen Musikschulen finden Sie Vielfalt. Nahezu jedes Instrument und nahezu jede Form des Unterrichts: Allein, zu zweit, in Gruppen, einmal die Woche, in Workshops oder in Projekten. Sie finden Bands, Ensembles und Chöre, Musik aus vielen Kulturen, Musik von früher und von heute. Sie finden Musik in seiner gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung. Wir finden, öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Ihre öffentlichen Musikschulen. Für Alle.

In Ihrer öffentlichen Musikschule ist jeder Mensch willkommen. Jeder, der singen und musizieren von und mit Profis lernen will. Ob jung oder älter, Anfänger oder Fortgeschritten, ob Geige oder Stromgitarre. Das finden Sie gut? Wir auch. Wir finden, öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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ZusammenSpiel Musikunterricht

Das  ZusammenSpiel Musikunterricht vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und Musikschule

ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen. An der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts.
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an.
  • Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

ZusammenSpiel Musik

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Das Video gibt szenische Einblicke in die Arbeit des Kooperationsprogramms ZusammenSpiel Musik zwischen der Musikschule Friedberg und der Gemeinsamen Musterschule Friedberg. Die szenischen Einblicke umfassen die Instrumentenvorstellung, den Instrumentalunterricht, Gesamtproben im Ensemble und Ausschnitte von Livekonzerten.

Das hessische Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik ist eine erweiterte musikalische Bildungskonzeption für Grundschulen.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und öffentlicher Musikschule

Der ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik
  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen an der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an

Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

Das Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik geht vom Anspruch eines umfassenden Musikunterrichts aus. Mit ZusammenSpiel Musik ergänzen sich die Professionen der Musiklehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Ziele

  • Die Praxisorientierung im Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen stärken.
  • Schülerinnen und Schüler mit sozialen Benachteiligungen besonders fördern. Denn sie sind in der Regel von diesen Erfahrungen ausgeschlossen.
  • Weitere Perspektiven eröffnen für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zugang zum praktischen und bewussten Umgang mit Musik.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an ihrem kulturellen Umfeld.

ZusammenSpiel Musik stellt den didaktischen Rahmen zur musikalischen Befähigung der Kinder:

  • die allgemeine Vermittlung musikalischen Wissens und musikalischer Kenntnisse
  • der systematische Aufbau spezifischer musikalischer Kompetenzen
  • die aktive Musizierpraxis
  • die Klangmöglichkeiten der Musikinstrumente auf sein persönliches Ausdrucksstreben zu beziehen
  • sich als Teil einer Musiziergemeinschaft erleben

Zusammenspiel Musik ermöglicht Schülerinnen und Schülern grundlegende ästhetische Erfahrungen. Es intensiviert die Nähe zur Musik. Zusammenspiel Musik verbindet die Instrumentalpraxis mit schulischem Musikunterricht.

Zur Website: Hessischer Bildungsserver / Kulturportal – für hessische Schulen

Öffentliche Musikschulen leisten wesentliche gesellschaftliche Beiträge

Öffentliche Musikschulen entwickeln, erproben und optimieren neue Unterrichtskonzepte.

Öffentliche Musikschulen erweitern beständig ihr Angebot für neue Zielgruppen und deren Bedürfnisse.

Öffentliche Musikschulen arbeiten in vielfältigen Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen, anderen Einrichtungen des Kulturlebens und vielen weiteren Institutionen.

Öffentliche Musikschulen leisten einen kontinuierlichen und aktiven Beitrag zur Bewältigung der sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Öffentliche Musikschulen sind in das Zielsystem der kulturellen Bildung eingebettet.

Öffentliche Musikschulen regen zum differenzierten Umgang mit Kultur und Kunst an.

Öffentliche Musikschulen eröffnen die Möglichkeit, sich bewusst und aktiv mit der eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen und diese selbstbestimmt weiterzuentwickeln.

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen

Öffentliche Musikschulen erfüllen ihren Auftrag mit einem umfassenden und inhaltlich abgestimmten Konzept.

  • In der Grundstufe vermitteln öffentliche Musikschulen eine ganzheitliche musikalische Elementarausbildung. Diese schafft die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht.
  • Der weiterführende Unterricht umfasst den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht.
  • Ensemblefächer und Ergänzungsfächer sind integraler Bestandteil auf dem individuellen musikalischen Weg in der Musikschule.
  • Konzertveranstaltungen und vielfältige Musik-Projekte sind weitere wichtige pädagogische Bausteine des Bildungskonzepts.

Der VdM – Verband deutscher Musikschulen legt das musikalische Bildungskonzept im Strukturplan und in den Rahmenlehrplänen für die Unterrichtsfächer fest und entwickelt das Bildungskonzept beständig weiter. Dieses Konzept sichert die Kontinuität und die Qualität der Ausbildung an öffentlichen Musikschulen.

Öffentliche Musikschulen befähigen zum Singen und Musizieren

  1. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit offenen Zugang zum Unterricht an einer öffentlichen Musikschule. Von jedem Einstiegsniveau aus und mit jeder musikalischen Neigung. Öffentliche Musikschulen bieten Einzelunterricht, Gruppenunterricht und Musik-Ensembles an. Die Lehrpläne sind strukturiert und systematisch aufgebaut. Jede Lehrkraft bezieht sich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler.
  2. Öffentliche Musikschulen bieten eine wichtige Ergänzung des allgemein bildenden Schulwesens.
    1. Öffentliche Musikschulen beugen Defiziten vor im Bereich der musikalischen Bildung an allgemein bildenden Schulen.
    2. Öffentliche Musikschulen entwickeln für allgemein bildende Schulen eigenständige musikpädagogische Angebote.
  3. Die Studienvorbereitung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für das Studium an einer Musikhochschule. Hier erfüllen die öffentlichen Musikschulen einen besonderen und eigenständigen Bildungsauftrag. Er berücksichtigt die allgemeinen Bildungsziele und die Berufswahl gleichermaßen.

Öffentliche Musikschulen erfüllen viele wertvolle Aufgaben

Die im VdM zusammengeschlossenen öffentlichen Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen eigener Art.

  • Öffentliche Musikschulen wirken an den Verbindungen von Schulwesen, außerschulischer Bildung für Kinder und Jugendliche und Erwachsene.
  • Öffentliche Musikschulen erfüllen als eigenständige Einrichtungen vor Ort individuelle Aufgaben der Pflege von Kunst und Kultur.

Das Konzept der musikalischen Bildung an öffentlichen Musikschulen

Das Spektrum der Arbeit der öffentlichen Musikschulen im VdM

  • Öffentliche Musikschulen fördern die musikalische Arbeit in der Breite – von Anfang an, für jeden Leistungsstand, für jedes Alter.
  • Öffentliche Musikschulen fördern die künstlerischen Leistungsspitzen – für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler.

Beide Aufgaben – die Förderung in der Breite und an die Spitze – bedingen sich wechselseitig.

Ohne Breite gibt es keine Spitze. Beide Aufgaben ergänzen sich hervorragend. Nur wer Breite und Spitze zusammen denkt, öffnet jeder Schülerin und jedem Schüler den individuellen Zugang zum Singen und Musizieren. Und zu individuellen Chancen und Perspektiven.

Niemand muss, jede und jeder kann eine Spitzenmusikerin und Spitzenmusiker werden.

Aber alle können musikalisch werden. Jede Schülerin und Jeder Schüler geht ihren und seinen individuellen musikalischen Weg. In ihrem und seinem Tempo. Im Einklang mit ihren und seinen Bedürfnissen, Neigungen und Talenten. Mit unseren hochqualifizierten Musikpädagoginnen und Musikpädagogen.

Öffentliche Musikschulen im VdM

Öffentliche Musikschulen im VdM – Verband deutscher Musikschulen vereinen vier Bildungsbereiche und Ausbildungsbereiche unter ihrem Dach.

  1. Allgemeinbildung
  2. Berufliche Bildung
  3. Außerschulische Bildung für Kinder und Jugend
  4. Erwachsenbildung

Chancen mit Inklusion

Inklusion überwindet soziale Schranken und andere Benachteiligungen. Inklusion in der Musikpädagogik ist eine Chance nicht nur für benachteiligte Menschen. Inklusion in der Musikpädagogik öffnet jedem Menschen den Zugang zur Musik; für sich selbst, in der Gemeinschaft mit anderen Musikerinnen und Musikern und zur Welt der Musik allgemein. Inklusion und musikalische Arbeit gehören zusammen.

  • Imke Nagel, Bildungsreferentin im Remscheider Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Inklusion (kubia): „Inklusion in der kulturellen Jugendbildung bietet die Chance für Teilhabe und Selbstermächtigung.“
  • Eveline Unruh, Leiterin des Projekts Partizipation an der Trossinger Bundesakademie für musikalische Jugendbildung: „Partizipative Prozesse können im Unterricht öffentlicher Musikschulen umgesetzt werden.“

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.

Die Bandbreite kultureller Bildung

Inklusion ist in der Arbeit von öffentlichen Musikschulen für die komplette Bandbreite der kulturellen Bildung wichtig – von der elementaren Musikpädagogik bis hin zur beruflichen Musikausübung. Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich sehr vielfältig. Gerade im spartenübergreifenden Zusammenwirken entfalten sie erhebliche Wirkungen. Zu den übergeordneten Zielen der Arbeit jeder öffentlichen Musikschule gehören die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jeder Schülerin und jedes Schülers.

Selbstbestimmung und die Wertschätzung der Person geben den Rahmen vor: Wir fördern das Musizieren. Wir fördern die Schülerinnen und Schüler, sich selbstbewusst und kritisch mit allen Phänomenen der Musik zu befassen.

Prekäre Finanzlage

Die finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Musikschulen sind prekär. Öffentliche Musikschulen arbeiten gemeinwohlorientiert und bieten sozialverträgliche Preise. Öffentliche Musikschulen sind existenziell von Zuschüssen abhängig. Diese Zuschüsse sind seit langer Zeit nicht mehr ausreichend.

Anteil der öffentlichen Mittel in % an der Gesamtfinanzierung der VdM Musikschulen 2017

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Gerade in Hessen ist die Eigenbelastung der Schülerinnen und Schüler im Bundesvergleich besonders hoch. In Hessen tragen die Privathaushalte im Durchschnitt 64 Prozent der Gesamtkosten ihrer Musikschule. Im Vergleich: Deutschland 50 Prozent. Die bisherige finanzielle Förderung durch das Land und die Kommunen bedroht die öffentlichen Musikschulen in Hessen in ihrem Bestand.

Finanzierung der VdM Musikschulen in den Ländern 2017

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Obige Grafik zeigt den Anteil der öffentlichen Mittel in € je Einwohner für VdM Musikschulen in den Ländern. In Hessen beläuft sich der Anteil auf 3,22 €, im Bundesschnitt sind es 5,88 €.