Schlagwort: Musikpädagogik

Auszeichnung | Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Michael Eberhardts Lebenswerk

Michael Eberhardt engagiert sich seit Jahrzehnten für musikalische Bildung in Hessen

Wiesbaden, 28.11.2023 Michael Eberhardt ist seit 24 Jahren in verschiedenen Vorstandsfunktionen beim Landesverband Hessen des Verbands deutscher Musikschulen tätig, davon zwölf Jahre als Landesvorsitzender. Mit diesem Amt und seiner Leidenschaft für die Musik vertritt Michael Eberhardt 67 öffentliche Musikschulen in 120 Städten und Gemeinden, mit etwa 3.000 Lehrkräften und rund 130.000 Schülerinnen und Schülern. Ayse Asar, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, würdigt Eberhardts Einsatz für die Musik mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur. Sie hat ihm heute die Auszeichnung im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst überreicht.

Enorm wichtige Pionierarbeit

Michael Eberhardts Einsatz für niedrigschwellige Musikangebote für alle Kinder und Jugendliche – egal mit welchem sozialen Hintergrund – ist enorm wichtige Pionierarbeit. Kinder, die sonst nie mit Musikinstrumenten in Berührung kommen, werden spielerisch an musikalische Grundelemente wie Takt, Rhythmus und Notation herangeführt. Das Musizieren fördert Kognition und sozialen Austausch“, so Staatssekretärin Ayse Asar. „Michael Eberhardts beeindruckende Karriere zeugt von einer tiefen Leidenschaft für die Musik. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert und er hat sich im besonderen Maße um die Entwicklung der hessischen Musikschullandschaft verdient gemacht. Mir ist es eine Freude, ihn für seine Verdienste mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur auszuzeichnen.

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Gründer der Musikschule Friedberg

Michael Eberhardt, 1954 in Kassel geboren, absolvierte ein Studium der Musikpädagogik in Frankfurt am Main mit Abschluss am Richard Strauß Konservatorium München und 1989 die Ausbildung zum Schulleiter an der Bundes-Musikakademie Trossingen. Mit seinem Engagement in der Musik initiierte Eberhardt 1985 die Gründung der Musikschule Friedberg e. V. Von anfangs zwölf freiberuflichen Lehrern und 73 Schülern wuchs sein Projekt auf sieben festangestellte Instrumentallehrerinnen und -lehrer, einige freischaffende Musikpädagogen sowie 1.400 Schülerinnen und Schüler an. Eberhardt leitete die Musikschule bis zum Jahr 2019. Mit seiner Arbeit entwickelte er ein Musikschulmodell, übernahm zahlreiche Ehrenämter und bekleidete verschiedene Rollen als Bezirkssprecher und Landesvorsitzender im Landesverband des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) Hessen. Eberhardt rief mit „Ganztagsangebotes nach Maß“ sowie „Jedem Kind ein Instrument“ zwei Programme ins Leben, die bis heute einen wesentlichen Bestandteil für die Teilhabe an musikalischer Bildung und der Musikerziehung in unserem Land haben. Seit 2018 ist Eberhardt Mitglied des Kuratoriums beim VdM Hessen, das ehrenamtlich die Entwicklung der öffentlichen Musikschularbeit im Bereich der musikalischen Bildung und Erziehung unterstützt. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert.

Was ist die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur?

Die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Personen und Einrichtungen für ihre Verdienste und ihr Engagement im Bereich aller Kunstsparten. Sie wird seit 1993 in unregelmäßigen Abständen für die Festigung und Weiterentwicklung der Kultur in Hessen überreicht. Die Entscheidung zur Verleihung der Ehrenurkunde für Kultur und Kunst trifft die Hessische Ministerin oder der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst.


Übernahme des Textes und der Fotos mit freundlicher Genehmigung des HMWK – Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Musikpädagogik gehört zum Recht auf Kunst und Kultur

Presseinformation vom 11.11.2019

Musikpädagogik gehört zum Recht auf Kunst und Kultur

Das Kuratorium beim Verband deutscher Musikschulen Hessen (VdM Hessen) hat im Landtag über aktuelle Fragen der musikpädagogischen Arbeit diskutiert. Renommierte Wissenschaftler sprachen in Wiesbaden über „Persönlichkeit und Musizierenlernen, Kulturelle Bildung und Digitalisierung“.

Wie beeinflussen Digitalisierung, Inklusion und barrierefreie Teilhabe an Kultureller Bildung die musikpädagogische Arbeit der öffentlichen Musikschulen? Mit dieser Frage beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion des Kuratoriums beim Verband deutscher Musikschulen Hessen (VdM Hessen) am 22. Oktober 2019 im Hessischen Landtag.

Wichtiges Fazit angesichts der laufenden öffentlichen Debatte um Digitalisierung in der Bildung: Das analoge Musizieren auf etablierten Instrumenten und das virtuelle Musizieren mit digitalen Medien sollten keinesfalls gegeneinander ausgespielt werden. Denn beide Welten des Musizierens bieten eine spezifische Erlebnis- und Erfahrungsdimension. Deshalb sei die digitale Auseinandersetzung mit Musik als Erweiterung des Musikunterrichts zu verstehen, nicht als Konkurrenz zu diesem. Allerdings ist eine pädagogische Begleitung notwendig, damit Kinder und Jugendliche einen kritischen, selbstbestimmten Umgang mit den digitalen Möglichkeiten erlernen.

Die Teilnehmer der Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Persönlichkeit und Musizierenlernen, Kulturelle Bildung und Digitalisierung“ waren Professor Dr. Wolfgang Schneider (Direktor des Institutes für Kulturpolitik der Stiftung Universität Hildesheim), Professorin Dr. Maria Spychiger (Professorin für Empirische Musikpädagogik an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main) und Professor Udo Dahmen (Künstlerischer Direktor und Geschäftsführer des Fachbereichs Populäre Musik an der Popakademie Baden-Württemberg in Mannheim). Moderatorin des Abends war Dr. Gabriele König, Fachbereichsleiterin Kultur der Stadt Krefeld.

Als inhaltlicher Impulsgeber des Abends sprach Professor Schneider über die kulturpolitischen Grundlagen für das Musizieren als wesentlichem Ausdruck kultureller Bildung. Er leitete anschaulich das Recht auf Kunst und Kultur aus der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, dem „UN-Übereinkommen über die Rechte der Kinder“ und der „UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ ab.

In der Konsequenz forderte Schneider daher die deutliche Stärkung der kulturellen Bildungsfächer wie beispielsweise Musik, Kunst und Theaterspiel im Bildungssystem. Diese müssen ähnlich den sogenannten MINT-Fächern (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) als Set differenzierter Kultureller Bildungsfächer wahrgenommen werden. Denn sie böten einen unersetzlichen, persönlichkeitsbezogenen Gegenpol zu oft einseitig theoriebetonten MINT-Unterrichtsfächern.

Eröffnet hatten den Abend Karin Müller, Vizepräsidentin des Hessischen Landtages mit einem Grußwort und Professor Dr. Joachim-Felix Leonhard, Vorsitzender des Kuratoriums beim VdM Hessen mit einer thematischen Einleitung. Der ehemalige Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wurde vor wenigen Tagen in Berlin zum Ehrenmitglied des Deutschen Musikrates gewählt. Er stellte die Intension des Kuratoriums vor, das sich als Plattform für die Zusammenführung von Persönlichkeiten aus Kultur und Politik, Hochschulen, Medien und Wirtschaft versteht. Ziel dieser Aktivität ist es, die Arbeit des VdM Hessen in Bezug zu setzen zu aktuellen gesellschaftlichen Fragen wie Integration, Inklusion und kultureller Vielfalt.

Einen Einblick in seine Unterrichtspraxis im digitalen Klassenzimmer und der damit verbundenen Arbeit mit Laptop und Tablet gab der Mannheimer Producer, Composer und Audio-Engineer Jonas Mengler. Er zeigte den Spannungsbogen zwischen der schlichten Digitalisierung von Musikinstrumenten und der Entwicklung digitaler Medien als eingeständiger bzw. neuartiger Musikinstrumente auf.

In seinem Schlusswort am Ende eines lebhaften und vielschichtigen Diskussionsabends zog Professor Dr. Leonhard ein kritisches Fazit, in dem er die schlechte finanzielle Situation der öffentlichen Musikschulen plastisch beschrieb. Seine Mahnung: Letztlich werde eine bildungspolitisch zielführende Digitalisierung in der musikalischen Bildung ohne den Erhalt und vor allem den Ausbau entsprechender kultureller Bildungseinrichtungen wie der öffentlichen Musikschulen nicht denkbar sein.

Die Podiumsdiskussion richtete sich an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen und der öffentlichen Musikschulen sowie an politische Entscheidungsträger aller Ebenen aus dem ganzen Bundesland.

Weitere Informationen unter:

Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

Rheinstrasse 111
65185 Wiesbaden

Fon: (0611) 341 868 60
Fax: (0611) 341 868 66

E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
Internet. www.musikschulen-hessen.de


Die Pressemitteilung als pdf

Öffentliche Musikschulen in Hessen. Zahlen, Fakten, Prognosen, Szenarien und Forderungen

Vor Ort

  • 66 öffentliche Musikschulen
  • 2.700 musikpädagogisch qualifizierte Fachkräfte
  • 115.000 Schülerinnen und Schüler
  • Präsent in 120 Städten und Gemeinden

In Kooperationen

  • 600 Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen
  • 360 Standorte
  • 16.000 Schülerinnen und Schüler

Finanzierung

  • 61% bis 80% durch die Beiträge Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern
  • 20% bis 39% durch die öffentliche Hand
  • In der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen durch die öffentliche Hand steht Hessen bundesweit auf dem vorletzten Platz.

Leistungen

  • Musikalische Breitenarbeit
  • Offene Angebote
  • Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembles, Workshops
  • Studienvorbereitender Unterricht
  • Berufsvorbereitender Unterricht
  • Systematisches Curriculum (Lehrpläne und Unterrichtspläne)
  • Hohe Qualität der Unterrichtsvermittlung

Personalsituation

  • Ausschließlich musikpädagogisch qualifiziertes Fachpersonal, in der Regel mit Hochschulstudium
  • 34% der Lehrkräfte sind in Festanstellung
  • 66% der Lehrkräfte sind Honorarkräfte ohne jegliche soziale Absicherung

Fakten

  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind chronisch unterfinanziert.
  • Die Unterrichtsgebühren für die Musikschülerinnen und Musikschüler sind extrem hoch.
  • Insbesondere die Honorarkräfte verdienen erbärmlich wenig.
  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind ein unattraktiver Arbeitgeber.

Prognosen

  • Immer weniger Musikpädagoginnen und Musikpädagogen entscheiden sich für eine Berufslaufbahn in einer öffentlichen Musikschule.
  • Der Bestand an Schülerinnen und Schüler kann immer schwieriger qualitätvoll unterrichtet werden.
  • Durch die hohen Gebühren für den Musikunterricht werden immer mehr Menschen von den Leistungen ihrer öffentlichen Musikschule ausgeschlossen.
  • An ein Wachstum oder an Investitionen in neue Geschäftsfelder kann nicht gedacht werden.
  • Die öffentlichen Musikschulen leben von der Substanz. Ihr Wirken ist einzig auf das Bewältigen der Gegenwart ausgerichtet. Die Zukunft kann nicht gestaltet werden.

Szenarien

  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Legitimation als für alle Menschen offene Bildungseinrichtung.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Ankerkennung als anständiger Arbeitgeber.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihren Ruf als qualitätsvoller Bildungsdienstleister.

Forderungen

  • Das Land Hessen leistet die erforderliche finanzielle Förderung für die musikalische Bildung an öffentlichen Musikschulen in Hessen
  • Das Land Hessen erfüllt seinen kulturpolitischen Auftrag im Sinne eines umfassenden Bildungsangebots durch die deutliche finanzielle Entlastung der Eltern und die angemessene Entlohnung der Musikschullehrkräfte incl. deren sozialer Absicherung.
  • Der erforderliche Gesamtetat umfasst 70 Mio. Euro. Bei einer Drittelung der Lasten auf die Eltern, die Kommunen und das Land trägt jeder Teil rund 23,3 Mio. Euro. Eine faire Drittelung der Lasten reduziert die Bildungsausgaben der Eltern für ihre Kinder um die Hälfte.

Eine konkurrenzfähige Landesförderung Hessens im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg – beides wirtschaftlich relevante Nachbarländer – muss dreifach höher als die bisherige sein. Eine konkurrenzfähige Landesförderung in Hessen muss 8 Mio. Euro umfassen.

Die Beiträge unserer Kampagne 2019 nach Themenfeldern sortiert

Mehr Infos zur prekären Finanzlage auf unserer Website

Die Urheberrechte und Nutzungsrechte der Kampagne 2019

Servicestelle Musikerziehung Hessen

Der Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. ist anerkannter Projektträger für die SMH – Servicestelle Musikerziehung Hessen. Die Anerkennung erfolgte durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Grundlage der Arbeit der SMH ist der Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren in Hessen.

Ziele

  • Die SMH vernetzt als landesweites Kompetenzzentrum. Die Musikerziehung und die musikalische Bildung im vorschulischen und schulischen Bereich.
  • Die SMH bietet Information und umfassende Beratung. In fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
  • Die SMH moderiert, akzentuiert und verstärkt. In gewachsenen kulturellen Infrastrukturen der bewährten Einrichtungen und ihrer Leistungen.

Inhalte

  • Die SMH berät Kindertagesstätten, Grundschulen und ganztägig arbeitenden Schulen und deren Träger.
  • Die SMH plant und führt Kooperationsprojekte mit musikalischen Bildungsträgern durch.
  • Die SMH berät in Fragen der Qualifikation externer Anbieter. Für musikalische Bildung und Erziehung.
  • Die SMH verbessert die Rahmenbedingungen musikalischer Bildung und Weiterbildung. Über die Bildungsarbeit und Erziehungsarbeit der Bildungseinrichtungen hinaus.
  • Die SMH fördert und vernetzt die Partner der Musikerziehung. In Fragen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Musikerziehung
  • Die SMH unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Aufgaben und Zielvorstellungen.
  • Die SMH erarbeitet Fortbildungskonzepte und Weiterbildungskonzepte für die Multiplikatoren.
  • Die SMH initiiert, erprobt und entwickelt neue musikpädagogische Modelle.
  • Die SMH fördert den Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen, Symposien und Kongressen.

Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote

Die SMH empfiehlt bei der Beratung und Bewertung von Unterrichtsangeboten und Projektangeboten:

Prüfen Sie die musikpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Mögliche Nachweise der musikpädagogischen Qualifikation sind

  • das Zeugnis der Diplommusiklehrerprüfung
  • die staatliche Prüfung als Musiklehrer
  • die erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
  • der erfolgreichen Abschluss als hauptberuflicher Kirchenmusiker, Diplommusiker und künstlerische Reifeprüfung
  • im Einzelfall auch langjährige praktische Erfahrung

Prüfen Sie die Qualität des musikalischen Bildungsangebotes entsprechend den Thesen des Deutschen Musikrates.

  • Freude an Musik wecken. Durch eigene und gemeinsame Musizierpraxis (Singen, Tanzen, Instrumentalspiel), vielfältige Hörerlebnisse und Hörerfahrungen, eigenes musikalisches Gestalten und Erfinden.
  • Das Hören fördern, sensibilisieren und differenzieren. Und das Sehen, Tasten, Schmecken, Riechen.
  • Wissen im Zusammenhang vermitteln. Die sinnlich konkrete Erfahrung von Musik in Verbindung mit deren Entstehung, Struktur und Gebrauch.
  • Zum Musizieren und Singen anregen. Die Beschäftigung mit Musik erweitern und vertiefen. Auch außerhalb des Unterrichts und der Schule.
  • Die Vielgestaltigkeit der Musik erschließen. Insbesondere in der Neuen Musik, der Populären Musik, der Musik außereuropäischer Kulturen. Musik mit ihren historischen Einschlüssen und ihren aktuellen Gestaltungen.
  • Die Vernetzung von Musik darstellen. Mit anderen Denkformen und Tätigkeitsformen.
  • Die eigene Musikkultur verstehen lernen. In Geschichte und Gegenwart.
  • Musikalischer Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren

Der VdM Hessen ist der Herausgeber des Musikalischen Bildungsplans und Erziehungsplans. Dieser bietet bereits die Möglichkeit konkreter Ausformungen der Unterrichtsangebote und Projektangebote entlang der Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote.

Kontakt

Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Ihnen stehen der Landesgeschäftsführer und die Mitglieder des Landesvorstandes des VdM Hessen zur Verfügung.

Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
Partner im Bündnis für Musikunterricht in Hessen

Dr. Hans-Joachim Rieß
Landesgeschäftsführer

Rheinstraße 111
65185 Wiesbaden
Fon: (0611) 34 18 68 60
Fax: (0611) 34 18 68 66
buero@musikschulen-hessen.de
www.musikschulen-hessen.de

Chancen mit Inklusion

Inklusion überwindet soziale Schranken und andere Benachteiligungen. Inklusion in der Musikpädagogik ist eine Chance nicht nur für benachteiligte Menschen. Inklusion in der Musikpädagogik öffnet jedem Menschen den Zugang zur Musik; für sich selbst, in der Gemeinschaft mit anderen Musikerinnen und Musikern und zur Welt der Musik allgemein. Inklusion und musikalische Arbeit gehören zusammen.

  • Imke Nagel, Bildungsreferentin im Remscheider Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Inklusion (kubia): „Inklusion in der kulturellen Jugendbildung bietet die Chance für Teilhabe und Selbstermächtigung.“
  • Eveline Unruh, Leiterin des Projekts Partizipation an der Trossinger Bundesakademie für musikalische Jugendbildung: „Partizipative Prozesse können im Unterricht öffentlicher Musikschulen umgesetzt werden.“

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.

Die Bandbreite kultureller Bildung

Inklusion ist in der Arbeit von öffentlichen Musikschulen für die komplette Bandbreite der kulturellen Bildung wichtig – von der elementaren Musikpädagogik bis hin zur beruflichen Musikausübung. Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich sehr vielfältig. Gerade im spartenübergreifenden Zusammenwirken entfalten sie erhebliche Wirkungen. Zu den übergeordneten Zielen der Arbeit jeder öffentlichen Musikschule gehören die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jeder Schülerin und jedes Schülers.

Selbstbestimmung und die Wertschätzung der Person geben den Rahmen vor: Wir fördern das Musizieren. Wir fördern die Schülerinnen und Schüler, sich selbstbewusst und kritisch mit allen Phänomenen der Musik zu befassen.

Unsere Arbeit

Wir beraten die öffentlichen Musikschulen und ihre Träger – in Pädagogik, Organisation und Verwaltung.

Wir vertreten die Belange der öffentlichen Musikschulen – bei Behörden, Berufsverbänden und Organisationen.

Wir pflegen die Zusammenarbeit: Mit Ministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden, allgemein bildende Schulen, Ausbildungsstätten für Musikberufe, Laienmusikverbänden, kulturellen Einrichtungen.

Wir initiieren, erproben und entwickeln neue musikpädagogische Modelle für unsere Musikschulen.

Wir erarbeiten Konzepte für die Fortbildung und die Weiterbildung – für Lehrkräfte, für Leiterinnen und Leiter von unseren Musikschulen.

Wir unterstützen den Erfahrungsaustausch – mit Workshops, Tagungen, Symposien, Kongressen.

Wir informieren die Öffentlichkeit über die Inhalte, Tätigkeit und Anliegen unserer Musikschulen.

Wir sind Träger der Servicestelle Musikerziehung Hessen.

Wir verwalten treuhänderisch die Fördermittel des Landes für unsere Musikschulen.

Der VdM Hessen finanziert sich durch Fördermittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, durch Eigenmittel, Sponsoren und Mitgliedsbeiträge.

Musikunterricht vor Ort

In unseren öffentlichen Musikschulen in Hessen arbeiten rund 3.000 Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Jede und jeder von ihnen ist umfassend musikpädagogisch qualifiziert. Jede Schulleitung arbeitet professionell und planvoll strukturiert. Für ein beständiges, breites und tiefes musikalisches Bildungsangebot in Hessen. Unsere Musikschulen arbeiten jährlich mit 114.000 Schülerinnen und Schülern. Die Wege zu unseren Musikschulen sind kurz. Sie finden unser musikalisches Bildungsangebot hessenweit flächendeckend in rund 120 Städten und Gemeinden.