Schlagwort: Finanzierung

Der Sachstand 2019 an öffentlichen Musikschulen in Hessen

Unser finanzieller Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ist ausgereizt. Eine weitere Steigerung der Musikschul-Gebühren ist schlicht unsozial. Der Eigenleistungsanteil unserer Schülerinnen und Schüler beläuft sich auf bis zu 80%, das sind 4/5 der Gesamtkosten für den Betrieb ihrer Musikschule. Die öffentliche Hand beteiligt sich in Hessen nur mehr mit einem 1/5 bis zu einem Drittel an der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen.

Nur die substantielle Steigerung der öffentlichen Mittel kann die Struktur unseres bestehenden Geschäftsmodells erhalten. Unser Geschäftsmodell in aller Kürze: Wir sind ein sozialer Betrieb. Wir wollen für alle Menschen offen sein, die ein Instrument oder Singen lernen wollen und wir wollen unsere Lehrkräfte für ihre gute Arbeit anständig entlohnen.

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Öffentliche Musikschulen in Hessen. Zahlen, Fakten, Prognosen, Szenarien und Forderungen

Vor Ort

  • 66 öffentliche Musikschulen
  • 2.700 musikpädagogisch qualifizierte Fachkräfte
  • 115.000 Schülerinnen und Schüler
  • Präsent in 120 Städten und Gemeinden

In Kooperationen

  • 600 Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen
  • 360 Standorte
  • 16.000 Schülerinnen und Schüler

Finanzierung

  • 61% bis 80% durch die Beiträge Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern
  • 20% bis 39% durch die öffentliche Hand
  • In der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen durch die öffentliche Hand steht Hessen bundesweit auf dem vorletzten Platz.

Leistungen

  • Musikalische Breitenarbeit
  • Offene Angebote
  • Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembles, Workshops
  • Studienvorbereitender Unterricht
  • Berufsvorbereitender Unterricht
  • Systematisches Curriculum (Lehrpläne und Unterrichtspläne)
  • Hohe Qualität der Unterrichtsvermittlung

Personalsituation

  • Ausschließlich musikpädagogisch qualifiziertes Fachpersonal, in der Regel mit Hochschulstudium
  • 34% der Lehrkräfte sind in Festanstellung
  • 66% der Lehrkräfte sind Honorarkräfte ohne jegliche soziale Absicherung

Fakten

  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind chronisch unterfinanziert.
  • Die Unterrichtsgebühren für die Musikschülerinnen und Musikschüler sind extrem hoch.
  • Insbesondere die Honorarkräfte verdienen erbärmlich wenig.
  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind ein unattraktiver Arbeitgeber.

Prognosen

  • Immer weniger Musikpädagoginnen und Musikpädagogen entscheiden sich für eine Berufslaufbahn in einer öffentlichen Musikschule.
  • Der Bestand an Schülerinnen und Schüler kann immer schwieriger qualitätvoll unterrichtet werden.
  • Durch die hohen Gebühren für den Musikunterricht werden immer mehr Menschen von den Leistungen ihrer öffentlichen Musikschule ausgeschlossen.
  • An ein Wachstum oder an Investitionen in neue Geschäftsfelder kann nicht gedacht werden.
  • Die öffentlichen Musikschulen leben von der Substanz. Ihr Wirken ist einzig auf das Bewältigen der Gegenwart ausgerichtet. Die Zukunft kann nicht gestaltet werden.

Szenarien

  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Legitimation als für alle Menschen offene Bildungseinrichtung.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Ankerkennung als anständiger Arbeitgeber.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihren Ruf als qualitätsvoller Bildungsdienstleister.

Forderungen

  • Das Land Hessen leistet die erforderliche finanzielle Förderung für die musikalische Bildung an öffentlichen Musikschulen in Hessen
  • Das Land Hessen erfüllt seinen kulturpolitischen Auftrag im Sinne eines umfassenden Bildungsangebots durch die deutliche finanzielle Entlastung der Eltern und die angemessene Entlohnung der Musikschullehrkräfte incl. deren sozialer Absicherung.
  • Der erforderliche Gesamtetat umfasst 70 Mio. Euro. Bei einer Drittelung der Lasten auf die Eltern, die Kommunen und das Land trägt jeder Teil rund 23,3 Mio. Euro. Eine faire Drittelung der Lasten reduziert die Bildungsausgaben der Eltern für ihre Kinder um die Hälfte.

Eine konkurrenzfähige Landesförderung Hessens im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg – beides wirtschaftlich relevante Nachbarländer – muss dreifach höher als die bisherige sein. Eine konkurrenzfähige Landesförderung in Hessen muss 8 Mio. Euro umfassen.

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Eltern-Verbände auf Bundesebene und Europaebene

Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale und internationale Zusammenarbeit. Die Bundes-Eltern-Vertretung arbeitet eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden auf Bundesebene zusammen. Zum Beispiel mit dem VdM – Verband deutscher Musikschulen, der KOMU – Konferenz österreichischer Musikschulwerke, der AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich.

Der Bund ist der Kooperationspartner der Bundes-Eltern-Vertretung bei der Finanzierung bundesweiter Projekte. Die Globalisierung und die Entwicklung der Europäischen Union bedürfen europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.

  • Die Bundes-Eltern-Vertretung ist die zentrale Instanz für die Landesorganisationen. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien Deutschlands. Zum Beispiel für Musikhochschulen und Musik-Universitäten.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten verleiht den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen mehr Gewicht.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten strebt die enge Zusammenarbeit mit der EMU – Europäischen Musikschul-Union an.
  • Die internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternvertretungen in den Heimat-Nationen forciert zum Beispiel den internationalen Jugendaustausch und die Nutzung von Förderprogrammen der Europäischen Union.