Schlagwort: Festanstellung

Arm, Ärmer, Musikschullehrer

Und Musikschullehrerin. Wissen Sie, wie viel man können muss als Musikschullehrerin und Musikschullehrer? Nur so viel: von Kindesbeinen an einige Jahrzehnte üben üben üben und das täglich. Das sieht man nicht, denn es wirkt alles so leicht und selbstverständlich. Aber man spürt es und man hört es.

Wieso bitte sind dann Musikschul-Lehrkräfte arm dran? Sie haben eine wunderbare Arbeit, sie haben viele Schülerinnen und Schüler, sie genießen Bewunderung und Respekt. Es ist ganz einfach: Musikschul-Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen werden erbärmlich bezahlt. Warum? Weil das Geld nicht reicht, hinten nicht und vorne nicht.

Immer mehr ausgebildete junge Musikerinnen und Musiker entscheiden sich gegen den Beruf der Musikschullehrerin und des Musikschullehrers. Einfach, weil bei uns die Lebensperspektive fehlt. Familienplanung? Fehlanzeige. Anständig leben können? Ein schlechter Witz. Existenz aufbauen? Voll daneben. Dem Ruhestand entgegenblicken? Da flackern die Augen vor Angst.

Ein Honorarvertrag als Lebensgrundlage ist nicht lustig. Kein regelmäßiges Gehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, keine Altersvorsorge – all das weit über 100 Jahre nach Einführung der Sozialgesetzgebung.

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Öffentliche Musikschule. Wir haben einen Traum.

Berichten wir aus einer Zeit, die es in Hessen noch nie gab. Berichten wir über unseren Traum: Öffentliche Musikschulen in Hessen bekommen ausreichend öffentliche Zuschüsse. Das Land, die Kommunen und die Eltern teilen die Kosten gerecht in drei gleiche Teile.

Die öffentlichen Zuschüsse dienen dreierlei: der Unterricht kann kostengünstig kalkuliert werden. So kann jede und jeder der will, bei uns Unterricht nehmen. Jede öffentliche Musikschule kann ihre Lehrkräfte auskömmlich bezahlen. In Festanstellung! Damit kommen die öffentlichen Musikschulen ihrem gesellschaftlichem Auftrag verlässlich nach: sozialverträgliche Preise für eine breite Teilhabe, gelebte Fürsorge für ihre Angestellten und Vielfalt in der kulturellen Bildung.

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Öffentliche Musikschulen in Hessen. Zahlen, Fakten, Prognosen, Szenarien und Forderungen

Vor Ort

  • 66 öffentliche Musikschulen
  • 2.700 musikpädagogisch qualifizierte Fachkräfte
  • 115.000 Schülerinnen und Schüler
  • Präsent in 120 Städten und Gemeinden

In Kooperationen

  • 600 Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen
  • 360 Standorte
  • 16.000 Schülerinnen und Schüler

Finanzierung

  • 61% bis 80% durch die Beiträge Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern
  • 20% bis 39% durch die öffentliche Hand
  • In der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen durch die öffentliche Hand steht Hessen bundesweit auf dem vorletzten Platz.

Leistungen

  • Musikalische Breitenarbeit
  • Offene Angebote
  • Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembles, Workshops
  • Studienvorbereitender Unterricht
  • Berufsvorbereitender Unterricht
  • Systematisches Curriculum (Lehrpläne und Unterrichtspläne)
  • Hohe Qualität der Unterrichtsvermittlung

Personalsituation

  • Ausschließlich musikpädagogisch qualifiziertes Fachpersonal, in der Regel mit Hochschulstudium
  • 34% der Lehrkräfte sind in Festanstellung
  • 66% der Lehrkräfte sind Honorarkräfte ohne jegliche soziale Absicherung

Fakten

  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind chronisch unterfinanziert.
  • Die Unterrichtsgebühren für die Musikschülerinnen und Musikschüler sind extrem hoch.
  • Insbesondere die Honorarkräfte verdienen erbärmlich wenig.
  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind ein unattraktiver Arbeitgeber.

Prognosen

  • Immer weniger Musikpädagoginnen und Musikpädagogen entscheiden sich für eine Berufslaufbahn in einer öffentlichen Musikschule.
  • Der Bestand an Schülerinnen und Schüler kann immer schwieriger qualitätvoll unterrichtet werden.
  • Durch die hohen Gebühren für den Musikunterricht werden immer mehr Menschen von den Leistungen ihrer öffentlichen Musikschule ausgeschlossen.
  • An ein Wachstum oder an Investitionen in neue Geschäftsfelder kann nicht gedacht werden.
  • Die öffentlichen Musikschulen leben von der Substanz. Ihr Wirken ist einzig auf das Bewältigen der Gegenwart ausgerichtet. Die Zukunft kann nicht gestaltet werden.

Szenarien

  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Legitimation als für alle Menschen offene Bildungseinrichtung.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Ankerkennung als anständiger Arbeitgeber.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihren Ruf als qualitätsvoller Bildungsdienstleister.

Forderungen

  • Das Land Hessen leistet die erforderliche finanzielle Förderung für die musikalische Bildung an öffentlichen Musikschulen in Hessen
  • Das Land Hessen erfüllt seinen kulturpolitischen Auftrag im Sinne eines umfassenden Bildungsangebots durch die deutliche finanzielle Entlastung der Eltern und die angemessene Entlohnung der Musikschullehrkräfte incl. deren sozialer Absicherung.
  • Der erforderliche Gesamtetat umfasst 70 Mio. Euro. Bei einer Drittelung der Lasten auf die Eltern, die Kommunen und das Land trägt jeder Teil rund 23,3 Mio. Euro. Eine faire Drittelung der Lasten reduziert die Bildungsausgaben der Eltern für ihre Kinder um die Hälfte.

Eine konkurrenzfähige Landesförderung Hessens im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg – beides wirtschaftlich relevante Nachbarländer – muss dreifach höher als die bisherige sein. Eine konkurrenzfähige Landesförderung in Hessen muss 8 Mio. Euro umfassen.

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