Schlagwort: sozialverträgliche Preise

Arm, Ärmer, Musikschullehrer

Und Musikschullehrerin. Wissen Sie, wie viel man können muss als Musikschullehrerin und Musikschullehrer? Nur so viel: von Kindesbeinen an einige Jahrzehnte üben üben üben und das täglich. Das sieht man nicht, denn es wirkt alles so leicht und selbstverständlich. Aber man spürt es und man hört es.

Wieso bitte sind dann Musikschul-Lehrkräfte arm dran? Sie haben eine wunderbare Arbeit, sie haben viele Schülerinnen und Schüler, sie genießen Bewunderung und Respekt. Es ist ganz einfach: Musikschul-Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen werden erbärmlich bezahlt. Warum? Weil das Geld nicht reicht, hinten nicht und vorne nicht.

Immer mehr ausgebildete junge Musikerinnen und Musiker entscheiden sich gegen den Beruf der Musikschullehrerin und des Musikschullehrers. Einfach, weil bei uns die Lebensperspektive fehlt. Familienplanung? Fehlanzeige. Anständig leben können? Ein schlechter Witz. Existenz aufbauen? Voll daneben. Dem Ruhestand entgegenblicken? Da flackern die Augen vor Angst.

Ein Honorarvertrag als Lebensgrundlage ist nicht lustig. Kein regelmäßiges Gehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, keine Altersvorsorge – all das weit über 100 Jahre nach Einführung der Sozialgesetzgebung.

Die Beiträge unserer Kampagne 2019 nach Themenfeldern sortiert

Mehr Infos zur prekären Finanzlage auf unserer Website

Die Urheberrechte und Nutzungsrechte der Kampagne 2019

Öffentliche Musikschule. Wir haben einen Traum.

Berichten wir aus einer Zeit, die es in Hessen noch nie gab. Berichten wir über unseren Traum: Öffentliche Musikschulen in Hessen bekommen ausreichend öffentliche Zuschüsse. Das Land, die Kommunen und die Eltern teilen die Kosten gerecht in drei gleiche Teile.

Die öffentlichen Zuschüsse dienen dreierlei: der Unterricht kann kostengünstig kalkuliert werden. So kann jede und jeder der will, bei uns Unterricht nehmen. Jede öffentliche Musikschule kann ihre Lehrkräfte auskömmlich bezahlen. In Festanstellung! Damit kommen die öffentlichen Musikschulen ihrem gesellschaftlichem Auftrag verlässlich nach: sozialverträgliche Preise für eine breite Teilhabe, gelebte Fürsorge für ihre Angestellten und Vielfalt in der kulturellen Bildung.

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Prekäre Finanzlage

Die finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Musikschulen sind prekär. Öffentliche Musikschulen arbeiten gemeinwohlorientiert und bieten sozialverträgliche Preise. Öffentliche Musikschulen sind existenziell von Zuschüssen abhängig. Diese Zuschüsse sind seit langer Zeit nicht mehr ausreichend.

Anteil der öffentlichen Mittel in % an der Gesamtfinanzierung der VdM Musikschulen 2017

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Gerade in Hessen ist die Eigenbelastung der Schülerinnen und Schüler im Bundesvergleich besonders hoch. In Hessen tragen die Privathaushalte im Durchschnitt 64 Prozent der Gesamtkosten ihrer Musikschule. Im Vergleich: Deutschland 50 Prozent. Die bisherige finanzielle Förderung durch das Land und die Kommunen bedroht die öffentlichen Musikschulen in Hessen in ihrem Bestand.

Finanzierung der VdM Musikschulen in den Ländern 2017

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

Obige Grafik zeigt den Anteil der öffentlichen Mittel in € je Einwohner für VdM Musikschulen in den Ländern. In Hessen beläuft sich der Anteil auf 3,22 €, im Bundesschnitt sind es 5,88 €.