Schlagwort: Musikerin

Öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

Unsere Gesellschaft verändert sich massiv. Die Menschen werden älter, unsere Sozialstruktur verändert sich, die Arbeitswelt wird digital, wir erkennen ein Auseinanderdriften von oben und unten, besonders in den Städten wird um die Integration der gesellschaftlichen Gruppen gerungen. Vor uns liegen gewaltige Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe wird es sein, die Gesellschaft zusammenzuhalten, das Gemeinsame und das Verbindende erlebbar und spürbar zu machen. Denn die Menschen schätzen und schützen nur, was sie persönlich als gut empfinden.

Wenn man im Streit lebt, gelingt nichts. Wenn man zusammenhält, dann gelingt alles. Das wissen Sie aus Ihrer Familie, Ihrem Betrieb, Ihrem Verein. Ein verkrachtes Orchester klingt furchtbar, ein harmonisches Orchester klingt wunderbar. Jede Musikerin und jeder Musiker in einem Orchester ist der Musik verpflichtet. Besonders schön klingt es immer dann, wenn jede und jeder seine Mitmusiker unterstützt, damit sie besonders gut klingen.

Genau das lernen die Menschen bei uns, an ihrer öffentlichen Musikschule. Das gute Miteinander. Alter? Egal. Einkommen? Egal. Herkunft? Total egal. Können? Fast egal. Bei uns können alle musizieren. Anfänger und Fortgeschrittene, Jung und Älter, Jazz und Barock, Rock und Pop. Und jede und jeder lernt jeden Tag etwas dazu. An Ihrer öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

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Arm, Ärmer, Musikschullehrer

Und Musikschullehrerin. Wissen Sie, wie viel man können muss als Musikschullehrerin und Musikschullehrer? Nur so viel: von Kindesbeinen an einige Jahrzehnte üben üben üben und das täglich. Das sieht man nicht, denn es wirkt alles so leicht und selbstverständlich. Aber man spürt es und man hört es.

Wieso bitte sind dann Musikschul-Lehrkräfte arm dran? Sie haben eine wunderbare Arbeit, sie haben viele Schülerinnen und Schüler, sie genießen Bewunderung und Respekt. Es ist ganz einfach: Musikschul-Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen werden erbärmlich bezahlt. Warum? Weil das Geld nicht reicht, hinten nicht und vorne nicht.

Immer mehr ausgebildete junge Musikerinnen und Musiker entscheiden sich gegen den Beruf der Musikschullehrerin und des Musikschullehrers. Einfach, weil bei uns die Lebensperspektive fehlt. Familienplanung? Fehlanzeige. Anständig leben können? Ein schlechter Witz. Existenz aufbauen? Voll daneben. Dem Ruhestand entgegenblicken? Da flackern die Augen vor Angst.

Ein Honorarvertrag als Lebensgrundlage ist nicht lustig. Kein regelmäßiges Gehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, keine Altersvorsorge – all das weit über 100 Jahre nach Einführung der Sozialgesetzgebung.

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Öffentliche Musikschule. Wir haben einen Traum.

Berichten wir aus einer Zeit, die es in Hessen noch nie gab. Berichten wir über unseren Traum: Öffentliche Musikschulen in Hessen bekommen ausreichend öffentliche Zuschüsse. Das Land, die Kommunen und die Eltern teilen die Kosten gerecht in drei gleiche Teile.

Die öffentlichen Zuschüsse dienen dreierlei: der Unterricht kann kostengünstig kalkuliert werden. So kann jede und jeder der will, bei uns Unterricht nehmen. Jede öffentliche Musikschule kann ihre Lehrkräfte auskömmlich bezahlen. In Festanstellung! Damit kommen die öffentlichen Musikschulen ihrem gesellschaftlichem Auftrag verlässlich nach: sozialverträgliche Preise für eine breite Teilhabe, gelebte Fürsorge für ihre Angestellten und Vielfalt in der kulturellen Bildung.

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ZusammenSpiel Musikunterricht

Das  ZusammenSpiel Musikunterricht vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und Musikschule

ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen. An der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts.
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an.
  • Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

Chancen mit Inklusion

Inklusion überwindet soziale Schranken und andere Benachteiligungen. Inklusion in der Musikpädagogik ist eine Chance nicht nur für benachteiligte Menschen. Inklusion in der Musikpädagogik öffnet jedem Menschen den Zugang zur Musik; für sich selbst, in der Gemeinschaft mit anderen Musikerinnen und Musikern und zur Welt der Musik allgemein. Inklusion und musikalische Arbeit gehören zusammen.

  • Imke Nagel, Bildungsreferentin im Remscheider Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Inklusion (kubia): „Inklusion in der kulturellen Jugendbildung bietet die Chance für Teilhabe und Selbstermächtigung.“
  • Eveline Unruh, Leiterin des Projekts Partizipation an der Trossinger Bundesakademie für musikalische Jugendbildung: „Partizipative Prozesse können im Unterricht öffentlicher Musikschulen umgesetzt werden.“

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.