Schlagwort: Musikkultur

Servicestelle Musikerziehung Hessen

Der Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. ist anerkannter Projektträger für die SMH – Servicestelle Musikerziehung Hessen. Die Anerkennung erfolgte durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Grundlage der Arbeit der SMH ist der Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren in Hessen.

Ziele

  • Die SMH vernetzt als landesweites Kompetenzzentrum. Die Musikerziehung und die musikalische Bildung im vorschulischen und schulischen Bereich.
  • Die SMH bietet Information und umfassende Beratung. In fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
  • Die SMH moderiert, akzentuiert und verstärkt. In gewachsenen kulturellen Infrastrukturen der bewährten Einrichtungen und ihrer Leistungen.

Inhalte

  • Die SMH berät Kindertagesstätten, Grundschulen und ganztägig arbeitenden Schulen und deren Träger.
  • Die SMH plant und führt Kooperationsprojekte mit musikalischen Bildungsträgern durch.
  • Die SMH berät in Fragen der Qualifikation externer Anbieter. Für musikalische Bildung und Erziehung.
  • Die SMH verbessert die Rahmenbedingungen musikalischer Bildung und Weiterbildung. Über die Bildungsarbeit und Erziehungsarbeit der Bildungseinrichtungen hinaus.
  • Die SMH fördert und vernetzt die Partner der Musikerziehung. In Fragen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Musikerziehung
  • Die SMH unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Aufgaben und Zielvorstellungen.
  • Die SMH erarbeitet Fortbildungskonzepte und Weiterbildungskonzepte für die Multiplikatoren.
  • Die SMH initiiert, erprobt und entwickelt neue musikpädagogische Modelle.
  • Die SMH fördert den Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen, Symposien und Kongressen.

Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote

Die SMH empfiehlt bei der Beratung und Bewertung von Unterrichtsangeboten und Projektangeboten:

Prüfen Sie die musikpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Mögliche Nachweise der musikpädagogischen Qualifikation sind

  • das Zeugnis der Diplommusiklehrerprüfung
  • die staatliche Prüfung als Musiklehrer
  • die erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
  • der erfolgreichen Abschluss als hauptberuflicher Kirchenmusiker, Diplommusiker und künstlerische Reifeprüfung
  • im Einzelfall auch langjährige praktische Erfahrung

Prüfen Sie die Qualität des musikalischen Bildungsangebotes entsprechend den Thesen des Deutschen Musikrates.

  • Freude an Musik wecken. Durch eigene und gemeinsame Musizierpraxis (Singen, Tanzen, Instrumentalspiel), vielfältige Hörerlebnisse und Hörerfahrungen, eigenes musikalisches Gestalten und Erfinden.
  • Das Hören fördern, sensibilisieren und differenzieren. Und das Sehen, Tasten, Schmecken, Riechen.
  • Wissen im Zusammenhang vermitteln. Die sinnlich konkrete Erfahrung von Musik in Verbindung mit deren Entstehung, Struktur und Gebrauch.
  • Zum Musizieren und Singen anregen. Die Beschäftigung mit Musik erweitern und vertiefen. Auch außerhalb des Unterrichts und der Schule.
  • Die Vielgestaltigkeit der Musik erschließen. Insbesondere in der Neuen Musik, der Populären Musik, der Musik außereuropäischer Kulturen. Musik mit ihren historischen Einschlüssen und ihren aktuellen Gestaltungen.
  • Die Vernetzung von Musik darstellen. Mit anderen Denkformen und Tätigkeitsformen.
  • Die eigene Musikkultur verstehen lernen. In Geschichte und Gegenwart.
  • Musikalischer Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren

Der VdM Hessen ist der Herausgeber des Musikalischen Bildungsplans und Erziehungsplans. Dieser bietet bereits die Möglichkeit konkreter Ausformungen der Unterrichtsangebote und Projektangebote entlang der Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote.

Kontakt

Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Ihnen stehen der Landesgeschäftsführer und die Mitglieder des Landesvorstandes des VdM Hessen zur Verfügung.

Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
Partner im Bündnis für Musikunterricht in Hessen

Dr. Hans-Joachim Rieß
Landesgeschäftsführer

Rheinstraße 111
65185 Wiesbaden
Fon: (0611) 34 18 68 60
Fax: (0611) 34 18 68 66
buero@musikschulen-hessen.de
www.musikschulen-hessen.de

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.