Schlagwort: Gesellschaft

Öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

Unsere Gesellschaft verändert sich massiv. Die Menschen werden älter, unsere Sozialstruktur verändert sich, die Arbeitswelt wird digital, wir erkennen ein Auseinanderdriften von oben und unten, besonders in den Städten wird um die Integration der gesellschaftlichen Gruppen gerungen. Vor uns liegen gewaltige Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe wird es sein, die Gesellschaft zusammenzuhalten, das Gemeinsame und das Verbindende erlebbar und spürbar zu machen. Denn die Menschen schätzen und schützen nur, was sie persönlich als gut empfinden.

Wenn man im Streit lebt, gelingt nichts. Wenn man zusammenhält, dann gelingt alles. Das wissen Sie aus Ihrer Familie, Ihrem Betrieb, Ihrem Verein. Ein verkrachtes Orchester klingt furchtbar, ein harmonisches Orchester klingt wunderbar. Jede Musikerin und jeder Musiker in einem Orchester ist der Musik verpflichtet. Besonders schön klingt es immer dann, wenn jede und jeder seine Mitmusiker unterstützt, damit sie besonders gut klingen.

Genau das lernen die Menschen bei uns, an ihrer öffentlichen Musikschule. Das gute Miteinander. Alter? Egal. Einkommen? Egal. Herkunft? Total egal. Können? Fast egal. Bei uns können alle musizieren. Anfänger und Fortgeschrittene, Jung und Älter, Jazz und Barock, Rock und Pop. Und jede und jeder lernt jeden Tag etwas dazu. An Ihrer öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

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Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind in der Klemme

Auf der einen Seite steigen die Gebühren, auf der anderen Seite sinken die Löhne. Das klingt nach einem turbokapitalistischen Ausbeuterbetrieb, der sich die Taschen vollstopft. Doch dem ist beileibe nicht so. Besuchen Sie eine öffentliche Musikschule Ihrer Wahl in Hessen und Sie werden vieles entdecken, aber keinen Reichtum. Im Klartext: Es ist die Politik, die uns – die öffentlichen Musikschulen – in die Klemme treibt. Oder frei nach einem amerikanischen Präsidenten aus der guten alten Zeit: „It´s the politics, Stupid.“

Warum spielen die öffentlichen Musikschulen dieses böse Spiel mit? Vielleicht, weil wir gutmütig sind. Vielleicht weil wir keinen Streit wollen. Bestimmt, weil wir Verantwortung tragen und ganz sicher, weil wir fest davon überzeugt sind, dass wir mit unserer Arbeit einen wertvollen Beitrag für den Frieden und die Kultur in unserer Gesellschaft leisten. Doch lange geht das nicht mehr gut.

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Öffentliche Musikschulen am Limit

Die Nachfrage nach Musikunterricht steigt. Bei uns in Hessen wachsen seit Jahren die Schülerzahlen. Die Menschen wollen am liebsten an ihrer öffentlichen Musikschule musizieren und singen lernen. Aus gutem Grund, denn unsere Arbeit ist gut. Wir bieten hohe Qualität, das spricht sich rum. Unsere Lehrkräfte sind durch die Bank ausgebildete Musikpädagoginnen und Musikpädagogen mit einem Hochschulabschluss. Soweit die öffentliche Wahrnehmung.

Doch hinter den Kulissen offenbart sich ein anderes Bild. Die viel zu niedrigen Zuschüsse der öffentlichen Hand nötigen die öffentlichen Musikschulen zu einer fatalen Geschäftspolitik. Die Gebühren für unseren Musikunterricht sind mittlerweile asozial hoch – die Eltern stemmen mittlerweile mit ihren Gebühren bis zu 80% des Gesamthaushalts ihrer Musikschule.

Die öffentlichen Musikschulen können ihre Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer nicht mehr auskömmlich bezahlen. Die meisten unserer Lehrkräfte arbeiten mittlerweile als Honorarkraft. Mit allen bösen Folgen eines fehlenden Arbeitnehmerschutzes. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, geregeltes Einkommen, Rentenversicherung – alles Fehlanzeige.

Wir – die öffentlichen Musikschulen – arbeiten am Limit. Mit großem Engagement und viel Liebe für unseren Beruf, denn wir wissen: wir tun das Richtige, denn wir leisten mit unserer Arbeit einen wertvollen Beitrag für den Frieden und die Kultur in unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Landes-Eltern-Verbände

Öffentliche Musikschulen unterliegen der Gestaltungshoheit der Bundesländer. Landes-Eltern-Verbände vertreten die Interessen der Eltern auf der Ebene ihres Bundeslandes. Deshalb haben Landes-Eltern-Verbände eine hohe musikschulpolitische und strategische Bedeutung. Landes-Eltern-Verbände arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.

  • Landes-Eltern-Verbände unterstützen die lokalen Elternorganisationen. In allen Fragen zur öffentlichen Musikschule.
  • Im Austausch mit ihrem Landesverband befassen sich Landes-Eltern-Verbände systematisch mit allen übergeordneten Herausforderungen der öffentlichen Musikschulen. Zum Beispiel in Fragen der Sicherung des Musikschulstandortes, des flächendeckenden Angebots, der Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren.
  • Landes-Eltern-Verbände setzen Themen. Sie informieren die für öffentliche Musikschulen zuständigen Landesministerien über kritische Befunde, über erkennbare Mangelsituationen und den notwendigen Handlungsbedarf an öffentlichen Musikschulen.
  • Landes-Eltern-Verbände pochen auf das einklagbare Grundrecht auf musikalische Bildung. In der Gesellschaft, in der Kulturpolitik und Bildungspolitik. Musikalische Bildung ist ein einklagbares Grundrecht, kein ornamentales Freizeitvergnügen. Musikalische Bildung ist unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft.

Ihr Kontakt zum Landeselternbeirat

Martin Strickler
Friedlebenstraße 48
D-60433 Frankfurt
Fon: +49 69 53 05 42 49
E-Mail: martin.strickler@t-online.de

Lokale Elternorganisationen und Förderorganisationen

Lokale Elternorganisationen und Förderorganisationen an öffentlichen Musikschulen sind kulturpolitisch wichtig. Sie geben dem Willen der Eltern eine Stimme, die gehört wird. Mit ihrer Arbeit sorgen sie für eine bessere Akzeptanz der Arbeit in ihrer öffentlichen Musikschule. Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz in lokalen Elternorganisationen und Förderorganisationen an öffentlichen Musikschulen einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung der Gesellschaft.

  • Eltern wollen ihre Kinder musikalisch ausbilden lassen.
  • Eltern wollen den uneingeschränkten Zugang zu den Angeboten ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen eine kulturelle Grundversorgung an ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen tragbare Gebühren an ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen sozial gestaffelte Tarife für finanziell benachteiligte Familien.
  • Eltern wollen eine solidarische öffentliche Musikschule, die der Gemeinschaft dient.
  • Eltern wollen den Erhalt ihrer öffentlichen Musikschule.

Öffentliche Musikschulen leisten wesentliche gesellschaftliche Beiträge

Öffentliche Musikschulen entwickeln, erproben und optimieren neue Unterrichtskonzepte.

Öffentliche Musikschulen erweitern beständig ihr Angebot für neue Zielgruppen und deren Bedürfnisse.

Öffentliche Musikschulen arbeiten in vielfältigen Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen, anderen Einrichtungen des Kulturlebens und vielen weiteren Institutionen.

Öffentliche Musikschulen leisten einen kontinuierlichen und aktiven Beitrag zur Bewältigung der sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Öffentliche Musikschulen sind in das Zielsystem der kulturellen Bildung eingebettet.

Öffentliche Musikschulen regen zum differenzierten Umgang mit Kultur und Kunst an.

Öffentliche Musikschulen eröffnen die Möglichkeit, sich bewusst und aktiv mit der eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen und diese selbstbestimmt weiterzuentwickeln.

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.