Schlagwort: Bildungspolitik

Eltern-Verbände auf Bundesebene und Europaebene

Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale und internationale Zusammenarbeit. Die Bundes-Eltern-Vertretung arbeitet eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden auf Bundesebene zusammen. Zum Beispiel mit dem VdM – Verband deutscher Musikschulen, der KOMU – Konferenz österreichischer Musikschulwerke, der AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich.

Der Bund ist der Kooperationspartner der Bundes-Eltern-Vertretung bei der Finanzierung bundesweiter Projekte. Die Globalisierung und die Entwicklung der Europäischen Union bedürfen europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.

  • Die Bundes-Eltern-Vertretung ist die zentrale Instanz für die Landesorganisationen. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien Deutschlands. Zum Beispiel für Musikhochschulen und Musik-Universitäten.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten verleiht den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen mehr Gewicht.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten strebt die enge Zusammenarbeit mit der EMU – Europäischen Musikschul-Union an.
  • Die internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternvertretungen in den Heimat-Nationen forciert zum Beispiel den internationalen Jugendaustausch und die Nutzung von Förderprogrammen der Europäischen Union.

Landes-Eltern-Verbände

Öffentliche Musikschulen unterliegen der Gestaltungshoheit der Bundesländer. Landes-Eltern-Verbände vertreten die Interessen der Eltern auf der Ebene ihres Bundeslandes. Deshalb haben Landes-Eltern-Verbände eine hohe musikschulpolitische und strategische Bedeutung. Landes-Eltern-Verbände arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.

  • Landes-Eltern-Verbände unterstützen die lokalen Elternorganisationen. In allen Fragen zur öffentlichen Musikschule.
  • Im Austausch mit ihrem Landesverband befassen sich Landes-Eltern-Verbände systematisch mit allen übergeordneten Herausforderungen der öffentlichen Musikschulen. Zum Beispiel in Fragen der Sicherung des Musikschulstandortes, des flächendeckenden Angebots, der Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren.
  • Landes-Eltern-Verbände setzen Themen. Sie informieren die für öffentliche Musikschulen zuständigen Landesministerien über kritische Befunde, über erkennbare Mangelsituationen und den notwendigen Handlungsbedarf an öffentlichen Musikschulen.
  • Landes-Eltern-Verbände pochen auf das einklagbare Grundrecht auf musikalische Bildung. In der Gesellschaft, in der Kulturpolitik und Bildungspolitik. Musikalische Bildung ist ein einklagbares Grundrecht, kein ornamentales Freizeitvergnügen. Musikalische Bildung ist unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft.

Ihr Kontakt zum Landeselternbeirat

Martin Strickler
Friedlebenstraße 48
D-60433 Frankfurt
Fon: +49 69 53 05 42 49
E-Mail: martin.strickler@t-online.de

Lokale Elternorganisationen und Förderorganisationen

Lokale Elternorganisationen und Förderorganisationen an öffentlichen Musikschulen sind kulturpolitisch wichtig. Sie geben dem Willen der Eltern eine Stimme, die gehört wird. Mit ihrer Arbeit sorgen sie für eine bessere Akzeptanz der Arbeit in ihrer öffentlichen Musikschule. Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz in lokalen Elternorganisationen und Förderorganisationen an öffentlichen Musikschulen einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung der Gesellschaft.

  • Eltern wollen ihre Kinder musikalisch ausbilden lassen.
  • Eltern wollen den uneingeschränkten Zugang zu den Angeboten ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen eine kulturelle Grundversorgung an ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen tragbare Gebühren an ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen sozial gestaffelte Tarife für finanziell benachteiligte Familien.
  • Eltern wollen eine solidarische öffentliche Musikschule, die der Gemeinschaft dient.
  • Eltern wollen den Erhalt ihrer öffentlichen Musikschule.

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.