Schlagwort: Musikhochschule

Eltern-Verbände auf Bundesebene und Europaebene

Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale und internationale Zusammenarbeit. Die Bundes-Eltern-Vertretung arbeitet eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden auf Bundesebene zusammen. Zum Beispiel mit dem VdM – Verband deutscher Musikschulen, der KOMU – Konferenz österreichischer Musikschulwerke, der AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich.

Der Bund ist der Kooperationspartner der Bundes-Eltern-Vertretung bei der Finanzierung bundesweiter Projekte. Die Globalisierung und die Entwicklung der Europäischen Union bedürfen europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.

  • Die Bundes-Eltern-Vertretung ist die zentrale Instanz für die Landesorganisationen. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien Deutschlands. Zum Beispiel für Musikhochschulen und Musik-Universitäten.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten verleiht den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen mehr Gewicht.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten strebt die enge Zusammenarbeit mit der EMU – Europäischen Musikschul-Union an.
  • Die internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternvertretungen in den Heimat-Nationen forciert zum Beispiel den internationalen Jugendaustausch und die Nutzung von Förderprogrammen der Europäischen Union.

Öffentliche Musikschulen befähigen zum Singen und Musizieren

  1. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit offenen Zugang zum Unterricht an einer öffentlichen Musikschule. Von jedem Einstiegsniveau aus und mit jeder musikalischen Neigung. Öffentliche Musikschulen bieten Einzelunterricht, Gruppenunterricht und Musik-Ensembles an. Die Lehrpläne sind strukturiert und systematisch aufgebaut. Jede Lehrkraft bezieht sich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler.
  2. Öffentliche Musikschulen bieten eine wichtige Ergänzung des allgemein bildenden Schulwesens.
    1. Öffentliche Musikschulen beugen Defiziten vor im Bereich der musikalischen Bildung an allgemein bildenden Schulen.
    2. Öffentliche Musikschulen entwickeln für allgemein bildende Schulen eigenständige musikpädagogische Angebote.
  3. Die Studienvorbereitung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für das Studium an einer Musikhochschule. Hier erfüllen die öffentlichen Musikschulen einen besonderen und eigenständigen Bildungsauftrag. Er berücksichtigt die allgemeinen Bildungsziele und die Berufswahl gleichermaßen.