Schlagwort: allgemein bildende Schule

Öffentliche Musikschule. Wir sind unser Geld wert.

In Hessen arbeiten knapp 70 öffentliche Musikschulen, in Stadt und Land. Fast 3.000 Lehrkräfte unterrichten nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Ja, unsere Arbeit kostet Geld. Wir bezahlen unsere Lehrkräfte, allesamt hochqualifizierte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Wir bezahlen die Miete für unsere Unterrichtsräume, wir kaufen und pflegen Instrumente, wir bezahlen unsere Noten, wir stemmen pro Jahr mehrere 1.000 Konzerte – vom Vorspiel in unseren Musikschulen bis zu großen öffentlichen Auftritten unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst bezahlen den Löwenanteil unserer Arbeit. Unsere Schülerinnen und Schüler bezahlen zwischen 61% und 80% der Gesamtkosten ihrer öffentlichen Musikschule. Land und Kommunen bezuschussen unsere Arbeit mit lediglich 20% bis 36%. So wunderbar das ist, dass die öffentlichen Musikschulen in Hessen ihren Schülerinnen und Schüler so viel wert sind, so schade ist es, dass eben doch der Geldbeutel entscheidet, wer bei uns ein Instrument und Singen lernen kann.

Wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen – erreichen mit jedem Euro öffentlicher Mittel knapp fünf Schülerinnen und Schüler in Hessen. Zum Vergleich: im Bundesschnitt sind das nicht mal drei Schülerinnen und Schüler. Das liegt an zweierlei: die öffentlichen Musikschulen in Hessen erhalten signifikant weniger öffentliche Zuschüsse für ihre Arbeit. Und die öffentlichen Musikschulen in Hessen arbeiten deutlich produktiver als der Bundesschnitt.

Darauf sind wir nicht stolz, doch eines muss gesagt werden: wir wollen mit unserer Arbeit möglichst viele Menschen mit qualifiziertem Musikunterricht erreichen und dafür legen wir uns ins Zeug. Sehr gerne würden wir mit unserer Arbeit noch mehr Menschen erreichen, auch die, die es nicht so dicke haben. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Öffentliche Musikschulen. Auf Kante genäht.

Auf Kante genäht. Fragen wir das Internet: Diese Redewendung kommt aus dem Schneiderhandwerk – wenn zwei Stoffteile so knapp aneinander genäht werden, dass kein Stoff mehr ausgelassen werden kann und somit keine Reserve bei Änderungsbedarf zur Verfügung steht.

Etwas ist so knapp bemessen, dass es gerade noch erreicht werden kann – Personal, Geld, Zeit. So könnte man in aller Kürze sehr präzise die Situation der öffentlichen Musikschulen in Hessen beschreiben.

Natürlich funktionieren die öffentlichen Musikschulen in Hessen. In knapp 70 öffentlichen Musikschulen, in Stadt und Land unterrichten fast 3.000 Lehrkräfte nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Wir geben Musikunterricht. Tag für Tag, Jahr für Jahr. Systematisch, qualifiziert, engagiert und verlässlich. Mit beständig knappen und seit einigen Jahren sinkenden öffentlichen Zuschüssen. Die finanzielle Hauptlast tragen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst. Und wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen tragen die Last mit. Durch harte Arbeit und durch bescheidene Gehälter.

Nein, wir sind nicht die armen Schneiderlein. Wir arbeiten gerne und freuen uns, einen wertvollen Beitrag zu einer guten Gesellschaft zu leisten. Doch es ist an der Zeit, eines deutlich auszusprechen. Es reicht hinten und vorne nicht, das Geld. Es reicht zum Beispiel nicht, um mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erreichen, die an unseren öffentlichen Musikschulen lernen wollen.

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Öffentliche Musikschulen in Hessen. Zahlen, Fakten, Prognosen, Szenarien und Forderungen

Vor Ort

  • 66 öffentliche Musikschulen
  • 2.700 musikpädagogisch qualifizierte Fachkräfte
  • 115.000 Schülerinnen und Schüler
  • Präsent in 120 Städten und Gemeinden

In Kooperationen

  • 600 Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen
  • 360 Standorte
  • 16.000 Schülerinnen und Schüler

Finanzierung

  • 61% bis 80% durch die Beiträge Musikschülerinnen und Musikschüler und deren Eltern
  • 20% bis 39% durch die öffentliche Hand
  • In der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen durch die öffentliche Hand steht Hessen bundesweit auf dem vorletzten Platz.

Leistungen

  • Musikalische Breitenarbeit
  • Offene Angebote
  • Einzelunterricht, Gruppenunterricht, Ensembles, Workshops
  • Studienvorbereitender Unterricht
  • Berufsvorbereitender Unterricht
  • Systematisches Curriculum (Lehrpläne und Unterrichtspläne)
  • Hohe Qualität der Unterrichtsvermittlung

Personalsituation

  • Ausschließlich musikpädagogisch qualifiziertes Fachpersonal, in der Regel mit Hochschulstudium
  • 34% der Lehrkräfte sind in Festanstellung
  • 66% der Lehrkräfte sind Honorarkräfte ohne jegliche soziale Absicherung

Fakten

  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind chronisch unterfinanziert.
  • Die Unterrichtsgebühren für die Musikschülerinnen und Musikschüler sind extrem hoch.
  • Insbesondere die Honorarkräfte verdienen erbärmlich wenig.
  • Die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind ein unattraktiver Arbeitgeber.

Prognosen

  • Immer weniger Musikpädagoginnen und Musikpädagogen entscheiden sich für eine Berufslaufbahn in einer öffentlichen Musikschule.
  • Der Bestand an Schülerinnen und Schüler kann immer schwieriger qualitätvoll unterrichtet werden.
  • Durch die hohen Gebühren für den Musikunterricht werden immer mehr Menschen von den Leistungen ihrer öffentlichen Musikschule ausgeschlossen.
  • An ein Wachstum oder an Investitionen in neue Geschäftsfelder kann nicht gedacht werden.
  • Die öffentlichen Musikschulen leben von der Substanz. Ihr Wirken ist einzig auf das Bewältigen der Gegenwart ausgerichtet. Die Zukunft kann nicht gestaltet werden.

Szenarien

  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Legitimation als für alle Menschen offene Bildungseinrichtung.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihre Ankerkennung als anständiger Arbeitgeber.
  • Die öffentlichen Musikschulen verlieren ihren Ruf als qualitätsvoller Bildungsdienstleister.

Forderungen

  • Das Land Hessen leistet die erforderliche finanzielle Förderung für die musikalische Bildung an öffentlichen Musikschulen in Hessen
  • Das Land Hessen erfüllt seinen kulturpolitischen Auftrag im Sinne eines umfassenden Bildungsangebots durch die deutliche finanzielle Entlastung der Eltern und die angemessene Entlohnung der Musikschullehrkräfte incl. deren sozialer Absicherung.
  • Der erforderliche Gesamtetat umfasst 70 Mio. Euro. Bei einer Drittelung der Lasten auf die Eltern, die Kommunen und das Land trägt jeder Teil rund 23,3 Mio. Euro. Eine faire Drittelung der Lasten reduziert die Bildungsausgaben der Eltern für ihre Kinder um die Hälfte.

Eine konkurrenzfähige Landesförderung Hessens im Vergleich zu Bayern und Baden-Württemberg – beides wirtschaftlich relevante Nachbarländer – muss dreifach höher als die bisherige sein. Eine konkurrenzfähige Landesförderung in Hessen muss 8 Mio. Euro umfassen.

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ZusammenSpiel Musik

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Das Video gibt szenische Einblicke in die Arbeit des Kooperationsprogramms ZusammenSpiel Musik zwischen der Musikschule Friedberg und der Gemeinsamen Musterschule Friedberg. Die szenischen Einblicke umfassen die Instrumentenvorstellung, den Instrumentalunterricht, Gesamtproben im Ensemble und Ausschnitte von Livekonzerten.

Das hessische Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik ist eine erweiterte musikalische Bildungskonzeption für Grundschulen.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und öffentlicher Musikschule

Der ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik
  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen an der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an

Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

Das Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik geht vom Anspruch eines umfassenden Musikunterrichts aus. Mit ZusammenSpiel Musik ergänzen sich die Professionen der Musiklehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Ziele

  • Die Praxisorientierung im Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen stärken.
  • Schülerinnen und Schüler mit sozialen Benachteiligungen besonders fördern. Denn sie sind in der Regel von diesen Erfahrungen ausgeschlossen.
  • Weitere Perspektiven eröffnen für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zugang zum praktischen und bewussten Umgang mit Musik.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an ihrem kulturellen Umfeld.

ZusammenSpiel Musik stellt den didaktischen Rahmen zur musikalischen Befähigung der Kinder:

  • die allgemeine Vermittlung musikalischen Wissens und musikalischer Kenntnisse
  • der systematische Aufbau spezifischer musikalischer Kompetenzen
  • die aktive Musizierpraxis
  • die Klangmöglichkeiten der Musikinstrumente auf sein persönliches Ausdrucksstreben zu beziehen
  • sich als Teil einer Musiziergemeinschaft erleben

Zusammenspiel Musik ermöglicht Schülerinnen und Schülern grundlegende ästhetische Erfahrungen. Es intensiviert die Nähe zur Musik. Zusammenspiel Musik verbindet die Instrumentalpraxis mit schulischem Musikunterricht.

Zur Website: Hessischer Bildungsserver / Kulturportal – für hessische Schulen

Öffentliche Musikschulen leisten wesentliche gesellschaftliche Beiträge

Öffentliche Musikschulen entwickeln, erproben und optimieren neue Unterrichtskonzepte.

Öffentliche Musikschulen erweitern beständig ihr Angebot für neue Zielgruppen und deren Bedürfnisse.

Öffentliche Musikschulen arbeiten in vielfältigen Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen, anderen Einrichtungen des Kulturlebens und vielen weiteren Institutionen.

Öffentliche Musikschulen leisten einen kontinuierlichen und aktiven Beitrag zur Bewältigung der sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Öffentliche Musikschulen sind in das Zielsystem der kulturellen Bildung eingebettet.

Öffentliche Musikschulen regen zum differenzierten Umgang mit Kultur und Kunst an.

Öffentliche Musikschulen eröffnen die Möglichkeit, sich bewusst und aktiv mit der eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen und diese selbstbestimmt weiterzuentwickeln.

Öffentliche Musikschulen befähigen zum Singen und Musizieren

  1. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit offenen Zugang zum Unterricht an einer öffentlichen Musikschule. Von jedem Einstiegsniveau aus und mit jeder musikalischen Neigung. Öffentliche Musikschulen bieten Einzelunterricht, Gruppenunterricht und Musik-Ensembles an. Die Lehrpläne sind strukturiert und systematisch aufgebaut. Jede Lehrkraft bezieht sich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler.
  2. Öffentliche Musikschulen bieten eine wichtige Ergänzung des allgemein bildenden Schulwesens.
    1. Öffentliche Musikschulen beugen Defiziten vor im Bereich der musikalischen Bildung an allgemein bildenden Schulen.
    2. Öffentliche Musikschulen entwickeln für allgemein bildende Schulen eigenständige musikpädagogische Angebote.
  3. Die Studienvorbereitung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für das Studium an einer Musikhochschule. Hier erfüllen die öffentlichen Musikschulen einen besonderen und eigenständigen Bildungsauftrag. Er berücksichtigt die allgemeinen Bildungsziele und die Berufswahl gleichermaßen.

Kooperationen

Unser Bildungsangebot reicht weit über unsere Musikschulen hinaus. Wir kooperieren in Hessen mit mehr als 600 allgemein bildenden Schulen an 360 Standorten. Wir schaffen für über 16.000 hessische Schulkinder die Möglichkeit, mit Musik in Berührung zu kommen. Und unsere Musikschulen kooperieren vielfältig mit Kindertageseinrichtungen und Musikvereinen.

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.

Unsere Arbeit

Wir beraten die öffentlichen Musikschulen und ihre Träger – in Pädagogik, Organisation und Verwaltung.

Wir vertreten die Belange der öffentlichen Musikschulen – bei Behörden, Berufsverbänden und Organisationen.

Wir pflegen die Zusammenarbeit: Mit Ministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden, allgemein bildende Schulen, Ausbildungsstätten für Musikberufe, Laienmusikverbänden, kulturellen Einrichtungen.

Wir initiieren, erproben und entwickeln neue musikpädagogische Modelle für unsere Musikschulen.

Wir erarbeiten Konzepte für die Fortbildung und die Weiterbildung – für Lehrkräfte, für Leiterinnen und Leiter von unseren Musikschulen.

Wir unterstützen den Erfahrungsaustausch – mit Workshops, Tagungen, Symposien, Kongressen.

Wir informieren die Öffentlichkeit über die Inhalte, Tätigkeit und Anliegen unserer Musikschulen.

Wir sind Träger der Servicestelle Musikerziehung Hessen.

Wir verwalten treuhänderisch die Fördermittel des Landes für unsere Musikschulen.

Der VdM Hessen finanziert sich durch Fördermittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, durch Eigenmittel, Sponsoren und Mitgliedsbeiträge.