Schlagwort: Musikunterricht

Digitale Unterrichtsformate: Öffentliche Musikschulen sichern Teilhabe an Musik

Presseinformation vom 31. März 2020

Auf die öffentlichen Musikschulen in Hessen wirken sich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erheblich aus. Digitale Formate helfen, den Unterrichtsausfall aufzufangen.Musikschulen und Honorarkräfte setzen auf die Soforthilfe durch das Land Hessen.

Die öffentlichen Musikschulen in Hessen halten während der Aussetzung des Präsenzunterrichts aufgrund der Corona Virus-Pandemie ihre Angebote mit digitalen Formaten aufrecht. Insbesondere werden Lernvideos, virtueller Unterricht über Videokonferenzen und Plattformen für das gemeinsame Arbeiten verstärkt eingesetzt

Über Whiteboards lassen sich zudem Noten und Texte verschicken. „Mit solchen Lösungen ermöglichen die öffentlichen Musikschulen weiterhin die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen und tragen damit zu einem konstruktiven Umgang mit der durch das Corona Virus ausgelösten, schwierigen Situation bei“, sagt der Landesvorsitzende des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen), Michael Eberhardt.

Wie funktioniert digitaler Musikunterricht?

Beispielsweise treffen sich die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern über Videokonferenzen zum virtuellen Musikunterricht. Das lässt sich mit gängigen Smartphones, Tablets oder Laptops umsetzen. Der Ablauf ähnelt einer persönlichen Musikstunde: Schülerinnen und Schüler spielen etwas vor, die Lehrkraft hört und sieht zu, ermutigt, gibt Tipps, korrigiert und demonstriert, wie es klingen sollte. Auch der Unterricht für kleine Gruppen mit drei oder vier Teilnehmenden ist so möglich.

Die Kommunikation zwischen den Musikschülern und ihren Lehrkräften ist allerdings begrenzt. Bedingt durch zeitliche Verzögerung der digitalen Medien gehen direkte Hinweise etwa zum Anschlag und der Spieltechnik verloren. Dies wirkt sich auf den Klang und die Fingerbewegungen aus. „Das birgt jedoch auch Chancen im besten Sinne der Persönlichkeitsbildung, weil die Selbständigkeit der Musikschülerinnen und Musikschüler durch das selbstbestimmte Umsetzen von Aufgaben stärker gefördert wird“, erklärt Dr. Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer des VdM Hessen.

Die Grenzen des digitalen Unterrichts

An seine Grenzen gerät der digitale Unterricht beispielsweise bei der Elementaren Musikpädagogik in Großgruppen von rund zwölf Kindern, wie sie direkt an der Musikschule oder an Kindertagesstätten angeboten wird. Hier können bestenfalls ganze Unterrichtseinheiten mit Bewegungsspielen und Liedern an die Eltern gesendet werden. Diese setzen die Inhalte dann gemeinsam mit den Kindern um. Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern mit noch größerer Personenzahl lässt sich kaum digital ersetzen.

In Hessen haben sich 66 öffentliche Musikschulen unter dem Dach des VdM Hessen organisiert. Ihre rund 2.700 musikpädagogisch qualifizierten Fachlehrkräfte vermitteln circa 130.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die außerordentliche Vielfalt der Musik. Weil die öffentlichen Musikschulen derzeit ihren Betrieb nur teilweise aufrechterhalten können, sehen sie sich mit einem Ausfall von Unterrichtsgebühren konfrontiert. Diese machen bis zu 80 Prozent der Gesamtfinanzierung aus.

Existenzfrage für Honorarlehrkräfte

Zur Existenzfrage wird die aktuelle Situation besonders für die an den Musikschulen tätigen, selbständigen Honorarlehrkräfte. Hierzu verweist Landesvorsitzender Michael Eberhardt auf die beiden Staatsminister des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums, „die nun klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Vereine, Verbände, Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die zudem nicht zurückgezahlt werden müssen“. Zu den ersten Informationen gehört auch, dass das Regierungspräsidium Kassel sowohl für die öffentlichen Musikschulen als auch für die Honorarlehrkräfte Ansprechpartner für alle Anträge auf Soforthilfe ist.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
Michael Eberhardt (Landesvorsitzender)
Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

Rheinstrasse 111
65185 Wiesbaden

Fon: (0611) 341 868 60
Fax: (0611) 341 868 66

E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
Internet. www.musikschulen-hessen.de


Die Pressemitteilung als pdf

Öffentliche Musikschulen. Eine kleine Geschichte vom Chaos

Öffentliche Musikschulen sind in erster Linie Orte, an denen innerhalb eines Ordnungsrahmens – regelmäßiger Unterricht, Vorspiele, Ensemblearbeit und Konzerte – Chaos entstehen darf. Chaos ist die Grundlage für das selbstorganisierte Entstehen von höherwertigen geordneten Strukturen. Aus Ordnung wird Unordnung wird eine höhere Ordnung. Soweit die Systemtheorie.

Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von Emergenz. Öffentliche Musikschulen sind Orte für Emergenz. In öffentlichen Musikschulen entstehen neue Verbindungen, die es ohne öffentliche Musikschule nicht gäbe.

Zum Beispiel nehmen dort junge Menschen Musikunterricht und Schwupps gründen ein paar von ihnen eine Band. Oder ein Singkreis entsteht oder ein kammermusikalisches Ensemble. Und die alle – die Band, der Singkreis und das Kammerensemble – musizieren dann: im Sommer auf dem Stadtfest, zu Weihnachten in der Kirche, zum Feuerwehrfest und zum Schützenfest. Selbst organisiert und in einer höherwertigen geordneten Struktur. Faszinierend!

Fragen wir zur Sicherheit Wikipedia: „Emergenz bezeichnet die Möglichkeit der Herausbildung von neuen Eigenschaften oder Strukturen eines Systems infolge des Zusammenspiels seiner Elemente.“ Tja, so isses. Öffentliche Musikschulen beherrschen das Chaos. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschulen. Auf Kante genäht.

Auf Kante genäht. Fragen wir das Internet: Diese Redewendung kommt aus dem Schneiderhandwerk – wenn zwei Stoffteile so knapp aneinander genäht werden, dass kein Stoff mehr ausgelassen werden kann und somit keine Reserve bei Änderungsbedarf zur Verfügung steht.

Etwas ist so knapp bemessen, dass es gerade noch erreicht werden kann – Personal, Geld, Zeit. So könnte man in aller Kürze sehr präzise die Situation der öffentlichen Musikschulen in Hessen beschreiben.

Natürlich funktionieren die öffentlichen Musikschulen in Hessen. In knapp 70 öffentlichen Musikschulen, in Stadt und Land unterrichten fast 3.000 Lehrkräfte nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Wir geben Musikunterricht. Tag für Tag, Jahr für Jahr. Systematisch, qualifiziert, engagiert und verlässlich. Mit beständig knappen und seit einigen Jahren sinkenden öffentlichen Zuschüssen. Die finanzielle Hauptlast tragen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst. Und wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen tragen die Last mit. Durch harte Arbeit und durch bescheidene Gehälter.

Nein, wir sind nicht die armen Schneiderlein. Wir arbeiten gerne und freuen uns, einen wertvollen Beitrag zu einer guten Gesellschaft zu leisten. Doch es ist an der Zeit, eines deutlich auszusprechen. Es reicht hinten und vorne nicht, das Geld. Es reicht zum Beispiel nicht, um mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erreichen, die an unseren öffentlichen Musikschulen lernen wollen.

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Kampagne #musikschulenhessen

Mit unserer Kampagne #musikschukenhessen informieren wir eine breite Öffentlichkeit über die Arbeit der öffentlichen Musikschulen in Hessen und wir werben für eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen.

Die Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen dient drei Zwecken.

  1. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit garantiert die breite Teilhabe an den Leistungen der öffentlichen Musikschulen. Geringere Eigenleistungsanteile begünstigen signifikant, dass sich jeder Musikunterricht leisten kann, wenn er diesen will. Die finanzielle Entlastung der Eltern der Musikschüler ist dringend notwendig. Denn die Eltern in Hessen bezahlen mit 64% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich.
  2. Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen Musikschulen in Hessen kann nicht mehr gedeckt werden. Alle hessischen Ausbildungsinstitute für Musikberufe verzeichnen den gleichen Sachstand: Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wandern die examinierten Studierenden in andere Bundesländer ab. Diese Abwanderung betrifft auch in Hessen beschäftigte Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Denn in Hessen fehlen flächendeckend attraktive Arbeitsplätze für Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Die fehlende Attraktivität der Arbeitsplätze bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Aspekte. Die öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Darunter leidet die Qualität des Unterrichts, darunter leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Grund des Lehrermangels keinen Unterricht erhalten können und die öffentlichen Musikschulen können ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung nicht mehr nachkommen.
  3. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit sichert die Vielfalt in der kulturellen Bildung. Das Angebot einer öffentlichen Musikschule reicht weit über stark nachgefragte (zum Beispiel Gitarre, Klavier) und populäre Angebote hinaus. Eine öffentliche Musikschule öffnet das gesamte Spektrum der kulturellen Bildung – um Musik in ihrer gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung lebendig zu halten.

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Öffentliche Musikschulen am Limit

Die Nachfrage nach Musikunterricht steigt. Bei uns in Hessen wachsen seit Jahren die Schülerzahlen. Die Menschen wollen am liebsten an ihrer öffentlichen Musikschule musizieren und singen lernen. Aus gutem Grund, denn unsere Arbeit ist gut. Wir bieten hohe Qualität, das spricht sich rum. Unsere Lehrkräfte sind durch die Bank ausgebildete Musikpädagoginnen und Musikpädagogen mit einem Hochschulabschluss. Soweit die öffentliche Wahrnehmung.

Doch hinter den Kulissen offenbart sich ein anderes Bild. Die viel zu niedrigen Zuschüsse der öffentlichen Hand nötigen die öffentlichen Musikschulen zu einer fatalen Geschäftspolitik. Die Gebühren für unseren Musikunterricht sind mittlerweile asozial hoch – die Eltern stemmen mittlerweile mit ihren Gebühren bis zu 80% des Gesamthaushalts ihrer Musikschule.

Die öffentlichen Musikschulen können ihre Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer nicht mehr auskömmlich bezahlen. Die meisten unserer Lehrkräfte arbeiten mittlerweile als Honorarkraft. Mit allen bösen Folgen eines fehlenden Arbeitnehmerschutzes. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, geregeltes Einkommen, Rentenversicherung – alles Fehlanzeige.

Wir – die öffentlichen Musikschulen – arbeiten am Limit. Mit großem Engagement und viel Liebe für unseren Beruf, denn wir wissen: wir tun das Richtige, denn wir leisten mit unserer Arbeit einen wertvollen Beitrag für den Frieden und die Kultur in unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Lieschen Müller erklärt das Dilemma der öffentlichen Musikschulen.

So, jetzt muss es ran, das Lieschen Müller. Die öffentlichen Zuschüsse gehen zurück. Was folgt? Für die Schülerinnen und Schüler steigen die Gebühren und für die Lehrkräfte bleibt auch weniger übrig.

Was folgt jetzt? Der soziale Auftrag der öffentlichen Musikschulen geht perdu, Lehrkräfte verlassen ihre öffentliche Musikschule, neue sind nicht zu finden.
Und dann? Der Musikunterricht ist in Gefahr. Qualität, Breite und Tiefe des Angebots schwinden. So macht man etablierte Institutionen kaputt. Und wir alle wissen: Was weg ist, kommt nicht wieder. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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ZusammenSpiel Musik

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Das Video gibt szenische Einblicke in die Arbeit des Kooperationsprogramms ZusammenSpiel Musik zwischen der Musikschule Friedberg und der Gemeinsamen Musterschule Friedberg. Die szenischen Einblicke umfassen die Instrumentenvorstellung, den Instrumentalunterricht, Gesamtproben im Ensemble und Ausschnitte von Livekonzerten.

Das hessische Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik ist eine erweiterte musikalische Bildungskonzeption für Grundschulen.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und öffentlicher Musikschule

Der ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik
  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen an der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an

Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

Das Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik geht vom Anspruch eines umfassenden Musikunterrichts aus. Mit ZusammenSpiel Musik ergänzen sich die Professionen der Musiklehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Ziele

  • Die Praxisorientierung im Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen stärken.
  • Schülerinnen und Schüler mit sozialen Benachteiligungen besonders fördern. Denn sie sind in der Regel von diesen Erfahrungen ausgeschlossen.
  • Weitere Perspektiven eröffnen für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zugang zum praktischen und bewussten Umgang mit Musik.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an ihrem kulturellen Umfeld.

ZusammenSpiel Musik stellt den didaktischen Rahmen zur musikalischen Befähigung der Kinder:

  • die allgemeine Vermittlung musikalischen Wissens und musikalischer Kenntnisse
  • der systematische Aufbau spezifischer musikalischer Kompetenzen
  • die aktive Musizierpraxis
  • die Klangmöglichkeiten der Musikinstrumente auf sein persönliches Ausdrucksstreben zu beziehen
  • sich als Teil einer Musiziergemeinschaft erleben

Zusammenspiel Musik ermöglicht Schülerinnen und Schülern grundlegende ästhetische Erfahrungen. Es intensiviert die Nähe zur Musik. Zusammenspiel Musik verbindet die Instrumentalpraxis mit schulischem Musikunterricht.

Zur Website: Hessischer Bildungsserver / Kulturportal – für hessische Schulen

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.