Schlagwort: Eigenleistungsanteil

Der Sachstand 2019 an öffentlichen Musikschulen in Hessen

Unser finanzieller Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ist ausgereizt. Eine weitere Steigerung der Musikschul-Gebühren ist schlicht unsozial. Der Eigenleistungsanteil unserer Schülerinnen und Schüler beläuft sich auf bis zu 80%, das sind 4/5 der Gesamtkosten für den Betrieb ihrer Musikschule. Die öffentliche Hand beteiligt sich in Hessen nur mehr mit einem 1/5 bis zu einem Drittel an der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen.

Nur die substantielle Steigerung der öffentlichen Mittel kann die Struktur unseres bestehenden Geschäftsmodells erhalten. Unser Geschäftsmodell in aller Kürze: Wir sind ein sozialer Betrieb. Wir wollen für alle Menschen offen sein, die ein Instrument oder Singen lernen wollen und wir wollen unsere Lehrkräfte für ihre gute Arbeit anständig entlohnen.

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Kampagne #musikschulenhessen

Mit unserer Kampagne #musikschukenhessen informieren wir eine breite Öffentlichkeit über die Arbeit der öffentlichen Musikschulen in Hessen und wir werben für eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen.

Die Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen dient drei Zwecken.

  1. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit garantiert die breite Teilhabe an den Leistungen der öffentlichen Musikschulen. Geringere Eigenleistungsanteile begünstigen signifikant, dass sich jeder Musikunterricht leisten kann, wenn er diesen will. Die finanzielle Entlastung der Eltern der Musikschüler ist dringend notwendig. Denn die Eltern in Hessen bezahlen mit 64% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich.
  2. Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen Musikschulen in Hessen kann nicht mehr gedeckt werden. Alle hessischen Ausbildungsinstitute für Musikberufe verzeichnen den gleichen Sachstand: Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wandern die examinierten Studierenden in andere Bundesländer ab. Diese Abwanderung betrifft auch in Hessen beschäftigte Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Denn in Hessen fehlen flächendeckend attraktive Arbeitsplätze für Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Die fehlende Attraktivität der Arbeitsplätze bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Aspekte. Die öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Darunter leidet die Qualität des Unterrichts, darunter leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Grund des Lehrermangels keinen Unterricht erhalten können und die öffentlichen Musikschulen können ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung nicht mehr nachkommen.
  3. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit sichert die Vielfalt in der kulturellen Bildung. Das Angebot einer öffentlichen Musikschule reicht weit über stark nachgefragte (zum Beispiel Gitarre, Klavier) und populäre Angebote hinaus. Eine öffentliche Musikschule öffnet das gesamte Spektrum der kulturellen Bildung – um Musik in ihrer gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung lebendig zu halten.

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Ihre öffentlichen Musikschulen. Für Bezahlbar.

Wussten Sie, dass die Eltern für öffentliche Musikschulen in Hessen mit bis zu 80% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich bezahlen? Sie finden, öffentliche Musikschulen sollen für alle Menschen offen sein? Egal ob dicker oder schmaler Geldbeutel? Das finden wir auch. Wir finden, öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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