Der Sachstand 2019 an öffentlichen Musikschulen in Hessen

Unser finanzieller Handlungsspielraum der öffentlichen Musikschulen ist ausgereizt. Eine weitere Steigerung der Musikschul-Gebühren ist schlicht unsozial. Der Eigenleistungsanteil unserer Schülerinnen und Schüler beläuft sich auf bis zu 80%, das sind 4/5 der Gesamtkosten für den Betrieb ihrer Musikschule. Die öffentliche Hand beteiligt sich in Hessen nur mehr mit einem 1/5 bis zu einem Drittel an der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen.

Nur die substantielle Steigerung der öffentlichen Mittel kann die Struktur unseres bestehenden Geschäftsmodells erhalten. Unser Geschäftsmodell in aller Kürze: Wir sind ein sozialer Betrieb. Wir wollen für alle Menschen offen sein, die ein Instrument oder Singen lernen wollen und wir wollen unsere Lehrkräfte für ihre gute Arbeit anständig entlohnen.

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