Schlagwort: Musik

Auszeichnung | Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Michael Eberhardts Lebenswerk

Michael Eberhardt engagiert sich seit Jahrzehnten für musikalische Bildung in Hessen

Wiesbaden, 28.11.2023 Michael Eberhardt ist seit 24 Jahren in verschiedenen Vorstandsfunktionen beim Landesverband Hessen des Verbands deutscher Musikschulen tätig, davon zwölf Jahre als Landesvorsitzender. Mit diesem Amt und seiner Leidenschaft für die Musik vertritt Michael Eberhardt 67 öffentliche Musikschulen in 120 Städten und Gemeinden, mit etwa 3.000 Lehrkräften und rund 130.000 Schülerinnen und Schülern. Ayse Asar, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, würdigt Eberhardts Einsatz für die Musik mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur. Sie hat ihm heute die Auszeichnung im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst überreicht.

Enorm wichtige Pionierarbeit

Michael Eberhardts Einsatz für niedrigschwellige Musikangebote für alle Kinder und Jugendliche – egal mit welchem sozialen Hintergrund – ist enorm wichtige Pionierarbeit. Kinder, die sonst nie mit Musikinstrumenten in Berührung kommen, werden spielerisch an musikalische Grundelemente wie Takt, Rhythmus und Notation herangeführt. Das Musizieren fördert Kognition und sozialen Austausch“, so Staatssekretärin Ayse Asar. „Michael Eberhardts beeindruckende Karriere zeugt von einer tiefen Leidenschaft für die Musik. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert und er hat sich im besonderen Maße um die Entwicklung der hessischen Musikschullandschaft verdient gemacht. Mir ist es eine Freude, ihn für seine Verdienste mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur auszuzeichnen.

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Gründer der Musikschule Friedberg

Michael Eberhardt, 1954 in Kassel geboren, absolvierte ein Studium der Musikpädagogik in Frankfurt am Main mit Abschluss am Richard Strauß Konservatorium München und 1989 die Ausbildung zum Schulleiter an der Bundes-Musikakademie Trossingen. Mit seinem Engagement in der Musik initiierte Eberhardt 1985 die Gründung der Musikschule Friedberg e. V. Von anfangs zwölf freiberuflichen Lehrern und 73 Schülern wuchs sein Projekt auf sieben festangestellte Instrumentallehrerinnen und -lehrer, einige freischaffende Musikpädagogen sowie 1.400 Schülerinnen und Schüler an. Eberhardt leitete die Musikschule bis zum Jahr 2019. Mit seiner Arbeit entwickelte er ein Musikschulmodell, übernahm zahlreiche Ehrenämter und bekleidete verschiedene Rollen als Bezirkssprecher und Landesvorsitzender im Landesverband des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) Hessen. Eberhardt rief mit „Ganztagsangebotes nach Maß“ sowie „Jedem Kind ein Instrument“ zwei Programme ins Leben, die bis heute einen wesentlichen Bestandteil für die Teilhabe an musikalischer Bildung und der Musikerziehung in unserem Land haben. Seit 2018 ist Eberhardt Mitglied des Kuratoriums beim VdM Hessen, das ehrenamtlich die Entwicklung der öffentlichen Musikschularbeit im Bereich der musikalischen Bildung und Erziehung unterstützt. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert.

Was ist die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur?

Die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Personen und Einrichtungen für ihre Verdienste und ihr Engagement im Bereich aller Kunstsparten. Sie wird seit 1993 in unregelmäßigen Abständen für die Festigung und Weiterentwicklung der Kultur in Hessen überreicht. Die Entscheidung zur Verleihung der Ehrenurkunde für Kultur und Kunst trifft die Hessische Ministerin oder der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst.


Übernahme des Textes und der Fotos mit freundlicher Genehmigung des HMWK – Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Öffentliche Musikschulen. Besonders wertvoll.

Wer ein Instrument spielt, kann etwas Wertvolles. Ein Instrument kann man kaufen, das Können nicht. Musik können kann man lernen. Jede und jeder. Bei uns. Mit Profis. Sie finden, Ihre öffentliche Musikschule ist besonders wertvoll? Wir auch. Öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Öffentliche Musikschule. Wir schmieden Heldinnen und Helden.

Geige lernen, oder Schlagzeug, vielleicht Saxophon oder doch Klavier? Wer ein Instrument lernt, braucht Mumm. Am Mumm erkennt man Heldinnen und Helden. Wir erkennen sie auch am starken Willen. An ihrer Bereitschaft, für eine Idee einzutreten. Heldinnen und Helden können sich einordnen in die Gruppe, denn gemeinsam ist man stark. Heldinnen und Helden können auch führen und andere begeistern. Sie sind immer die Guten, denn Heldinnen und Helden kämpfen für das Gute.

Ein Instrument lernt man nicht über Nacht, das geht nicht hopplahopp. Das dauert schon ein wenig, bis ein Instrument gut klingt. Dafür braucht es einen starken Willen. Und dann spielt man in einer Band oder im Orchester und man unterstützt andere, möglichst gut zu klingen. Eines Tages steht man selber für ein Solo im Rampenlicht und dann helfen mir die anderen, dass meine Musik strahlen kann. All das Lernen unsere Schülerinnen und Schüler – an ihrer öffentlichen Musikschule. Wir sind unser Geld wert.

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Öffentliche Musikschulen. Feeling Blue

A7 D7 E7. Wer diese drei Akkorde beherrscht, kann seinen ersten Blues spielen, auf der Gitarre oder auf dem Klavier. Noch einen Text dazu und fertig ist das erste eigene Lied. Das mit dem 12Takte-Schema lassen wir jetzt, das findet jeder im Internet. Ein Blues in Dur klingt fröhlich und beschwingt.

Blues kann man auch in Moll spielen, die Harmonien sind Am, Dm, E. Das klingt dann trauriger. Meist handeln Blues-Songs in Moll von Einsamkeit, Verrat, Alkohol, Eifersucht und all dem, was Menschen unglücklich macht.

Spannend wird ein Blues durch Blue-Notes, die „blauen Töne“. Die kann man in einer Skala nicht richtig zuordnen, sie stimmen aber trotzdem, die sind halt „blue“. So kann man in einem Dur-Blues auch Moll-Töne verwenden, zum Beispiel die kleine Terz oder die kleine Fünf. So entstehen fühlbare schwankende Stimmungen wie die Trauer in der Fröhlichkeit.

Solches Wissen und viel mehr bringen wir unseren Schülerinnen und Schülern bei. Damit sie Musik machen können, vielleicht sogar eines Tages ihre eigene Musik. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

Unsere Gesellschaft verändert sich massiv. Die Menschen werden älter, unsere Sozialstruktur verändert sich, die Arbeitswelt wird digital, wir erkennen ein Auseinanderdriften von oben und unten, besonders in den Städten wird um die Integration der gesellschaftlichen Gruppen gerungen. Vor uns liegen gewaltige Aufgaben. Die wichtigste Aufgabe wird es sein, die Gesellschaft zusammenzuhalten, das Gemeinsame und das Verbindende erlebbar und spürbar zu machen. Denn die Menschen schätzen und schützen nur, was sie persönlich als gut empfinden.

Wenn man im Streit lebt, gelingt nichts. Wenn man zusammenhält, dann gelingt alles. Das wissen Sie aus Ihrer Familie, Ihrem Betrieb, Ihrem Verein. Ein verkrachtes Orchester klingt furchtbar, ein harmonisches Orchester klingt wunderbar. Jede Musikerin und jeder Musiker in einem Orchester ist der Musik verpflichtet. Besonders schön klingt es immer dann, wenn jede und jeder seine Mitmusiker unterstützt, damit sie besonders gut klingen.

Genau das lernen die Menschen bei uns, an ihrer öffentlichen Musikschule. Das gute Miteinander. Alter? Egal. Einkommen? Egal. Herkunft? Total egal. Können? Fast egal. Bei uns können alle musizieren. Anfänger und Fortgeschrittene, Jung und Älter, Jazz und Barock, Rock und Pop. Und jede und jeder lernt jeden Tag etwas dazu. An Ihrer öffentliche Musikschule. Ein wunderbarer Ort.

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Music every Day keeps the Doctor away.

Huiuiui, jetzt lehnen wir uns aus dem Fenster. Musik hält gesund und Musik macht gesund. Das ist Fakt. Musizieren und Singen fördert die gesunde Entwicklung von Kindern. Wer musiziert oder singt, leidet deutlich weniger unter Depressionen.

Wer in einer Gruppe spielt oder im Chor singt, leidet nicht unter Einsamkeit. Wer musiziert und singt, kann besser zuhören, verhält sich friedlicher und rücksichtsvoller. Wer musiziert und singt, kann seinen Gefühlen besser Ausdruck geben, kann besser mit Widrigkeiten umgehen, kann sich besser konzentrieren und bewegen und kann sich besser entspannen.

Fragen Sie das Internet, lesen Sie die vielen Studien oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Sie werden immer das Gleiche hören: Musik hält gesund und Musik macht gesund. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Kampagne #musikschulenhessen

Mit unserer Kampagne #musikschukenhessen informieren wir eine breite Öffentlichkeit über die Arbeit der öffentlichen Musikschulen in Hessen und wir werben für eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen.

Die Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen dient drei Zwecken.

  1. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit garantiert die breite Teilhabe an den Leistungen der öffentlichen Musikschulen. Geringere Eigenleistungsanteile begünstigen signifikant, dass sich jeder Musikunterricht leisten kann, wenn er diesen will. Die finanzielle Entlastung der Eltern der Musikschüler ist dringend notwendig. Denn die Eltern in Hessen bezahlen mit 64% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich.
  2. Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen Musikschulen in Hessen kann nicht mehr gedeckt werden. Alle hessischen Ausbildungsinstitute für Musikberufe verzeichnen den gleichen Sachstand: Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wandern die examinierten Studierenden in andere Bundesländer ab. Diese Abwanderung betrifft auch in Hessen beschäftigte Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Denn in Hessen fehlen flächendeckend attraktive Arbeitsplätze für Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Die fehlende Attraktivität der Arbeitsplätze bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Aspekte. Die öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Darunter leidet die Qualität des Unterrichts, darunter leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Grund des Lehrermangels keinen Unterricht erhalten können und die öffentlichen Musikschulen können ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung nicht mehr nachkommen.
  3. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit sichert die Vielfalt in der kulturellen Bildung. Das Angebot einer öffentlichen Musikschule reicht weit über stark nachgefragte (zum Beispiel Gitarre, Klavier) und populäre Angebote hinaus. Eine öffentliche Musikschule öffnet das gesamte Spektrum der kulturellen Bildung – um Musik in ihrer gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung lebendig zu halten.

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Öffentliche Musikschulen. Wenn die Musik stirbt.

Musik ist für viele Menschen ein wertvolles Lebenselixier. Seit es den Menschen gibt, macht er Musik. Schon vor 30.000 Jahren auf Knochenflöten, im Barock auf mit Saiten aus Darm bespannten Geigen und Cellos und heute gerne auch mit dem Computer. Wir sind alle Kinder unserer Zeit, doch ein paar Dinge bleiben gleich. Jeder Mensch isst, trinkt und schläft, jeder Mensch hat eine tiefe Sehnsucht nach Musik.

Viele Menschen wollen ein Musikinstrument oder Singen lernen, es macht ihr Leben rund. Am liebsten bei uns, an ihrer öffentlichen Musikschule. Doch so einfach ist das nicht mehr. Die öffentlichen Zuschüsse sind viel zu niedrig, also müssen die Gebühren steigen und damit wird ein tiefer Graben um die öffentlichen Musikschulen gezogen. Rein darf nur, wer einen dicken Geldbeutel hat. Nur dann senkt sich die Brücke und das Falltor geht hoch. Das war mal anders, früher, da war die öffentliche Musikschule offen für jeden Menschen. Wir wissen: Stirbt die öffentliche Musikschule, dann stirbt die Musik.

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Öffentliche Musikschule. Disziplin, Demut, Gehorchen?

Disziplin, Demut und Gehorchen. Im Ernst jetzt? Nö, Ne. Njet. No. Nein. Unsere Schülerinnen und Schüler sagen – und wir haben sehr viele Schülerinnen und Schüler – wir sind ein wunderbarer Ort. Bei uns lernen Menschen ein Instrument. Im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und in Chören.

Wirklich verrückt ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler diszipliniert üben, freiwillig und gerne. Und je mehr sie über die Musik erfahren, desto mehr Respekt haben sie vor dem Wunder, das in der Musik wohnt. Manche sagen dazu Demut.

Und ganz krass: unsere Schülerinnen und Schüler machen, was ihre Lehrerinnen und Lehrer raten und empfehlen. Sie gehorchen so richtig gerne. Denn gehorchen kommt von hören. Warum? Weil es besser klingt.

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Ihre öffentlichen Musikschulen. Für Vielfalt.

In öffentlichen Musikschulen finden Sie Vielfalt. Nahezu jedes Instrument und nahezu jede Form des Unterrichts: Allein, zu zweit, in Gruppen, einmal die Woche, in Workshops oder in Projekten. Sie finden Bands, Ensembles und Chöre, Musik aus vielen Kulturen, Musik von früher und von heute. Sie finden Musik in seiner gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung. Wir finden, öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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ZusammenSpiel Musikunterricht

Das  ZusammenSpiel Musikunterricht vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und Musikschule

ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen. An der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts.
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an.
  • Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

ZusammenSpiel Musik

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Das Video gibt szenische Einblicke in die Arbeit des Kooperationsprogramms ZusammenSpiel Musik zwischen der Musikschule Friedberg und der Gemeinsamen Musterschule Friedberg. Die szenischen Einblicke umfassen die Instrumentenvorstellung, den Instrumentalunterricht, Gesamtproben im Ensemble und Ausschnitte von Livekonzerten.

Das hessische Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik ist eine erweiterte musikalische Bildungskonzeption für Grundschulen.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und öffentlicher Musikschule

Der ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik
  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen an der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an

Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

Das Kooperationsprogramm ZusammenSpiel Musik geht vom Anspruch eines umfassenden Musikunterrichts aus. Mit ZusammenSpiel Musik ergänzen sich die Professionen der Musiklehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Ziele

  • Die Praxisorientierung im Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen stärken.
  • Schülerinnen und Schüler mit sozialen Benachteiligungen besonders fördern. Denn sie sind in der Regel von diesen Erfahrungen ausgeschlossen.
  • Weitere Perspektiven eröffnen für die Arbeit der öffentlichen Musikschulen.
  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Zugang zum praktischen und bewussten Umgang mit Musik.
  • Die Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an ihrem kulturellen Umfeld.

ZusammenSpiel Musik stellt den didaktischen Rahmen zur musikalischen Befähigung der Kinder:

  • die allgemeine Vermittlung musikalischen Wissens und musikalischer Kenntnisse
  • der systematische Aufbau spezifischer musikalischer Kompetenzen
  • die aktive Musizierpraxis
  • die Klangmöglichkeiten der Musikinstrumente auf sein persönliches Ausdrucksstreben zu beziehen
  • sich als Teil einer Musiziergemeinschaft erleben

Zusammenspiel Musik ermöglicht Schülerinnen und Schülern grundlegende ästhetische Erfahrungen. Es intensiviert die Nähe zur Musik. Zusammenspiel Musik verbindet die Instrumentalpraxis mit schulischem Musikunterricht.

Zur Website: Hessischer Bildungsserver / Kulturportal – für hessische Schulen

Servicestelle Musikerziehung Hessen

Der Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. ist anerkannter Projektträger für die SMH – Servicestelle Musikerziehung Hessen. Die Anerkennung erfolgte durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Grundlage der Arbeit der SMH ist der Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren in Hessen.

Ziele

  • Die SMH vernetzt als landesweites Kompetenzzentrum. Die Musikerziehung und die musikalische Bildung im vorschulischen und schulischen Bereich.
  • Die SMH bietet Information und umfassende Beratung. In fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
  • Die SMH moderiert, akzentuiert und verstärkt. In gewachsenen kulturellen Infrastrukturen der bewährten Einrichtungen und ihrer Leistungen.

Inhalte

  • Die SMH berät Kindertagesstätten, Grundschulen und ganztägig arbeitenden Schulen und deren Träger.
  • Die SMH plant und führt Kooperationsprojekte mit musikalischen Bildungsträgern durch.
  • Die SMH berät in Fragen der Qualifikation externer Anbieter. Für musikalische Bildung und Erziehung.
  • Die SMH verbessert die Rahmenbedingungen musikalischer Bildung und Weiterbildung. Über die Bildungsarbeit und Erziehungsarbeit der Bildungseinrichtungen hinaus.
  • Die SMH fördert und vernetzt die Partner der Musikerziehung. In Fragen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Musikerziehung
  • Die SMH unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Aufgaben und Zielvorstellungen.
  • Die SMH erarbeitet Fortbildungskonzepte und Weiterbildungskonzepte für die Multiplikatoren.
  • Die SMH initiiert, erprobt und entwickelt neue musikpädagogische Modelle.
  • Die SMH fördert den Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen, Symposien und Kongressen.

Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote

Die SMH empfiehlt bei der Beratung und Bewertung von Unterrichtsangeboten und Projektangeboten:

Prüfen Sie die musikpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Mögliche Nachweise der musikpädagogischen Qualifikation sind

  • das Zeugnis der Diplommusiklehrerprüfung
  • die staatliche Prüfung als Musiklehrer
  • die erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
  • der erfolgreichen Abschluss als hauptberuflicher Kirchenmusiker, Diplommusiker und künstlerische Reifeprüfung
  • im Einzelfall auch langjährige praktische Erfahrung

Prüfen Sie die Qualität des musikalischen Bildungsangebotes entsprechend den Thesen des Deutschen Musikrates.

  • Freude an Musik wecken. Durch eigene und gemeinsame Musizierpraxis (Singen, Tanzen, Instrumentalspiel), vielfältige Hörerlebnisse und Hörerfahrungen, eigenes musikalisches Gestalten und Erfinden.
  • Das Hören fördern, sensibilisieren und differenzieren. Und das Sehen, Tasten, Schmecken, Riechen.
  • Wissen im Zusammenhang vermitteln. Die sinnlich konkrete Erfahrung von Musik in Verbindung mit deren Entstehung, Struktur und Gebrauch.
  • Zum Musizieren und Singen anregen. Die Beschäftigung mit Musik erweitern und vertiefen. Auch außerhalb des Unterrichts und der Schule.
  • Die Vielgestaltigkeit der Musik erschließen. Insbesondere in der Neuen Musik, der Populären Musik, der Musik außereuropäischer Kulturen. Musik mit ihren historischen Einschlüssen und ihren aktuellen Gestaltungen.
  • Die Vernetzung von Musik darstellen. Mit anderen Denkformen und Tätigkeitsformen.
  • Die eigene Musikkultur verstehen lernen. In Geschichte und Gegenwart.
  • Musikalischer Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren

Der VdM Hessen ist der Herausgeber des Musikalischen Bildungsplans und Erziehungsplans. Dieser bietet bereits die Möglichkeit konkreter Ausformungen der Unterrichtsangebote und Projektangebote entlang der Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote.

Kontakt

Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Ihnen stehen der Landesgeschäftsführer und die Mitglieder des Landesvorstandes des VdM Hessen zur Verfügung.

Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
Partner im Bündnis für Musikunterricht in Hessen

Dr. Hans-Joachim Rieß
Landesgeschäftsführer

Rheinstraße 111
65185 Wiesbaden
Fon: (0611) 34 18 68 60
Fax: (0611) 34 18 68 66
buero@musikschulen-hessen.de
www.musikschulen-hessen.de

Lokale Elternorganisationen und Förderorganisationen

Lokale Elternorganisationen und Förderorganisationen an öffentlichen Musikschulen sind kulturpolitisch wichtig. Sie geben dem Willen der Eltern eine Stimme, die gehört wird. Mit ihrer Arbeit sorgen sie für eine bessere Akzeptanz der Arbeit in ihrer öffentlichen Musikschule. Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz in lokalen Elternorganisationen und Förderorganisationen an öffentlichen Musikschulen einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung der Gesellschaft.

  • Eltern wollen ihre Kinder musikalisch ausbilden lassen.
  • Eltern wollen den uneingeschränkten Zugang zu den Angeboten ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen eine kulturelle Grundversorgung an ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen tragbare Gebühren an ihrer öffentlichen Musikschule.
  • Eltern wollen sozial gestaffelte Tarife für finanziell benachteiligte Familien.
  • Eltern wollen eine solidarische öffentliche Musikschule, die der Gemeinschaft dient.
  • Eltern wollen den Erhalt ihrer öffentlichen Musikschule.

Chancen mit Inklusion

Inklusion überwindet soziale Schranken und andere Benachteiligungen. Inklusion in der Musikpädagogik ist eine Chance nicht nur für benachteiligte Menschen. Inklusion in der Musikpädagogik öffnet jedem Menschen den Zugang zur Musik; für sich selbst, in der Gemeinschaft mit anderen Musikerinnen und Musikern und zur Welt der Musik allgemein. Inklusion und musikalische Arbeit gehören zusammen.

  • Imke Nagel, Bildungsreferentin im Remscheider Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Inklusion (kubia): „Inklusion in der kulturellen Jugendbildung bietet die Chance für Teilhabe und Selbstermächtigung.“
  • Eveline Unruh, Leiterin des Projekts Partizipation an der Trossinger Bundesakademie für musikalische Jugendbildung: „Partizipative Prozesse können im Unterricht öffentlicher Musikschulen umgesetzt werden.“

Kooperationen

Unser Bildungsangebot reicht weit über unsere Musikschulen hinaus. Wir kooperieren in Hessen mit mehr als 600 allgemein bildenden Schulen an 360 Standorten. Wir schaffen für über 16.000 hessische Schulkinder die Möglichkeit, mit Musik in Berührung zu kommen. Und unsere Musikschulen kooperieren vielfältig mit Kindertageseinrichtungen und Musikvereinen.

Sieben Thesen des Kuratoriums beim VdM Hessen zur Funktion und Entwicklung von öffentlichen Musikschulen

Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)

Allgemeinbildung

Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.

Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).

Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.

Musikerziehung

Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.

Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.

Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.

Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.

Teilhabe

Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.

Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.

Kulturelle Vielfalt

Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.

Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.

Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.

Persönlichkeitsbildung

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.

Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.

Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.

Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
  • Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.

Kooperation

Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.

Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.

Inklusion

Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.

Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.

In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.

Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.

Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.

Die Bandbreite kultureller Bildung

Inklusion ist in der Arbeit von öffentlichen Musikschulen für die komplette Bandbreite der kulturellen Bildung wichtig – von der elementaren Musikpädagogik bis hin zur beruflichen Musikausübung. Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich sehr vielfältig. Gerade im spartenübergreifenden Zusammenwirken entfalten sie erhebliche Wirkungen. Zu den übergeordneten Zielen der Arbeit jeder öffentlichen Musikschule gehören die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jeder Schülerin und jedes Schülers.

Selbstbestimmung und die Wertschätzung der Person geben den Rahmen vor: Wir fördern das Musizieren. Wir fördern die Schülerinnen und Schüler, sich selbstbewusst und kritisch mit allen Phänomenen der Musik zu befassen.