Schlagwort: Unterricht

Öffentliche Musikschulen. Eine kleine Geschichte vom Chaos

Öffentliche Musikschulen sind in erster Linie Orte, an denen innerhalb eines Ordnungsrahmens – regelmäßiger Unterricht, Vorspiele, Ensemblearbeit und Konzerte – Chaos entstehen darf. Chaos ist die Grundlage für das selbstorganisierte Entstehen von höherwertigen geordneten Strukturen. Aus Ordnung wird Unordnung wird eine höhere Ordnung. Soweit die Systemtheorie.

Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von Emergenz. Öffentliche Musikschulen sind Orte für Emergenz. In öffentlichen Musikschulen entstehen neue Verbindungen, die es ohne öffentliche Musikschule nicht gäbe.

Zum Beispiel nehmen dort junge Menschen Musikunterricht und Schwupps gründen ein paar von ihnen eine Band. Oder ein Singkreis entsteht oder ein kammermusikalisches Ensemble. Und die alle – die Band, der Singkreis und das Kammerensemble – musizieren dann: im Sommer auf dem Stadtfest, zu Weihnachten in der Kirche, zum Feuerwehrfest und zum Schützenfest. Selbst organisiert und in einer höherwertigen geordneten Struktur. Faszinierend!

Fragen wir zur Sicherheit Wikipedia: „Emergenz bezeichnet die Möglichkeit der Herausbildung von neuen Eigenschaften oder Strukturen eines Systems infolge des Zusammenspiels seiner Elemente.“ Tja, so isses. Öffentliche Musikschulen beherrschen das Chaos. Wir sind unser Geld wert. Ihre öffentliche Musikschule.

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Öffentliche Musikschule. Wir sind unser Geld wert.

In Hessen arbeiten knapp 70 öffentliche Musikschulen, in Stadt und Land. Fast 3.000 Lehrkräfte unterrichten nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Ja, unsere Arbeit kostet Geld. Wir bezahlen unsere Lehrkräfte, allesamt hochqualifizierte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Wir bezahlen die Miete für unsere Unterrichtsräume, wir kaufen und pflegen Instrumente, wir bezahlen unsere Noten, wir stemmen pro Jahr mehrere 1.000 Konzerte – vom Vorspiel in unseren Musikschulen bis zu großen öffentlichen Auftritten unserer Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst bezahlen den Löwenanteil unserer Arbeit. Unsere Schülerinnen und Schüler bezahlen zwischen 61% und 80% der Gesamtkosten ihrer öffentlichen Musikschule. Land und Kommunen bezuschussen unsere Arbeit mit lediglich 20% bis 36%. So wunderbar das ist, dass die öffentlichen Musikschulen in Hessen ihren Schülerinnen und Schüler so viel wert sind, so schade ist es, dass eben doch der Geldbeutel entscheidet, wer bei uns ein Instrument und Singen lernen kann.

Wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen – erreichen mit jedem Euro öffentlicher Mittel knapp fünf Schülerinnen und Schüler in Hessen. Zum Vergleich: im Bundesschnitt sind das nicht mal drei Schülerinnen und Schüler. Das liegt an zweierlei: die öffentlichen Musikschulen in Hessen erhalten signifikant weniger öffentliche Zuschüsse für ihre Arbeit. Und die öffentlichen Musikschulen in Hessen arbeiten deutlich produktiver als der Bundesschnitt.

Darauf sind wir nicht stolz, doch eines muss gesagt werden: wir wollen mit unserer Arbeit möglichst viele Menschen mit qualifiziertem Musikunterricht erreichen und dafür legen wir uns ins Zeug. Sehr gerne würden wir mit unserer Arbeit noch mehr Menschen erreichen, auch die, die es nicht so dicke haben. Ihre öffentlichen Musikschulen sind ihr Geld wert.

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Arm, Ärmer, Musikschullehrer

Und Musikschullehrerin. Wissen Sie, wie viel man können muss als Musikschullehrerin und Musikschullehrer? Nur so viel: von Kindesbeinen an einige Jahrzehnte üben üben üben und das täglich. Das sieht man nicht, denn es wirkt alles so leicht und selbstverständlich. Aber man spürt es und man hört es.

Wieso bitte sind dann Musikschul-Lehrkräfte arm dran? Sie haben eine wunderbare Arbeit, sie haben viele Schülerinnen und Schüler, sie genießen Bewunderung und Respekt. Es ist ganz einfach: Musikschul-Lehrkräfte an öffentlichen Musikschulen werden erbärmlich bezahlt. Warum? Weil das Geld nicht reicht, hinten nicht und vorne nicht.

Immer mehr ausgebildete junge Musikerinnen und Musiker entscheiden sich gegen den Beruf der Musikschullehrerin und des Musikschullehrers. Einfach, weil bei uns die Lebensperspektive fehlt. Familienplanung? Fehlanzeige. Anständig leben können? Ein schlechter Witz. Existenz aufbauen? Voll daneben. Dem Ruhestand entgegenblicken? Da flackern die Augen vor Angst.

Ein Honorarvertrag als Lebensgrundlage ist nicht lustig. Kein regelmäßiges Gehalt, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein Kündigungsschutz, keine Altersvorsorge – all das weit über 100 Jahre nach Einführung der Sozialgesetzgebung.

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Öffentliche Musikschule. Wir haben einen Traum.

Berichten wir aus einer Zeit, die es in Hessen noch nie gab. Berichten wir über unseren Traum: Öffentliche Musikschulen in Hessen bekommen ausreichend öffentliche Zuschüsse. Das Land, die Kommunen und die Eltern teilen die Kosten gerecht in drei gleiche Teile.

Die öffentlichen Zuschüsse dienen dreierlei: der Unterricht kann kostengünstig kalkuliert werden. So kann jede und jeder der will, bei uns Unterricht nehmen. Jede öffentliche Musikschule kann ihre Lehrkräfte auskömmlich bezahlen. In Festanstellung! Damit kommen die öffentlichen Musikschulen ihrem gesellschaftlichem Auftrag verlässlich nach: sozialverträgliche Preise für eine breite Teilhabe, gelebte Fürsorge für ihre Angestellten und Vielfalt in der kulturellen Bildung.

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Öffentliche Musikschulen. Auf Kante genäht.

Auf Kante genäht. Fragen wir das Internet: Diese Redewendung kommt aus dem Schneiderhandwerk – wenn zwei Stoffteile so knapp aneinander genäht werden, dass kein Stoff mehr ausgelassen werden kann und somit keine Reserve bei Änderungsbedarf zur Verfügung steht.

Etwas ist so knapp bemessen, dass es gerade noch erreicht werden kann – Personal, Geld, Zeit. So könnte man in aller Kürze sehr präzise die Situation der öffentlichen Musikschulen in Hessen beschreiben.

Natürlich funktionieren die öffentlichen Musikschulen in Hessen. In knapp 70 öffentlichen Musikschulen, in Stadt und Land unterrichten fast 3.000 Lehrkräfte nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

Wir geben Musikunterricht. Tag für Tag, Jahr für Jahr. Systematisch, qualifiziert, engagiert und verlässlich. Mit beständig knappen und seit einigen Jahren sinkenden öffentlichen Zuschüssen. Die finanzielle Hauptlast tragen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst. Und wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen tragen die Last mit. Durch harte Arbeit und durch bescheidene Gehälter.

Nein, wir sind nicht die armen Schneiderlein. Wir arbeiten gerne und freuen uns, einen wertvollen Beitrag zu einer guten Gesellschaft zu leisten. Doch es ist an der Zeit, eines deutlich auszusprechen. Es reicht hinten und vorne nicht, das Geld. Es reicht zum Beispiel nicht, um mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erreichen, die an unseren öffentlichen Musikschulen lernen wollen.

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Kampagne #musikschulenhessen

Mit unserer Kampagne #musikschukenhessen informieren wir eine breite Öffentlichkeit über die Arbeit der öffentlichen Musikschulen in Hessen und wir werben für eine Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen.

Die Erhöhung der staatlichen und kommunalen Förderung öffentlicher Musikschularbeit in Hessen dient drei Zwecken.

  1. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit garantiert die breite Teilhabe an den Leistungen der öffentlichen Musikschulen. Geringere Eigenleistungsanteile begünstigen signifikant, dass sich jeder Musikunterricht leisten kann, wenn er diesen will. Die finanzielle Entlastung der Eltern der Musikschüler ist dringend notwendig. Denn die Eltern in Hessen bezahlen mit 64% Eigenleistungsanteil fast die höchsten Musikschul-Gebühren im Bundesvergleich.
  2. Der Bedarf an Lehrkräften an den öffentlichen Musikschulen in Hessen kann nicht mehr gedeckt werden. Alle hessischen Ausbildungsinstitute für Musikberufe verzeichnen den gleichen Sachstand: Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wandern die examinierten Studierenden in andere Bundesländer ab. Diese Abwanderung betrifft auch in Hessen beschäftigte Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Denn in Hessen fehlen flächendeckend attraktive Arbeitsplätze für Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Die fehlende Attraktivität der Arbeitsplätze bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Aspekte. Die öffentlichen Musikschulen zur Verfügung stehenden Mittel für Honorare zwingen die Lehrenden in prekäre Lebensverhältnisse ohne soziale Absicherung. Darunter leidet die Qualität des Unterrichts, darunter leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die auf Grund des Lehrermangels keinen Unterricht erhalten können und die öffentlichen Musikschulen können ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung nicht mehr nachkommen.
  3. Die staatliche und kommunale Förderung öffentlicher Musikschularbeit sichert die Vielfalt in der kulturellen Bildung. Das Angebot einer öffentlichen Musikschule reicht weit über stark nachgefragte (zum Beispiel Gitarre, Klavier) und populäre Angebote hinaus. Eine öffentliche Musikschule öffnet das gesamte Spektrum der kulturellen Bildung – um Musik in ihrer gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung lebendig zu halten.

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Ihre öffentlichen Musikschulen. Für Vielfalt.

In öffentlichen Musikschulen finden Sie Vielfalt. Nahezu jedes Instrument und nahezu jede Form des Unterrichts: Allein, zu zweit, in Gruppen, einmal die Woche, in Workshops oder in Projekten. Sie finden Bands, Ensembles und Chöre, Musik aus vielen Kulturen, Musik von früher und von heute. Sie finden Musik in seiner gesamten Geschichte, Spannbreite und Entwicklung. Wir finden, öffentliche Musikschulen sind ihr Geld wert.

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ZusammenSpiel Musikunterricht

Das  ZusammenSpiel Musikunterricht vertieft die Musikpraxis des Lehrplans im Schulfach Musik.

Für ZusammenSpiel Musikunterricht charakteristisch sind

  • das Teamteaching
  • das Gruppenmusizieren und Ensemblemusizieren
  • die Kooperation von Grundschule und Musikschule

ZusammenSpiel Musikunterricht

  • vermittelt instrumentale und vokale Basiskompetenzen. An der Schnittstelle zwischen der Erkundung des Musikinstruments und dem möglichen Beginn des Instrumentalunterrichts.
  • schließt die öffentliche Musikschule mit ihrem breitgefächerten Unterrichtsangebot an die Grundschule an.
  • Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule entwickeln gemeinsam spezifische Unterrichtsmethoden und wenden diese in vielfältigen Formen der Gestaltung und Führung von Gruppen an. Die Lehrkräfte der öffentlichen Musikschule und der Grundschule bringen sich als originäre Musikerinnen und Musiker, instrumentale Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker und als Pädagoginnen und Pädagogen ein.

Servicestelle Musikerziehung Hessen

Der Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. ist anerkannter Projektträger für die SMH – Servicestelle Musikerziehung Hessen. Die Anerkennung erfolgte durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Grundlage der Arbeit der SMH ist der Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren in Hessen.

Ziele

  • Die SMH vernetzt als landesweites Kompetenzzentrum. Die Musikerziehung und die musikalische Bildung im vorschulischen und schulischen Bereich.
  • Die SMH bietet Information und umfassende Beratung. In fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
  • Die SMH moderiert, akzentuiert und verstärkt. In gewachsenen kulturellen Infrastrukturen der bewährten Einrichtungen und ihrer Leistungen.

Inhalte

  • Die SMH berät Kindertagesstätten, Grundschulen und ganztägig arbeitenden Schulen und deren Träger.
  • Die SMH plant und führt Kooperationsprojekte mit musikalischen Bildungsträgern durch.
  • Die SMH berät in Fragen der Qualifikation externer Anbieter. Für musikalische Bildung und Erziehung.
  • Die SMH verbessert die Rahmenbedingungen musikalischer Bildung und Weiterbildung. Über die Bildungsarbeit und Erziehungsarbeit der Bildungseinrichtungen hinaus.
  • Die SMH fördert und vernetzt die Partner der Musikerziehung. In Fragen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Musikerziehung
  • Die SMH unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Aufgaben und Zielvorstellungen.
  • Die SMH erarbeitet Fortbildungskonzepte und Weiterbildungskonzepte für die Multiplikatoren.
  • Die SMH initiiert, erprobt und entwickelt neue musikpädagogische Modelle.
  • Die SMH fördert den Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen, Symposien und Kongressen.

Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote

Die SMH empfiehlt bei der Beratung und Bewertung von Unterrichtsangeboten und Projektangeboten:

Prüfen Sie die musikpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Mögliche Nachweise der musikpädagogischen Qualifikation sind

  • das Zeugnis der Diplommusiklehrerprüfung
  • die staatliche Prüfung als Musiklehrer
  • die erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
  • der erfolgreichen Abschluss als hauptberuflicher Kirchenmusiker, Diplommusiker und künstlerische Reifeprüfung
  • im Einzelfall auch langjährige praktische Erfahrung

Prüfen Sie die Qualität des musikalischen Bildungsangebotes entsprechend den Thesen des Deutschen Musikrates.

  • Freude an Musik wecken. Durch eigene und gemeinsame Musizierpraxis (Singen, Tanzen, Instrumentalspiel), vielfältige Hörerlebnisse und Hörerfahrungen, eigenes musikalisches Gestalten und Erfinden.
  • Das Hören fördern, sensibilisieren und differenzieren. Und das Sehen, Tasten, Schmecken, Riechen.
  • Wissen im Zusammenhang vermitteln. Die sinnlich konkrete Erfahrung von Musik in Verbindung mit deren Entstehung, Struktur und Gebrauch.
  • Zum Musizieren und Singen anregen. Die Beschäftigung mit Musik erweitern und vertiefen. Auch außerhalb des Unterrichts und der Schule.
  • Die Vielgestaltigkeit der Musik erschließen. Insbesondere in der Neuen Musik, der Populären Musik, der Musik außereuropäischer Kulturen. Musik mit ihren historischen Einschlüssen und ihren aktuellen Gestaltungen.
  • Die Vernetzung von Musik darstellen. Mit anderen Denkformen und Tätigkeitsformen.
  • Die eigene Musikkultur verstehen lernen. In Geschichte und Gegenwart.
  • Musikalischer Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren

Der VdM Hessen ist der Herausgeber des Musikalischen Bildungsplans und Erziehungsplans. Dieser bietet bereits die Möglichkeit konkreter Ausformungen der Unterrichtsangebote und Projektangebote entlang der Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote.

Kontakt

Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Ihnen stehen der Landesgeschäftsführer und die Mitglieder des Landesvorstandes des VdM Hessen zur Verfügung.

Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
Partner im Bündnis für Musikunterricht in Hessen

Dr. Hans-Joachim Rieß
Landesgeschäftsführer

Rheinstraße 111
65185 Wiesbaden
Fon: (0611) 34 18 68 60
Fax: (0611) 34 18 68 66
buero@musikschulen-hessen.de
www.musikschulen-hessen.de

Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen

Öffentliche Musikschulen erfüllen ihren Auftrag mit einem umfassenden und inhaltlich abgestimmten Konzept.

  • In der Grundstufe vermitteln öffentliche Musikschulen eine ganzheitliche musikalische Elementarausbildung. Diese schafft die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht.
  • Der weiterführende Unterricht umfasst den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht.
  • Ensemblefächer und Ergänzungsfächer sind integraler Bestandteil auf dem individuellen musikalischen Weg in der Musikschule.
  • Konzertveranstaltungen und vielfältige Musik-Projekte sind weitere wichtige pädagogische Bausteine des Bildungskonzepts.

Der VdM – Verband deutscher Musikschulen legt das musikalische Bildungskonzept im Strukturplan und in den Rahmenlehrplänen für die Unterrichtsfächer fest und entwickelt das Bildungskonzept beständig weiter. Dieses Konzept sichert die Kontinuität und die Qualität der Ausbildung an öffentlichen Musikschulen.

Öffentliche Musikschulen befähigen zum Singen und Musizieren

  1. Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit offenen Zugang zum Unterricht an einer öffentlichen Musikschule. Von jedem Einstiegsniveau aus und mit jeder musikalischen Neigung. Öffentliche Musikschulen bieten Einzelunterricht, Gruppenunterricht und Musik-Ensembles an. Die Lehrpläne sind strukturiert und systematisch aufgebaut. Jede Lehrkraft bezieht sich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler.
  2. Öffentliche Musikschulen bieten eine wichtige Ergänzung des allgemein bildenden Schulwesens.
    1. Öffentliche Musikschulen beugen Defiziten vor im Bereich der musikalischen Bildung an allgemein bildenden Schulen.
    2. Öffentliche Musikschulen entwickeln für allgemein bildende Schulen eigenständige musikpädagogische Angebote.
  3. Die Studienvorbereitung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für das Studium an einer Musikhochschule. Hier erfüllen die öffentlichen Musikschulen einen besonderen und eigenständigen Bildungsauftrag. Er berücksichtigt die allgemeinen Bildungsziele und die Berufswahl gleichermaßen.

Chancen mit Inklusion

Inklusion überwindet soziale Schranken und andere Benachteiligungen. Inklusion in der Musikpädagogik ist eine Chance nicht nur für benachteiligte Menschen. Inklusion in der Musikpädagogik öffnet jedem Menschen den Zugang zur Musik; für sich selbst, in der Gemeinschaft mit anderen Musikerinnen und Musikern und zur Welt der Musik allgemein. Inklusion und musikalische Arbeit gehören zusammen.

  • Imke Nagel, Bildungsreferentin im Remscheider Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Inklusion (kubia): „Inklusion in der kulturellen Jugendbildung bietet die Chance für Teilhabe und Selbstermächtigung.“
  • Eveline Unruh, Leiterin des Projekts Partizipation an der Trossinger Bundesakademie für musikalische Jugendbildung: „Partizipative Prozesse können im Unterricht öffentlicher Musikschulen umgesetzt werden.“