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Auszeichnung | Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Michael Eberhardts Lebenswerk

Michael Eberhardt engagiert sich seit Jahrzehnten für musikalische Bildung in Hessen

Wiesbaden, 28.11.2023 Michael Eberhardt ist seit 24 Jahren in verschiedenen Vorstandsfunktionen beim Landesverband Hessen des Verbands deutscher Musikschulen tätig, davon zwölf Jahre als Landesvorsitzender. Mit diesem Amt und seiner Leidenschaft für die Musik vertritt Michael Eberhardt 67 öffentliche Musikschulen in 120 Städten und Gemeinden, mit etwa 3.000 Lehrkräften und rund 130.000 Schülerinnen und Schülern. Ayse Asar, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, würdigt Eberhardts Einsatz für die Musik mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur. Sie hat ihm heute die Auszeichnung im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst überreicht.

Enorm wichtige Pionierarbeit

Michael Eberhardts Einsatz für niedrigschwellige Musikangebote für alle Kinder und Jugendliche – egal mit welchem sozialen Hintergrund – ist enorm wichtige Pionierarbeit. Kinder, die sonst nie mit Musikinstrumenten in Berührung kommen, werden spielerisch an musikalische Grundelemente wie Takt, Rhythmus und Notation herangeführt. Das Musizieren fördert Kognition und sozialen Austausch“, so Staatssekretärin Ayse Asar. „Michael Eberhardts beeindruckende Karriere zeugt von einer tiefen Leidenschaft für die Musik. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert und er hat sich im besonderen Maße um die Entwicklung der hessischen Musikschullandschaft verdient gemacht. Mir ist es eine Freude, ihn für seine Verdienste mit der Ehrenurkunde für Kunst und Kultur auszuzeichnen.

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Michael Eberhardt mit Weggefährten. Im Bild v.l.n.r.: Volkhard Stahl, Ehrenpräsident BMU Hessen / Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer VdM Hessen / Prof. Dr. Felix Leonhard, Vorsitzender Kuratorium beim VdM Hessen, Staatssekretär a.D. / Ayse Asar, Staatssekretärin / Michael Eberhardt, Landesvorsitzender VdM Hessen mit Christine Wigge, Ehefrau | © kunst.hessen.de

Gründer der Musikschule Friedberg

Michael Eberhardt, 1954 in Kassel geboren, absolvierte ein Studium der Musikpädagogik in Frankfurt am Main mit Abschluss am Richard Strauß Konservatorium München und 1989 die Ausbildung zum Schulleiter an der Bundes-Musikakademie Trossingen. Mit seinem Engagement in der Musik initiierte Eberhardt 1985 die Gründung der Musikschule Friedberg e. V. Von anfangs zwölf freiberuflichen Lehrern und 73 Schülern wuchs sein Projekt auf sieben festangestellte Instrumentallehrerinnen und -lehrer, einige freischaffende Musikpädagogen sowie 1.400 Schülerinnen und Schüler an. Eberhardt leitete die Musikschule bis zum Jahr 2019. Mit seiner Arbeit entwickelte er ein Musikschulmodell, übernahm zahlreiche Ehrenämter und bekleidete verschiedene Rollen als Bezirkssprecher und Landesvorsitzender im Landesverband des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) Hessen. Eberhardt rief mit „Ganztagsangebotes nach Maß“ sowie „Jedem Kind ein Instrument“ zwei Programme ins Leben, die bis heute einen wesentlichen Bestandteil für die Teilhabe an musikalischer Bildung und der Musikerziehung in unserem Land haben. Seit 2018 ist Eberhardt Mitglied des Kuratoriums beim VdM Hessen, das ehrenamtlich die Entwicklung der öffentlichen Musikschularbeit im Bereich der musikalischen Bildung und Erziehung unterstützt. Seine Arbeit hat das Leben von zahlreichen Musikschülerinnen und -schülern bereichert.

Was ist die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur?

Die Ehrenurkunde für Kunst und Kultur würdigt Personen und Einrichtungen für ihre Verdienste und ihr Engagement im Bereich aller Kunstsparten. Sie wird seit 1993 in unregelmäßigen Abständen für die Festigung und Weiterentwicklung der Kultur in Hessen überreicht. Die Entscheidung zur Verleihung der Ehrenurkunde für Kultur und Kunst trifft die Hessische Ministerin oder der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst.


Übernahme des Textes und der Fotos mit freundlicher Genehmigung des HMWK – Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Pressemitteilung 11. November 2023 | Ein Bürgerrecht auf Kultur – Bericht über ein Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen

Bericht über ein Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen

Politische Entscheidungsträger auf landes- und kommunaler Ebene sowie Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Interessensgruppen der öffentlichen Musikschulen wie auch der Kooperationspartner waren im Juli 2023 der Einladung zum Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen in das Kulturforum der Wiesbadener Musik- und Kunstschule gefolgt. Im Kuratorium unterstützen verschiedene Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wirtschaft ehrenamtlich die Entwicklung der öffentlichen Musikschularbeit im Bereich der musikalischen Bildung und Erziehung. Der aktuelle Pakt für die Musikschulen und seine praktische Umsetzung bildeten den thematischen Rahmen für Vorträge und eine Podiumsdiskussion.

Der Kuratoriumsvorsitzende Joachim-Felix Leonhard verwies in seiner Begrüßung auf die kulturelle und speziell die musikalische Bildung, die der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und damit unserer gesellschaftlichen Weiterentwicklung in besonderer Weise dienen. Deshalb sind öffentliche Musikschulen – mehr denn je – als grundlegende pflichtige Leistung zu verstehen, was nicht zuletzt auch durch die Bestätigung von Kultur als Staatsziel zum Ausdruck kommt. Diese ist in Hessen durch Bürgerentscheid mit dem neuen Artikel 26e in der Hessischen Verfassung verankert worden.

Angela Dorn, die Hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, hob in ihrer Ansprache die öffentliche Musikschule als Ausdruck des Bürgerrechts auf Kultur hervor, bei dem es um die Kulturvermittlung als unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabenstellung geht.

Wie ein umfängliches Gutachten zwischenzeitlich aufwies, herrscht beim öffentlichen Musikschulwesen in Hessen allerdings eine überaus große Heterogenität hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen. Deshalb haben sich das Land und die Kommunen im Rahmen des Paktes für Musikschulen auf einen gemeinsamen möglichst zukunftssichernden Lösungsweg begeben. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt des Landes, der einen jährlichen Förderaufwuchs um 600.000 Euro aufweist, ist der erste Schritt getan. Hinzu kommt auch die mittelfristige Finanzplanung mit entsprechenden Steigerungsraten, sodass in knapp einer Dekade ein Fördervolumen von über neun Millionen Euro erreicht werden soll. Dies wird allerdings mit einem entsprechenden Anreizsystem für die erforderliche kommunale Förderpraxis verbunden.

In seinem Impulsvortrag umriss Oliver Scheytt die rechtlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Musikschulen im Allgemeinen und deren Niederschlag im „Gutachten Musikschule“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement im Besonderen. Hierbei wird der Pakt für die Musikschulen aufgrund der beabsichtigten Förderpraxis, die an jeweilig zu erfüllende Qualitätskriterien gebunden ist, tatsächlich vorbildhaft über ein bislang bundesweit geltendes Alleinstellungsmerkmal verfügen. Dazu gehören gerade auch die Aspekte der gelingenden Selbstwirksamkeit, nicht nur im Unterrichtsgeschehen, sondern auch in der Verwaltungspraxis.

In der Podiumsdiskussion traten Angela Dorn, Oliver Scheytt, Joachim-Felix Leonhard und der Landesvorsitzende des VdM Hessen, Michel Eberhardt, miteinander in den Dialog. Auf die Frage nach den bevorstehenden Herausforderungen für die Finanzierung der öffentlichen Musikschulen an die Kommunen verwies Michael Eberhardt auf den Grundsatz, wonach die öffentliche Musikschule laut dem KGSt-Gutachten als Aufgabe der öffentlichen Hand in einer Verantwortungspartnerschaft von Ländern und Kommunen wahrgenommen wird. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder liegt die Ausgestaltung der kulturellen Bildung grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Länder verstehen und fördern hierzu die Musikschulen als kulturelle Bildungseinrichtungen, für deren Aufgabe beziehungsweise Umsetzung in erster Linie die Kommunen zuständig sind.

Angela Dorn erläuterte die Grundidee des Paktes für die Musikschulen, wonach es nicht nur darum geht, die Fördergelder zu erhöhen, sondern vielmehr, um eine damit zu verbindende Qualitätssteigerung. Die Kommunen müssen letztlich mitziehen, wobei jenen, die trotz bestem Willen infrastrukturbedingt womöglich ins Hintertreffen geraten, zielführend „unter die Arme gegriffen“ werden soll.

Ein weiteres Diskussionsthema war die Digitalisierung. Insbesondere die Entwicklung der künstlichen Intelligenz stellt auch für die öffentlichen Musikschulen eine Herausforderung dar. Leonhard sieht die öffentliche Musikschule als jenen Ort, an dem zunächst die musikbezogene schöpferische Persönlichkeitsbildung im Vordergrund steht, die somit auch zum selbstbestimmten Umgang mit sämtlichen digitalen Medien verhelfen kann. Angela Dorn konstatierte, dass die öffentlichen Musikschulen mit ihrem kulturellen Bildungsangebot über das herkömmliche Schulwesen hinausreichen. Sie ermöglichen die weitere interessengeleitete Entfaltung von Intelligenz, Talent und Kreativität. Deshalb wird die Musikschule mehr denn je beim gelingenden Umgang mit KI gefragt sein. Letztlich stellt die KI im besten Falle ein zusätzliches methodisches und didaktisches Hilfsmittel dar, aber sie kann niemals den zwischenmenschlichen pädagogischen Prozess zwischen Lehrenden und Lernenden ersetzen.

Im Anschluss wurde das Publikum einbezogen. Hier gab es unter anderem kritische Einwände hinsichtlich des beabsichtigten Fördervolumens durch das Land und der sogenannten freiwilligen Leistungen, die noch zu oft als Totschlagargument gegen die Musikschulen angeführt werden.

Zum Abschluss des Kolloquiums richtete Michel Eberhardt seinen Dank zunächst an die Ministerin für ihren bisher geleisteten unverbrüchlichen Einsatz für die Zukunftssicherung des öffentlichen Musikschulwesens, zugleich an die Hessischen Landtagsfraktionen und last but not least an das Kuratorium, das sich hierbei mittlerweile zu einem echten Rückenschild für die Anliegen des VdM Hessen etabliert hat.

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Veröffentlichung auf der Website des VdM Hessen mit freundlicher Genehmigung der nmz – neue musikzeitung: https://www.nmz.de/nmz-verbaende/verband-deutscher-musikschulen/ein-buergerrecht-auf-kultur

Autor: nmz – vdm
Publikationsdatum: 1. Oktober 2023
Ausgabe: 10/2023 – 72. Jahrgang

 

Öffentliche Musikschule. Houston, wir haben ein Problem.

1970. Die Mission Apollo 13 droht zu scheitern. Ein geplatzter Sauerstofftank löst eine Kaskade weiterer Probleme aus. Der Funkspruch „Houston, wir haben ein Problem“ – zweimal abgesetzt von John Swigert und von James Lovell am 13. April 1970 ist legendär. Letztlich schafft es die Mannschaft mit sehr viel Improvisation und Finesse, sicher zur Erde zurückzukehren.

2019. Die Mission öffentliche Musikschule droht zu scheitern. Die viel zu niedrigen öffentlichen Zuschüsse zwingen die öffentlichen Musikschulen in die Knie. Das Geld reicht hinten und vorne nicht, die Sauerstofftanks sind fast leer, die Eltern der Schülerinnen und Schüler helfen mit Beatmungsgeräten (sie bezahlen ihre öffentliche Musikschule bis zu 80% aus eigener Tasche), die Lehrkräfte arbeiten hart für Hungerlöhne und alle improvisieren, was das Zeug hält, damit die öffentliche Musikschule am Leben bleibt.

Auch wir – die öffentlichen Musikschulen – haben ein Problem. Doch wen können wir anfunken? Houston wohl nicht. Man nennt uns ja öffentliche Musikschulen, denn wir sind offen für alle Menschen, also richten wir unseren Funkspruch an Sie: an die Öffentlichkeit und vor allem an die öffentliche Hand. Wiesbaden, Rüsselsheim, Offenbach, Darmstadt, Frankfurt, Groß-Gerau, Kassel, Gießen, Fulda, Marburg, Wetzlar und wie ihr alle heißt: Wir haben ein Problem.

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