Pressemitteilung 11. November 2023 | Ein Bürgerrecht auf Kultur – Bericht über ein Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen

v.l.n.r.: Moderator Lothar R. Behounek, Joachim-Felix Leonhard, Ministerin Angela Dorn, Michel Eberhardt und Oliver Scheytt. Foto: Christina Viefhues

Bericht über ein Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen

Politische Entscheidungsträger auf landes- und kommunaler Ebene sowie Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Interessensgruppen der öffentlichen Musikschulen wie auch der Kooperationspartner waren im Juli 2023 der Einladung zum Kolloquium des Kuratoriums beim VdM Hessen in das Kulturforum der Wiesbadener Musik- und Kunstschule gefolgt. Im Kuratorium unterstützen verschiedene Persönlichkeiten aus Kultur, Politik und Wirtschaft ehrenamtlich die Entwicklung der öffentlichen Musikschularbeit im Bereich der musikalischen Bildung und Erziehung. Der aktuelle Pakt für die Musikschulen und seine praktische Umsetzung bildeten den thematischen Rahmen für Vorträge und eine Podiumsdiskussion.

Der Kuratoriumsvorsitzende Joachim-Felix Leonhard verwies in seiner Begrüßung auf die kulturelle und speziell die musikalische Bildung, die der Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und damit unserer gesellschaftlichen Weiterentwicklung in besonderer Weise dienen. Deshalb sind öffentliche Musikschulen – mehr denn je – als grundlegende pflichtige Leistung zu verstehen, was nicht zuletzt auch durch die Bestätigung von Kultur als Staatsziel zum Ausdruck kommt. Diese ist in Hessen durch Bürgerentscheid mit dem neuen Artikel 26e in der Hessischen Verfassung verankert worden.

Angela Dorn, die Hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, hob in ihrer Ansprache die öffentliche Musikschule als Ausdruck des Bürgerrechts auf Kultur hervor, bei dem es um die Kulturvermittlung als unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabenstellung geht.

Wie ein umfängliches Gutachten zwischenzeitlich aufwies, herrscht beim öffentlichen Musikschulwesen in Hessen allerdings eine überaus große Heterogenität hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen. Deshalb haben sich das Land und die Kommunen im Rahmen des Paktes für Musikschulen auf einen gemeinsamen möglichst zukunftssichernden Lösungsweg begeben. Mit dem aktuellen Doppelhaushalt des Landes, der einen jährlichen Förderaufwuchs um 600.000 Euro aufweist, ist der erste Schritt getan. Hinzu kommt auch die mittelfristige Finanzplanung mit entsprechenden Steigerungsraten, sodass in knapp einer Dekade ein Fördervolumen von über neun Millionen Euro erreicht werden soll. Dies wird allerdings mit einem entsprechenden Anreizsystem für die erforderliche kommunale Förderpraxis verbunden.

In seinem Impulsvortrag umriss Oliver Scheytt die rechtlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Musikschulen im Allgemeinen und deren Niederschlag im „Gutachten Musikschule“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement im Besonderen. Hierbei wird der Pakt für die Musikschulen aufgrund der beabsichtigten Förderpraxis, die an jeweilig zu erfüllende Qualitätskriterien gebunden ist, tatsächlich vorbildhaft über ein bislang bundesweit geltendes Alleinstellungsmerkmal verfügen. Dazu gehören gerade auch die Aspekte der gelingenden Selbstwirksamkeit, nicht nur im Unterrichtsgeschehen, sondern auch in der Verwaltungspraxis.

In der Podiumsdiskussion traten Angela Dorn, Oliver Scheytt, Joachim-Felix Leonhard und der Landesvorsitzende des VdM Hessen, Michel Eberhardt, miteinander in den Dialog. Auf die Frage nach den bevorstehenden Herausforderungen für die Finanzierung der öffentlichen Musikschulen an die Kommunen verwies Michael Eberhardt auf den Grundsatz, wonach die öffentliche Musikschule laut dem KGSt-Gutachten als Aufgabe der öffentlichen Hand in einer Verantwortungspartnerschaft von Ländern und Kommunen wahrgenommen wird. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder liegt die Ausgestaltung der kulturellen Bildung grundsätzlich im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Länder verstehen und fördern hierzu die Musikschulen als kulturelle Bildungseinrichtungen, für deren Aufgabe beziehungsweise Umsetzung in erster Linie die Kommunen zuständig sind.

Angela Dorn erläuterte die Grundidee des Paktes für die Musikschulen, wonach es nicht nur darum geht, die Fördergelder zu erhöhen, sondern vielmehr, um eine damit zu verbindende Qualitätssteigerung. Die Kommunen müssen letztlich mitziehen, wobei jenen, die trotz bestem Willen infrastrukturbedingt womöglich ins Hintertreffen geraten, zielführend „unter die Arme gegriffen“ werden soll.

Ein weiteres Diskussionsthema war die Digitalisierung. Insbesondere die Entwicklung der künstlichen Intelligenz stellt auch für die öffentlichen Musikschulen eine Herausforderung dar. Leonhard sieht die öffentliche Musikschule als jenen Ort, an dem zunächst die musikbezogene schöpferische Persönlichkeitsbildung im Vordergrund steht, die somit auch zum selbstbestimmten Umgang mit sämtlichen digitalen Medien verhelfen kann. Angela Dorn konstatierte, dass die öffentlichen Musikschulen mit ihrem kulturellen Bildungsangebot über das herkömmliche Schulwesen hinausreichen. Sie ermöglichen die weitere interessengeleitete Entfaltung von Intelligenz, Talent und Kreativität. Deshalb wird die Musikschule mehr denn je beim gelingenden Umgang mit KI gefragt sein. Letztlich stellt die KI im besten Falle ein zusätzliches methodisches und didaktisches Hilfsmittel dar, aber sie kann niemals den zwischenmenschlichen pädagogischen Prozess zwischen Lehrenden und Lernenden ersetzen.

Im Anschluss wurde das Publikum einbezogen. Hier gab es unter anderem kritische Einwände hinsichtlich des beabsichtigten Fördervolumens durch das Land und der sogenannten freiwilligen Leistungen, die noch zu oft als Totschlagargument gegen die Musikschulen angeführt werden.

Zum Abschluss des Kolloquiums richtete Michel Eberhardt seinen Dank zunächst an die Ministerin für ihren bisher geleisteten unverbrüchlichen Einsatz für die Zukunftssicherung des öffentlichen Musikschulwesens, zugleich an die Hessischen Landtagsfraktionen und last but not least an das Kuratorium, das sich hierbei mittlerweile zu einem echten Rückenschild für die Anliegen des VdM Hessen etabliert hat.

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Veröffentlichung auf der Website des VdM Hessen mit freundlicher Genehmigung der nmz – neue musikzeitung: https://www.nmz.de/nmz-verbaende/verband-deutscher-musikschulen/ein-buergerrecht-auf-kultur

Autor: nmz – vdm
Publikationsdatum: 1. Oktober 2023
Ausgabe: 10/2023 – 72. Jahrgang