Inklusion ist in der Arbeit von öffentlichen Musikschulen für die komplette Bandbreite der kulturellen Bildung wichtig – von der elementaren Musikpädagogik bis hin zur beruflichen Musikausübung. Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich sehr vielfältig. Gerade im spartenübergreifenden Zusammenwirken entfalten sie erhebliche Wirkungen. Zu den übergeordneten Zielen der Arbeit jeder öffentlichen Musikschule gehören die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jeder Schülerin und jedes Schülers.
Selbstbestimmung und die Wertschätzung der Person geben den Rahmen vor: Wir fördern das Musizieren. Wir fördern die Schülerinnen und Schüler, sich selbstbewusst und kritisch mit allen Phänomenen der Musik zu befassen.