Schlagwort: Musikschulpolitik

Eltern-Verbände auf Bundesebene und Europaebene

Kultur und Bildung gehören zu den gesamtstaatlichen Aufgaben. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist eine notwendige Voraussetzung für bilaterale und internationale Zusammenarbeit. Die Bundes-Eltern-Vertretung arbeitet eng mit allen musikschulpolitisch relevanten Verbänden auf Bundesebene zusammen. Zum Beispiel mit dem VdM – Verband deutscher Musikschulen, der KOMU – Konferenz österreichischer Musikschulwerke, der AGMÖ – Arbeitsgemeinschaft Musikerziehung Österreich.

Der Bund ist der Kooperationspartner der Bundes-Eltern-Vertretung bei der Finanzierung bundesweiter Projekte. Die Globalisierung und die Entwicklung der Europäischen Union bedürfen europaweit agierenden Interessenvertretungen von Elternorganisationen.

  • Die Bundes-Eltern-Vertretung ist die zentrale Instanz für die Landesorganisationen. Die Bundes-Eltern-Vertretung ist Partner bei der Entwicklung musikschulrelevanter Leitlinien Deutschlands. Zum Beispiel für Musikhochschulen und Musik-Universitäten.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten verleiht den musikschulpolitischen und bildungspolitischen Zielen mehr Gewicht.
  • Die Föderation von Elternvertretungen in den europäischen Staaten strebt die enge Zusammenarbeit mit der EMU – Europäischen Musikschul-Union an.
  • Die internationale Zusammenarbeit der organisierten Elternvertretungen in den Heimat-Nationen forciert zum Beispiel den internationalen Jugendaustausch und die Nutzung von Förderprogrammen der Europäischen Union.

Landes-Eltern-Verbände

Öffentliche Musikschulen unterliegen der Gestaltungshoheit der Bundesländer. Landes-Eltern-Verbände vertreten die Interessen der Eltern auf der Ebene ihres Bundeslandes. Deshalb haben Landes-Eltern-Verbände eine hohe musikschulpolitische und strategische Bedeutung. Landes-Eltern-Verbände arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.

  • Landes-Eltern-Verbände unterstützen die lokalen Elternorganisationen. In allen Fragen zur öffentlichen Musikschule.
  • Im Austausch mit ihrem Landesverband befassen sich Landes-Eltern-Verbände systematisch mit allen übergeordneten Herausforderungen der öffentlichen Musikschulen. Zum Beispiel in Fragen der Sicherung des Musikschulstandortes, des flächendeckenden Angebots, der Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren.
  • Landes-Eltern-Verbände setzen Themen. Sie informieren die für öffentliche Musikschulen zuständigen Landesministerien über kritische Befunde, über erkennbare Mangelsituationen und den notwendigen Handlungsbedarf an öffentlichen Musikschulen.
  • Landes-Eltern-Verbände pochen auf das einklagbare Grundrecht auf musikalische Bildung. In der Gesellschaft, in der Kulturpolitik und Bildungspolitik. Musikalische Bildung ist ein einklagbares Grundrecht, kein ornamentales Freizeitvergnügen. Musikalische Bildung ist unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft.

Ihr Kontakt zum Landeselternbeirat

Martin Strickler
Friedlebenstraße 48
D-60433 Frankfurt
Fon: +49 69 53 05 42 49
E-Mail: martin.strickler@t-online.de

Elternvertretungen und Elternverbände

Elternvertretungen und Elternverbände haben für die Arbeit des VdM Hessen dreifache Bedeutung. Elternvertretungen und Elternverbände wirken dreifach an der Arbeit mit:

  • Kulturpolitisch
  • Musikschulpoltitisch
  • Strategisch

Elternvertretungen und Elternverbände geben dem Willen der Eltern eine Stimme, die gehört wird. Mit ihrer Arbeit sorgen sie für eine bessere Akzeptanz der Arbeit in ihrer öffentlichen Musikschule.

Eltern leisten mit ihrem persönlichen Einsatz auf lokaler Ebene, auf Landesebene, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen und bildungspolitischen Entwicklung der Gesellschaft.