Öffentliche Musikschulen unterliegen der Gestaltungshoheit der Bundesländer. Landes-Eltern-Verbände vertreten die Interessen der Eltern auf der Ebene ihres Bundeslandes. Deshalb haben Landes-Eltern-Verbände eine hohe musikschulpolitische und strategische Bedeutung. Landes-Eltern-Verbände arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.
- Landes-Eltern-Verbände unterstützen die lokalen Elternorganisationen. In allen Fragen zur öffentlichen Musikschule.
- Im Austausch mit ihrem Landesverband befassen sich Landes-Eltern-Verbände systematisch mit allen übergeordneten Herausforderungen der öffentlichen Musikschulen. Zum Beispiel in Fragen der Sicherung des Musikschulstandortes, des flächendeckenden Angebots, der Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren.
- Landes-Eltern-Verbände setzen Themen. Sie informieren die für öffentliche Musikschulen zuständigen Landesministerien über kritische Befunde, über erkennbare Mangelsituationen und den notwendigen Handlungsbedarf an öffentlichen Musikschulen.
- Landes-Eltern-Verbände pochen auf das einklagbare Grundrecht auf musikalische Bildung. In der Gesellschaft, in der Kulturpolitik und Bildungspolitik. Musikalische Bildung ist ein einklagbares Grundrecht, kein ornamentales Freizeitvergnügen. Musikalische Bildung ist unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft.
Ihr Kontakt zum Landeselternbeirat
Martin Strickler
Friedlebenstraße 48
D-60433 Frankfurt
Fon: +49 69 53 05 42 49
E-Mail: martin.strickler@t-online.de