Schlagwort: Grundrecht

Öffentliche Musikschule. Bezahlbar oder Luxus?

Ein Blick auf die Zahlen sagt: Öffentliche Musikschulen in Hessen sind teuer. Fast die teuersten in Deutschland. Öffentliche Musikschulen in Hessen sind fast die teuersten in Deutschland, weil die öffentlichen Zuschüsse fast die niedrigsten sind. Die Lücke finanzieren die hessischen Eltern und Musikschüler. Seit Jahrzehnten. Man könnte sagen, die öffentlichen Musikschulen in Hessen sind Luxus. Das ist nicht in Ordnung.

Es ist nicht in Ordnung, wenn in Hessen das Grundrecht auf kulturelle Bildung Luxus ist. Es ist nicht in Ordnung, wenn Menschen nicht zu uns kommen können, weil sie weniger Geld haben als andere. Wir sind die öffentlichen Musikschulen in Hessen. Wir sind für alle Menschen da. Wir sind unser Geld wert.

Die Beiträge unserer Kampagne 2019 nach Themenfeldern sortiert

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Die Urheberrechte und Nutzungsrechte der Kampagne 2019

Landes-Eltern-Verbände

Öffentliche Musikschulen unterliegen der Gestaltungshoheit der Bundesländer. Landes-Eltern-Verbände vertreten die Interessen der Eltern auf der Ebene ihres Bundeslandes. Deshalb haben Landes-Eltern-Verbände eine hohe musikschulpolitische und strategische Bedeutung. Landes-Eltern-Verbände arbeiten eng mit den Musikschulverbänden der Bundesländer zusammen.

  • Landes-Eltern-Verbände unterstützen die lokalen Elternorganisationen. In allen Fragen zur öffentlichen Musikschule.
  • Im Austausch mit ihrem Landesverband befassen sich Landes-Eltern-Verbände systematisch mit allen übergeordneten Herausforderungen der öffentlichen Musikschulen. Zum Beispiel in Fragen der Sicherung des Musikschulstandortes, des flächendeckenden Angebots, der Sozialverträglichkeit der Musikschulgebühren.
  • Landes-Eltern-Verbände setzen Themen. Sie informieren die für öffentliche Musikschulen zuständigen Landesministerien über kritische Befunde, über erkennbare Mangelsituationen und den notwendigen Handlungsbedarf an öffentlichen Musikschulen.
  • Landes-Eltern-Verbände pochen auf das einklagbare Grundrecht auf musikalische Bildung. In der Gesellschaft, in der Kulturpolitik und Bildungspolitik. Musikalische Bildung ist ein einklagbares Grundrecht, kein ornamentales Freizeitvergnügen. Musikalische Bildung ist unverzichtbarer Urgrund der humanistischen Gemeinschaft.

Ihr Kontakt zum Landeselternbeirat

Martin Strickler
Friedlebenstraße 48
D-60433 Frankfurt
Fon: +49 69 53 05 42 49
E-Mail: martin.strickler@t-online.de