Kategorie: Aktuell

Stellenausschreibung Landesgeschäftsführung (m/w/d) beim VdMH

Beim Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen) – Fachverband der Träger öffentlicher Musikschulen in Hessen – ist zum 1. September 2026 die Stelle des/der Landesgeschäftsführers/in (m/w/d) zu besetzen, da der Amtsinhaber in den Ruhestand geht.

Dem/Der Landesgeschäftsführer/in obliegt die Leitung der Landesgeschäftsstelle in allen grundsätzlichen, konzeptionellen und organisatorischen Angelegenheiten. Er/Sie ist dem Landesvorstand des VdM Hessen unterstellt.

In Hessen arbeiten 66 öffentliche – staatlich geförderte – Musikschulen in kommunaler Trägerschaft oder in der Rechtsform gemeinnützig anerkannter eingetragener Vereine unter dem Dach des VdM Hessen zusammen. Sie führen mit rund 2.700 Fachlehrkräften ein umfassendes musikalisches Bildungsangebot für 114.000 Schülerinnen und Schüler in rund 120 Städten und Gemeinden durch. Hierzu gehören auch über 600 Kooperationen mit den allgemein bildenden Schulen an 360 Standorten und eine vielfältige Zusammenarbeit mit weiteren örtlichen Interessensgruppen.

Zu den Aufgaben des Landesgeschäftsführers/der Landesgeschäftsführerin gehören u. a. die:

  • Geschäftsstellenleitung des VdM Hessen in Wiesbaden und die Mitwirkung in den betreffenden Entscheidungsgremien
  • enge Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Beratung in Fragen der öffentlichen Musikschulen bei weiteren Landesbehörden, anderen Institutionen und Organisationen sowie Musikschulleitenden und sonstigen Vertretenden der Musikschulträger
  • Vertretung des VdM Hessen bei Dachorganisationen auf Landes­ und Bundesebene
  • Organisation des Fortbildungsprogramms und weiterer Projekte des VdM Hessen
  • Konzeptionelle sowie organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Verbandstagungen
  • Geschäftsführung des Kuratoriums beim VdM Hessen

WIR ERWARTEN:

  • Kompetenz in allgemeinen fachlichen, musikpädagogischen und musikschulpolitischen Fragestellungen
  • ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (vorrangig im Bereich Musikpädagogik und Kulturmanagement oder vergleichbaren Fachrichtungen)
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Verbindung mit kostenbewusstem, wirtschaftlichem Denken
  • mehrjährige Leitungserfahrung an einer öffentlichen Musikschule, in einem Verband oder in einer vergleichbaren Einrichtung
  • Beherrschung der deutschen Sprache auf hohem Niveau

WIR SUCHEN

eine Persönlichkeit, die sich der hohen Verantwortung einer anspruchsvollen Aufgabe bewusst ist und über entsprechende Belastbarkeit sowie Flexibilität verfügt. Außerdem setzen wir eine ausgeprägte Führungsqualität und Teamfähigkeit voraus.

WIR BIETEN

eine Vergütung dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV­H) folgend, die der Bedeutung und dem Anspruch der Position entspricht. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre vollständige Bewerbung erbitten wir in Form einer einzelnen pdf-­Datei (max. 10 MB) bis zum 15. November 2025 an den Landesvorsitzenden des VdM Hessen.

Sie können sich gerne Online bewerben – mit diesem Kontaktformular:



    Oder Sie senden uns Ihre Bewerbung an die E-Mail-Adresse:
    landesvorsitzender[at]musikschulen-­hessen.de

    Verband deutscher Musikschulen
    Landesverband Hessen e.V.
    Rheinstraße 111, 65185 Wiesbaden

    www.musikschulen-hessen.de


    Die Stellenausschreibung Landesgeschäftsführung (m/w/d) beim VdMH zum Download als pdf

    Umfrage zur Überarbeitung des Grundsatzprogramms und Leitbildes des VdM-Bundesverbandes

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    der VdM Bundesverband startet einen Aufruf an alle VdM Landesverbände, mit ihren Mitgliedern das bislang bestehende Leitbild zu hinterfragen. Das Ergebnis soll als Arbeitsgrundlage für die Erarbeitung eines neuen Leitbildes dienen. Zugleich können wir damit die Grundlage für die Entwicklung von eigenen Leitbildern für den VdM Hessen und seine öffentlichen Musikschulen schaffen.

    Wir wissen von Ihrer knappen Zeit und haben uns im VdM Hessen überlegt, den Anforderungen des VdM Bundesverbandes in der Form einer Online-Befragung genüge zu tun. Uns liegt insbesondere die Verfasstheit der VdM Musikschulen in Hessen am Herzen und wir wollen gerne zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wir übermitteln dem VdM Bundesverband also die Ergebnisse Ihrer Antworten und haben gleichzeitig substanzielle Antworten für unsere Arbeit vor Ort in Hessen.

    Wir wissen, auch eine Online-Befragung will mental bewältigt sein. Dennoch bitten wir Sie herzlich um Ihre Mitarbeit – für den Verbund aller VdM Musikschulen und für unsere Arbeit in Hessen. Und vielleicht können Sie aus Ihren Reflexionen der Fragen auch für Ihre Musikschule profitieren. Die Online-Befragung ist selbstverständlich DSGVO-konform. Wir übermitteln dem VdM Bundesverband ausschließlich zusammengefasste und vollständig anonymisierte Aussagen.

    Bitte senden Sie uns Ihre Antworten möglichst bis zum Freitag, den 31. Oktober 2025.

    Wenn Sie mögen, dann senden wir Ihnen gerne nach Abschluss der Online-Befragung die zusammengefassten Ergebnisse, dafür müssten Sie uns Ihre E-Mail-Adresse nennen.

    Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit, Ihre

    Michael Eberhardt
    Dr. Hans-Joachim Rieß


    Eventuell hilfreiche Tipps für Ihr Ausfüllen

    Hinweis vorab: Am Ende des Fragebogens finden Sie einen Link, um das Formular zu speichern. Sie können es zu einem späteren Zeitpunkt weiter bearbeiten.

    1. Die wichtigste Regel für das Ausfüllen: Antworten Sie gerne spontan und „made by heart“.
    2. Arbeiten Sie gerne alleine oder nehmen Sie sich einen kleinen Kreis von Mitarbeiter:innen dazu.
    3. Wenn Ihnen auch nach längerem Nachdenken (max. drei Minuten) keine Antwort einfällt, dann liegt das entweder daran, dass die Frage doof ist, die Frage keinen Bezug zu Ihrer Musikschule hat oder die Frage schlicht irrelevant ist.
    4. Bitte antworten Sie frei von der Leber weg – Sie haben die Expertise vor Ort, Sie wissen um die Bedingungslagen, die Strömungen und Entwicklungstendenzen in Ihrer Region und in Ihrem Umfeld. Genau dieses Wissen und Gespür wollen wir. Bitte!

    Definitionen zur Klärung

    Im Fragebogen kommen Worte vor wie Vision, Mission, Werte, Kultur, Leitbild und Haltung. Entweder nehmen Sie die Begriffe so, wie Sie sie verstehen oder Sie werfen einen kurzen Blick auf unsere Erläuterungen – beides ist in Ordnung.

    Die sechs Begriffe Vision, Mission, Werte, Kultur, Leitbild und Haltung gehören zur normativen Steuerung einer Organisation, unterscheiden sich jedoch in ihrer Funktion und Wirkrichtung. Ihre Beziehung zueinander lässt sich in einer logischen, sinnbildenden Reihenfolge darstellen:

    1. Vision – Wozu?

    Die Vision steht am Anfang. Sie ist das große, inspirierende Zukunftsbild, das beschreibt, wofür die Organisation in der Welt wirken will – jenseits des Konkreten. Die Vision ist zielbildhaft, emotional und langfristig, sie stiftet Sinn und gibt die Richtung vor. Ohne Vision ist keine strategische Orientierung möglich.

    2. Mission – Warum?

    Aus der Vision folgt die Mission. Sie beschreibt den Daseinszweck der Organisation im Hier und Jetzt: Was ist unser Auftrag? Wem dienen wir? Warum gibt es uns? Die Mission übersetzt das Fernziel der Vision in eine klare Selbstverpflichtung und Wirkungserwartung.

    3. Werte – Nach welchen Prinzipien?

    Werte setzen den normativen Rahmen für das Handeln: Welche Grundüberzeugungen leiten uns bei Entscheidungen, im Umgang miteinander und mit der Welt? Sie stützen die Mission und helfen, die Vision glaubwürdig und konsistent zu verfolgen. Werte wirken identitätsstiftend.

    4. Haltung – Wie treten wir auf?

    Haltung ist die Verkörperung der Werte im konkreten Verhalten. Sie zeigt sich in Entscheidungen, in der Kommunikation und in der Setzung von Prioritäten, insbesondere in Spannungsfeldern, die einer Abwägung bedürfen. Haltung ist das Rückgrat der Organisation – Haltung ist gelebte Werte in Aktion.

    5. Kultur – Wie arbeiten wir zusammen?

    Kultur entsteht aus gemeinsam gelebten Haltungen, Routinen und Erfahrungen. Kultur ist der soziale Aggregatzustand der Organisation: Wie gehen wir miteinander um? Wie gestalten wir Veränderung? Kultur ist nicht direkt steuerbar. Kultur ist durch Führung, Kommunikation und Struktur prägend beeinflussbar.

    6. Leitbild – Wer sind wir – auf einen Blick?

    Das Leitbild steht zusammenfassend und kommunizierend am Ende der normativen Kette. Es bündelt Vision, Mission, Werte, Haltung und Kultur in einem adressatenorientierten Text. Es dient der Selbstvergewisserung nach innen und der Identifikation nach außen. Das Leitbild bietet Orientierung, es schafft Klarheit und es stiftet eine erkennbare Identität.

    Die Reihenfolge: Vision → Mission → Werte → Haltung → Kultur → Leitbild

    Jedes Element bedingt das nächste. Jedes folgende Element ist Ausdruck, Umsetzung und Verdichtung des vorherigen Elements und schafft in seinen Bezügen eine hohe Konsistenz und Beziehungsdichte der Elemente zu- und miteinander. Wer ein konsistentes Leitbild will, braucht Klarheit in der Vision, Mission und den Werten – und muss wissen, wie diese sich konkret in der Haltung und Kultur zeigen.


    Definitionen der Begriffe

    Die Vision einer Organisation beschreibt ein erstrebenswertes Zukunftsbild – einen Zustand, den es noch nicht gibt, den die Organisation aber erreichen will. Die Vision formuliert ambitioniert und kraftvoll das positive Wirken der Organisation in die Welt hinein – in das direkte Umfeld, in die Region, in den Wirkungskreis der Organisation hinein und wie sich diese durch das Wirken der Organisation künftig darstellen könnten. Eine Vision gibt Richtung und langfristige Orientierung. Sie ist kein konkretes Ziel, sondern ein Kompass, der inspiriert und motiviert. Eine gut formulierte Vision schafft Identifikation, setzt Energie frei und bündelt Kräfte – intern wie extern. Sie stellt den Möglichkeitsraum dar, in dem sich Entwicklung, Innovation und Engagement entfalten können.

    Die Mission einer Organisation beschreibt ihren übergeordneten Zweck und gesellschaftlichen Auftrag – also wofür die Organisation im Kern steht, welchen Beitrag sie für ihre Zielgruppen leistet und warum es sie gibt. Die Mission steht am Anfang jeder strategischen Ausrichtung und ist Teil der normativen Steuerung. Sie bildet das Fundament für Ziele, Strategien, Handlungsfelder, Maßnahmen und das Selbstverständnis der Organisation. Eine klar formulierte Mission stiftet Sinn, Orientierung und Identität – nach innen wie nach außen. Sie verdeutlicht allen Beteiligten, was Erfolg für die Organisation bedeutet, wie Wirkung entsteht und woran sich Prioritäten ausrichten.

    Werte beschreiben die grundlegenden Haltungen, Überzeugungen und Prinzipien, nach denen sich das Denken und Handeln in einer Organisation richtet – bewusst oder unbewusst. Werte bilden die normative Grundlage der Organisationskultur und prägen Entscheidungsverhalten, Führungsstil und Zusammenarbeit. Sie sind eng verknüpft mit der Mission und beeinflussen die Art und Weise, wie Ziele verfolgt werden. Gemeinsam getragene Werte fördern Bindung, Vertrauen und Zusammenhalt. Sie bieten Orientierung in komplexen und unklaren Situationen und schaffen eine emotionale Verbindung zur Organisation. Sie stärken die Identifikation der Mitarbeiter:innen mit ihrer Aufgabe.

    Die Haltung einer Organisation beschreibt die innere Grundhaltung, mit der Menschen ihrer Aufgabe nachgehen. Sie zeigt sich in Sprache, Verhalten und Entscheidungen – gerade in herausfordernden Situationen. Haltung verbindet Überzeugung mit Verantwortung. Haltung ist Ausdruck von Reife, Souveränität und Prinzipientreue. Eine klare Haltung schafft Vertrauen – nach innen wie nach außen. Sie ermöglicht Klarheit in der Kommunikation, Konsistenz im Handeln und Glaubwürdigkeit in der Wirkung. Haltung ist nicht beliebig. Sie ist das Rückgrat einer Organisation, die ihre Werte lebt und ihren Auftrag ernst nimmt.

    Die Kultur einer Organisation beschreibt die gelebte Praxis im Miteinander – wie Menschen miteinander arbeiten, kommunizieren, entscheiden, Konflikte lösen und Veränderungen gestalten. Sie zeigt sich in Routinen, Erwartungen und unausgesprochenen Regeln. Kultur ist Teil der informellen Steuerung einer Organisation. Sie wirkt zwischen den formalen Strukturen und beeinflusst maßgeblich die Umsetzung von Strategien und Veränderungsvorhaben. Eine förderliche Kultur ermöglicht Vertrauen, Zusammenarbeit, Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit. Sie entscheidet oft über den Erfolg oder Misserfolg von Veränderungsprozessen.

    Das Leitbild einer Organisation bringt Mission, Vision, Werte und strategische Grundsätze in eine stimmige Gesamtaussage. Es beschreibt, wer die Organisation ist, wofür sie steht, wie sie wirkt und wie sie arbeiten will. Als kommunikatives Dach bietet es Orientierung für Mitarbeiter:innen, Führungskräfte, Partner und die Öffentlichkeit. Ein gutes Leitbild ist verbindlich und motivierend zugleich. Es übersetzt normative Prinzipien in den konkreten Kontext der Organisation. Es wirkt identitätsstiftend, stärkt das Selbstverständnis und dient als Referenzrahmen für Entscheidungen, Kommunikation und Weiterentwicklung.


    Die Intention des Fragebogens

    1. Der Fragebogen richtet sich auf die Gegenwart. Wir wollen den Sachstand rund um Ihre Lebenswirklichkeit vor Ort wissen und inwieweit Ihr Leitbild in Bezug zu dieser steht.
    2. Der Fragebogen richtet sich an die Zukunft. Wir wollen die zukünftigen Anforderungen der auf sie zukommenden Lebenswirklichkeit vor Ort wissen und inwieweit Ihr Leitbild in Bezug zu dieser stehen könnte und sollte.
    3. Wir wollen die von Ihnen wahrgenommenen Lücken im Abgleich von Gegenwart und möglicher Zukunft wissen und inwieweit hierbei ein neues Leitbild eine unterstützende Kraft entfalten könnte.
    4. Wir wollen den aus Ihrer Sicht erforderlichen Handlungsbedarf wissen, um die Zukunft gut zu gestalten und inwieweit hierbei ein neues Leitbild eine klare Orientierung geben und wirksame Leitplanken bieten kann.

    Quellen, die Sie für Ihre Arbeit hinzuziehen können

    Grundsatzprogramm des VdM Bundesverbandes
    Leitbild des VdM Bundesverbandes
    Leitbild der öffentlichen Musikschulen im VdM
    Leitfragen Grundsatzprogramm und Leitbild – VdM 2025 (aus diesen Leitfragen entwickelten wir den Fragebogen)

    Der Aufbau des Fragebogens

    Der Fragebogen besteht aus geschlossenen, skalierten und offenen Fragen, um Ihnen die Arbeit so leicht wie möglich zu machen, für Antworten mit Substanz und um Ihre Freude am Ausfüllen zu begünstigen. Und jetzt geht es los.


    Der Online-Fragebogen

    1. Leitbild

    1.1. Wie wichtig ist das Leitbild des Bundesverbandes für Ihre alltägliche Arbeit?
    1.2. Wie wichtig ist Ihnen dieses Leitbild für Ihre strategische Orientierung?

    2. Vision und Mission

    2.1. Wie klar ist das Leitbild des Bundesverbandes für Ihre Musikschularbeit formuliert? (Gegenwart)
    2.2. Inwiefern vermittelt dieses Leitbild ein zukunftsgerichtetes Selbstverständnis? (Zukunft)

    3. Zielgruppen

    3.1. Wie gut berücksichtigt das aktuelle Leitbild des Bundesverbandes die Vielfalt Ihrer Zielgruppen? (Gegenwart)
    3.2. Welche Zielgruppen werden zukünftig welche Aufmerksamkeit benötigen? (Zukunft)
    3.3. Welche Zielgruppen werden zukünftig welche Aufmerksamkeit benötigen? (Zukunft)

    4. Werte und Haltung

    4.1. Welche der folgenden Werte des derzeitigen Leitbildes des Bundesverbandes sind auch an Ihrer Musikschule enthalten? (Gegenwart)

    5. Musikalische Bildung

    5.1. Inwiefern bildet das aktuelle Leitbild des Bundesverbandes die pädagogischen Grundüberzeugungen Ihrer Musikschule ab? (Gegenwart)

    6. Innovationen

    6.1. Inwiefern werden Innovation (z. B. digitale Tools, neue Formate, soziale Innovationen, neue Geschäftsmodelle) im aktuellen Leitbild des Bundesverbandes berücksichtigt? (Gegenwart)

    7. Lebenslanges Lernen

    7.1. Wie deutlich wird das Prinzip des lebenslangen Lernens im aktuellen Leitbild des Bundesverbandes benannt und gelebt? (Gegenwart)

    8. Kooperationen

    8.1. Wie gut spiegelt das aktuelle Leitbild des Bundesverbandes Ihre Rolle im kommunalen Bildungs- und Kulturnetzwerk? (Gegenwart)
    8.2. Welche Kooperationspartner werden für Ihre Musikschule künftig welche Bedeutung haben? (Zukunft)
    8.3. Andere für Sie wichtige Kooperationen in der Zukunft

    9. Netzwerke

    9.1. Wie gut ist die Netzwerkidee im aktuellen Leitbild des Bundesverbandes verankert? (Gegenwart)

    10. Lehrkräfte

    10.1. Wie stark kommt die Rolle der Lehrkräfte im Leitbild des Bundesverbandes zur Geltung? (Gegenwart)

    11. Qualitätssicherung

    11.1. Wie klar ist das Qualitätsverständnis im aktuellen Leitbild des Bundesverbandes formuliert? (Gegenwart)

    12. Bildungspolitik

    12.1. Wird die Relevanz der Musikschule als Teil der Allgemeinbildung im Leitbild des Bundesverbandes ausreichend betont? (Gegenwart)

    13. Nachhaltigkeit

    13.1. Inwiefern ist Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales) Teil des aktuellen Leitbildes des Bundesverbandes? (Gegenwart)
    13.2. Welche Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökologisch, ökonomisch, sozial) werden sich künftig wie entwickeln? (Zukunft)

    14. Zukunftsperspektiven

    14.1. Inwiefern erlaubt das aktuelle Leitbild des Bundesverbandes Flexibilität für Veränderung? (Gegenwart)

    15. Praxisbezug

    15.1. Wie praktikabel ist das aktuelle Leitbild des Bundesverbandes im Alltag? (Gegenwart)

    16. Kommunikation

    16.1. Wie gut kommuniziert das Leitbild des Bundesverbandes nach außen (Politik, Eltern, Öffentlichkeit)? (Gegenwart)
    16.1.1. Politik
    16.1.2. Eltern
    16.1.3. Schüler:innen
    16.1.4. Öffentlichkeit

    17. Anpassungsfähigkeit

    17.1. Inwiefern erlaubt das Leitbild des Bundesverbandes Spielräume für Ihre lokalen Besonderheiten? (Gegenwart)

    18. Schlussfrage

    Sie haben Fragen zum Fragebogen? Anja Theßenvitz hilft Ihnen gerne!

    E-Mail-Adresse: anja@thessenvitz.de | Telefon: 09383 90 999 86

    Vielen Dank, dass Sie an dieser Umfrage teilgenommen haben, Ihr Beitrag ist sehr wertvoll! Gerne sende wir Ihnen die anonymisierten Ergebnisse zu:

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    17 Ziele für nachhaltige Entwicklung

    Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der UNESCO in der öffentlichen Musikschule

    Im Rahmen der Herbsttagung der Mitglieder des VdM Hessen am 14. November 2024 in der Landesmusikakademie Hessen, Schloss Hallenburg in Schlitz erarbeiteten die Musikschulen die Rahmenhandlung für eine konzertierte Entwicklung des Weges der Nachhaltigkeit.

    Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung im Überblick. Siehe hierzu https://17ziele.de/. Bei Klick auf das Bild gelangen Sie direkt zur Website 17ziele.de.

    Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung im Überblick. Siehe hierzu https://17ziele.de/. Bei Klick auf das Bild gelangen Sie direkt zur Website 17ziele.de.

    Die Rahmenhandlung bezieht sich auf die 17 Ziele | 17 SDG – Sustainable Development Goals. Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen. Sie dienen weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene.

    Warum der Weg hin zu einer nachhaltigen Musikschule von großer Bedeutung ist:

    Musikschulen sind kulturelle Bildungsorte des Mitmachens und des Mitgestaltens. Sie sind soziokulturelle Einrichtungen – sie organisieren sich selbst, sie sind integrativ, sie sind kommunikativ und sie handeln partizipativ. Musikschulen gestalten die Lebenswirklichkeit vor Ort mit – politisch und gesellschaftlich. Musikschulen sind ein wesentlicher Multiplikator und wirken mit ihren vermittelten Werten konkret in die Gesellschaft hinein.

    Die hessischen VdM Musikschulen erreichen pro Jahr mit ihrer Arbeit mehr als 100.000 Schüler:innen – im Einzelunterreicht, im Gruppenunterricht, in Ensembles, in Kooperationen mit Schulen und in Projekten. Diese Schüler:innen sind eingebettet in soziale Netze – ihre Familie mit Eltern, Großeltern, Geschwistern, in ihrer Schule und Ausbildungsbetrieb und natürlich mit ihren Freundinnen, Freunden und Bekannten.

    Viele Menschen wollen ihre Lebenswirklichkeit aktiv mitgestalten. Für weit über 50% der Bevölkerung in Deutschland ist Nachhaltigkeit ein wichtiges Kriterium für Lebensqualität. Nachhaltige Institutionen ergeben Sinn und sind vielfältig sinnlich erfahrbar. Nachhaltige Musikschulen gestalten die Zukunft – durchdacht, demokratisch, partizipativ und aktiv.

     

    Die VdM Musikschulen in Hessen orientieren sich in ihrer nachhaltigen Rahmenhandlung an den Aspekten:

    • Was können wir innerhalb der 17 Ziele – ad hoc – sofort und konkret leisten?
    • Wie stark korreliert das Ziel mit unserem Auftrag – welchen Bezug hat das Ziel zu unserem Geschäftsmodell?
    • Können wir – und wenn ja wie – unser Geschäftsmodell in Bezug auf das jeweilige Ziel stärken – ergibt sich eine Win-Win-Situation pro Musikschule und Nachhaltigkeit?
    • Vermindert oder beseitigt der Beitrag der Musikschulen dauerhaft die Ursachen, die zur Formulierung des jeweiligen Zieles führten?

    Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden.

    Wir ermöglichen Sozialermäßigungen – unkompliziert und niedrigschwellig. Wir verwirklichen auf unsere Sozialräume bezogene beitragsfreie Angebote. Wir etablieren in dem Maße Fördermöglichkeiten, wie wir Förderer finden und Förderer uns finden. Wir reden laut und deutlich darüber, was wir Gutes tun. Wir arbeiten aufsuchend und wir arbeiten mit innovativen Konzepten, z.B. mit Community Music.

    In unseren Sozialräumen vernetzen wir uns mit anderen Akteuren. Mit unserer Arbeit werten wir problematische Quartiere auf. Wir arbeiten daran mit, Bildungsarmut zu reduzieren und zu beseitigen. Wir fördern Persönlichkeitsmerkmale, die ein gutes Leben begünstigen. Wir wenden uns unseren Schüler:innen auf Augenhöhe zu, wir geben konkrete Hilfestellungen und persönliche Zuwendung, z.B. im Einzelunterricht.

    Kein Hunger: Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen sowie eine nachhaltige Landwirtschaft fördern.

    Die Versorgung mit Essen und Trinken in unseren Musikschulen erfolgt vorrangig mit regionalen Produkten. Wir verwenden wo immer möglich Mehrweggeschirr. Im Einkauf achten wir auf fair hergestellte und gehandelte Produkte. Wir intensivieren unsere Kooperationen und Initiativen, die im gleichen Geist der nachhaltigen Entwicklung arbeiten. Spendenaktionen unterstützen wir mit unseren Musikbeiträgen und in dem wir Räume unserer Musikschulen zur Verfügung stellen.

    Gesundheit und Wohlergehen: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.

    Wir pflegen und befördern in unseren Musikschulen eine gute Führungskultur. Wir schaffen und verbessern in unseren Musikschulen gute Arbeitsbedingungen, z.B. Raumklima, Licht, Größe der Räume und die Akustik. Wir beziehen die Kommunen ein, Musikschulen nach den Richtlinien der ASA (Acoustical Society of America) zu gestalten.

    Musik stärkt den Menschen ganzheitlich – dessen psychische Gesundheit und Resilienz. Durch aktives Musizieren erfahren, entwickeln und stärken die Menschen ihr Empowerment – sie lernen Strategien und Maßnahmen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen und sie lernen Selbstwirksamkeit. Diese positiven Effekte des aktiven Musizierens stellen wir in unserer Kommunikation deutlich heraus und verknüpfen diese mit unseren Kompetenzen und Werten.

    Wir unterstützen und stärken die Selbstaktivierung unserer Schüler:innen und entwickeln ihre Kompetenzen und Soft Skills wie Sozialverhalten, Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Integrationsbereitschaft, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Fähigkeiten zur Kooperation und Kollaboration.

    Hochwertige Bildung: Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten lebenslangen Lernens für alle fördern.

    Unsere tägliche Arbeit und die lebensbegleitende Qualifizierung unserer Mitarbeiter:innen gewährleistet und dient der hochwertige Bildung und dem lebenslangen Lernen aller Menschen, die in unseren Musikschulen mit Musik in Berührung kommen und durch Musik Verbindung zu sich und zur Welt erfahren. In unseren Musikschulen erleben und verstehen die Menschen Musik, sie lernen ein Instrument und Singen, sie spielen in festen Ensembles und engagieren sich in Projekten auf Zeit.

    In unseren Musikschulen entwickeln sich Menschen entlang ihrer individuellen Vorlieben und Ziele weiter. Unser musikalisches Bildungsangebot ist hochwertig. Das beweisen wir Musikschulen mit unserem Qualitätsmanagement und in unseren Evaluationen, doch insbesondere und konkret erleb- und hörbar in der Präsentation unserer Arbeit in Vorspielen und auf den Bühnen, in der Öffentlichkeitsarbeit und als fest im kommunalen Leben verankerte Bildungseinrichtung. Die Musikschulen tragen substanziell zu einer hochwertigen Bildung bei.

    Geschlechtergleichheit: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.

    Unsere Musikschulen sehen und behandeln jede/n Schüler:in gleichwertig. Wir schaffen safe spaces (inklusive Umgebungen, in denen Menschen frei von Diskriminierung sein sollen) und Entwicklungsräume, um Mädchen zu fördern, z.B. in Mädchenbands und je nach Situation und Anforderung auch für Jungs. Wir stellen unsere Arbeit, Anliegen und Lösungen öffentlich dar und dokumentieren diese in unseren Publikationen.

    Musikschulen leben Geschlechtergleichheit vor. Diese und die damit verbundenen Werte verankern wir in unseren Leitbildern. Musikschulen gestalten familienfreundliche Arbeitsplätze, Gleichbehandlung ist dort gelebte Praxis.

    Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.

    Je nach den baulichen Gegebenheiten und der Verfügungsmacht über unsere Musikschulen befördern wir wassersparende Installationen und die Nutzung von Brauch- und Regenwasser. In unseren Musikschulen vermeiden wir Plastik, wo immer möglich – vom Getränkebecher bis zu den Verpackungen und Sicherungen unserer Musikinstrumente.

    Bezahlbare und saubere Energie: Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.

    Je nach den baulichen Gegebenheiten und der Verfügungsmacht über unsere Musikschulen befördern wir die Installation regenerativer Energiequellen, z.B. Solar- und Photovoltaikanlagen, Erdwärme und Biogas. Wir investieren in energetische Sanierungen, in kluge Verglasungen und Verschattungen, in moderne Heizungs- und Kühlungssysteme, in Beleuchtungssysteme und damit verbundene Bewegungsmelder und in intelligente Haussteuerungen und wir handeln im täglichen Miteinander als Vorbild.

    Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern.

    Wir befördern entlang unserer Möglichkeiten aktiv den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für jede/n Mitarbeiter:in, gleich ob Festangestellte oder Honorarkraft, gleich ob Teilzeit oder Vollzeit. Wir bieten angemessene tarifliche Vergütungen und befördern den Selbstschutz vor Selbstausbeutung. Dafür machen wir uns auch in der Öffentlichkeit stark, denn ohne Musikschullehrkräfte gibt es keine Musikschulen.

    Industrie, Innovation und Infrastruktur: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.

    Unsere Musikschulen nutzen für ihre Arbeit und ihre Angebote die Möglichkeiten der Digitalisierung. Sie verfügen über WiFi, sie entwickeln online-Angebote, sie nutzen KI-Tools und sie entwickeln musikpädagogische Konzepte unter Einbezug digitaler Arbeits- und Kommunikationsmittel, von der Musik-App im Einzelunterreicht bis zum kollaborativen Lernen auf digitalen Plattformen.

    Die Digitalisierung der Verwaltung entlastet die Mitarbeiter:innen von wiederkehrenden Routinen und erhöht die Nutzerfreundlichkeit unserer Dienste für unsere Schüler:innen. Wir nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung in erster Linie, um das kreative Denken und Schaffen zu unterstützen und zu befördern. Kluge Digitalisierung schleift Barrieren, senkt Schwellen, erleichtert Zugänge und öffnet Möglichkeitsräume.

    Weniger Ungleichheiten: Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern.

    Dieses Ziel steht in starkem Bezug zum Ziel 8 – denn Musikschulen können keine Ungleichheit innerhalb von und zwischen Staaten verringern, jedoch innerhalb ihrer Belegschaft und zwischen Musikschulen. So gilt das Ziel 8 auch für das Ziel 10: Wir befördern entlang unserer Möglichkeiten aktiv den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ für jede/n Mitarbeiter:in, gleich ob Festangestellte oder Honorarkraft, gleich ob Teilzeit oder Vollzeit.

    Wir bieten angemessene tarifliche Vergütungen und befördern den Selbstschutz vor Selbstausbeutung. Dafür machen wir uns auch in der Öffentlichkeit stark, denn ohne Musikschullehrkräfte gibt es keine Musikschulen. Weiterhin korreliert das Ziel 10 sehr stark mit dem Ziel 1: Wir ermöglichen Sozialermäßigungen – unkompliziert und niedrigschwellig. Wir verwirklichen auf unsere Sozialräume bezogene beitragsfreie Angebote. Damit schaffen wir weniger Ungleichheit bezogen auf die Möglichkeit, unabhängig vom Geldbeutel Schüler:in einer Musikschule zu sein.

    Nachhaltige Städte und Gemeinden: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten.

    Unsere Musikschulen sind per definitionem auch Begegnungsorte. Hier begegnen sich Menschen, in dem sie miteinander musizieren und singen – im Unterricht, in Ensembles, in Vorspielen und in Konzerten. Musikschulen befördern durch ihre nahräumliche Standortstrategie kurze Wege der Schüler:innen bevorzugt unter Einbezug des Angebots des ÖPNV. In all dem schaffen und stärken Musikschulen eine generationenübergreifende kulturelle Identität in Städten und Gemeinden und leisten einen wertvollen, sowohl kurz- als auch langfristig wirksamen Beitrag zu deren Inklusivität, Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und der nachhaltigen Gestaltung des Miteinanders.

    Nachhaltiger Konsum und Produktion: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen.

    Das Ziel 12 korreliert sehr stark mit dem Ziel 2 und so gilt auch hier: die Versorgung mit Essen und Trinken in unseren Musikschulen erfolgt vorrangig mit regionalen Produkten. Wir verwenden wo immer möglich Mehrweggeschirr. Im Einkauf achten wir auf fair hergestellte und gehandelte Produkte. Ebenso korreliert das Ziel 12 mit dem Ziel 9: Unsere Musikschulen nutzen für ihre Arbeit und ihre Angebote die Möglichkeiten der Digitalisierung.

    Musikschulen achten beim Kauf von Instrumenten auf nachhaltige Aspekte: Qualität, Herkunft (auch Sozialstandards am Produktionsort), Material, Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit. In diesem Sinne beraten Musikschulen auch die Eltern und die Musikschüler:innen beim anstehenden Kauf von Instrumenten. Alle Aspekte zu nachhaltigem Konsum und Produktion in Bezug zu Musikinstrumenten kommunizieren wir aktiv nach außen.

    Maßnahmen zum Klimaschutz: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen.

    Das Ziel 13 korreliert sehr stark mit den Zielen 6, 7, 9 und 12 – das Ziel 13 verstehen Musikschulen als übergeordnetes Ziel. Die Spannbreite der Maßnahmen zum Klimaschutz reicht von der Gebäudesanierung bis zu Fahrradstellplätzen, von nahräumlich verfügbaren Angeboten bis zu digital gestützten Angeboten. Entscheidend bei den meisten Maßnahmen ist die konkrete Verfügungsgewalt und die damit verbundene freie Gestaltbarkeit der Liegenschaften und all das hängt sehr stark von der Politik der Kofinanzierung öffentlicher Musikschulen in den Kommunen ab. Eine langfristige Sichtweise begünstigt nachhaltiges Handeln, z.B. weil es bereits in der Gegenwart Kosten spart (Heizung, Kühlung, Wasser, Strom) und einen Beitrag liefert, Folgeschäden in der Zukunft zumindest zu reduzieren.

    Leben unter Wasser: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen.

    Das Ziel 14 korreliert im Zusammenhang mit Musikschulen sehr stark mit dem Ziel 6. Wir befördern die konsequente Mülltrennung. Wir vermeiden Plastik und Müll wo irgend möglich – vom Trinkgefäß bis zur Verpackung von Musikinstrumenten und Equipment, vom Besprechungsraum bis zum Musikfestival. Ein haushälterischer Umgang mit Wasser senkt die Kosten, schont die Umwelt und sorgt dafür, dass Wasser dort zur Verfügung steht, wo es wirklich gebraucht wird – dafür sensibilisieren wir unsere Schüler:innen, Eltern, Besucher und Mitarbeiter:innen.

    Leben an Land: Ökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen sowie den Biodiversitätsverlust stoppen.

    In Bezug zu Musikschulen korreliert das Ziel 15 sehr stark mit dem Ziel 12: Musikschulen achten beim Kauf von Instrumenten auf nachhaltige Aspekte: Qualität, Herkunft (auch Sozialstandards am Produktionsort), Material, Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit.

    Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen: Friedliche und inklusive Gesellschaften fördern, allen Zugang zu Justiz ermöglichen und effektive, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen.

    Allen Musikschulen innewohnend ist die inklusive Begegnung von Menschen aus allen Kulturen, Regionen und Nationen. Musik verbindet – in Musikschulen ganz aktuell und täglich erlebt und ganz konkret auch Menschen aus der Ukraine und Russland, aus Israel und den sie umgebenden Völkern und Nationen. Musikschulen erarbeiten innovative Konzepte, z.B. Community Music, um den selbstgesetzten Anspruch, friedliche und inklusive Gesellschaften zu fördern, mit begreifbarem, wahrnehmbarem und spürbarem Leben zu erfüllen. Dazu gehören auch die seit vielen Jahrzehnten gepflegten erfolgreichen Austausch- und Partnerprogramme in Deutschland, Europa und der ganzen Welt.

    Partnerschaften zur Erreichung der Ziele: Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen.

    Eng verknüpft mit dem Ziel 17 ist das Ziel 16. Ohne die dort genannten Maßnahmen zu wiederholen sei hier ergänzt: Musikschulen entfalten ihre ganze Kraft erst in Partnerschaften und Kooperationen – ob projektbezogen oder institutionalisiert, von der örtlichen Kita und dem Pflegeheim bis zu Partnerschaften mit Musikschulen und Musikinitiativen in Übersee. Musikschulen sind wertvolle Knotenpunkte und Orte der Emergenz – sie öffnen in jeder Kommune die Möglichkeitsräume der Mitgestaltung und Partizipation und sie öffnen die Tore zur Welt. In Musikschulen erleben die Schüler:innen ganz konkret die Schönheit und Vielfalt der Welt in Verbundenheit in der weltumspannenden Sprache der Musik.

    Kuratorium beim VdM Hessen zu Besuch beim Hessischen Volkshochschulverband

    Am 4. April 2023 berieten sich Mitglieder des Kuratoriums beim Verband deutscher Musikschulen Hessen (VdM Hessen) in den Räumen des hvv – Hessischen Volkshochschulverbandes.

    Unter anderem ging es um den Pakt des Landes und der Kommunen für die öffentlichen Musikschulen. Das Kuratorium setzt sich aus Persönlichkeiten aus Kultur, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zusammen. Es versteht sich als Beratergremium, die Mitglieder agieren dabei als Botschafter für die Anliegen des VdM. Der VdM Hessen versteht sich als ideell enger Partner des hvv und freut sich über die fruchtbare Zusammenarbeit.

    Im Beitragsbild von links nach rechts:
    Michael Eberhard, Dr. Hans-Joachim Rieß, Walter Renneisen, Dr. Manuel Lösel, Dr. Christiane Ehses, Prof. Dr. Werner Jank, Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard

    CORONA-Informationen für Musikschulen

    Stand 19. März 2022

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 19. März 2022


    Stand 3. März 2022

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 3. März 2022


    Stand 7. Februar 2022

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 7. Februar 2022


    Stand 28. Dezember 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand: 28. Dezember 2021


    Stand 16. Dezember 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 16. Dezember 2021


    Stand 5. Dezember 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 5. Dezember 2021


    Stand 25. November 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 25. November 2021


    Stand 11. November 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 11. November 2021


    Stand 14. Oktober 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 14. Oktober 2021


    Stand 16. September 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 16. September 2021


    Stand 20. August 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV) mit Stand 20. August 2021


    Stand 19. Juli 2021

    Der Landesmusikrat Hessen bietet seinen Mitgliedern eine Corona-Beratungsstelle an. Diese befasst sich unter anderem mit hygienebezogenen Regelungen und finanziellen Unterstützungsprogrammen. https://www.landesmusikrat-hessen.de/corona


    Stand 26. Juni 2021

    Kommentierte Fassung der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (CoronavirusSchutzverordnung – CoSchuV)

    Die CoSchuV wurde am 22. Juni 2021 beschlossen und ist am 25. Juni 2021 in Kraft getreten. Sie löst die bislang geltenden Verordnungen (Corona-Einrichtungsschutzverordnung und die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung) ab. Die nachfolgende Auflistung ist nach den Regelungen der Verordnung gegliedert und gibt einen Überblick über häufige Nachfragen; sie ist nicht abschließend. Die Auslegungshinweise ersetzen nicht die Regelungen der Verordnung. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.


    Stand 18. Juni 2021

    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung).

    Hinweis: Die bundesrechtliche Notbremse findet in ganz Hessen derzeit keine Anwendung, sodass ausschließlich die Regelungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (CoKoBeV) Anwendung finden.


    Stand 29. Mai 2021

    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angebote aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)

    Unter https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-undstaedten-greift-die-bundes-notbremse finden Sie die Landkreise und kreisfreien Städte, die derzeit von der bundesrechtlichen Notbremse betroffen sind.


    Stand 4. Mai 2021

    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)


    Stand 30. April 2021

    Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 30. April 2021 mit sofortiger Wirkung

    Kurzfassung

    Demnach:

    • ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 an drei aufeinander folgenden Tagen die geltende Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung wie bisher anzuwenden,
    • treten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen die Bestimmungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag allgemein in Kraft,
    • ist ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 an drei aufeinander folgenden Tagen insbesondere der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tag untersagt.

    Bei der Feststellung der jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenz ist folgendes entscheidend bzw. zu beachten:

    • Ausschlaggebend sind die Zahlenangaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), die auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums für die Landkreise und die kreisfreien Städte festgestellt und veröffentlicht werden.
    • Bei Erreichen der betreffenden Schwellenwerte erfolgen keine weiteren Beschlüsse von Land und Kreisen, vielmehr treten die Beschränkung somit automatisch in Kraft.

    Außerdem dürfen am “Präsenzunterricht (…) nur Schülerinnen, Schüler und Studierende teilnehmen, die über das negative Ergebnis eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) oder zur patienten-nahen Anwendung durch Dritte (PoC-Test, Bürgertest) verfügen, der zu Beginn des Schultags noch nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt.


    Stand 9. Januar 2021

    Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 9. Januar 2021 mit Wirkung ab 11. Januar 2021


    Stand 16. Dezember 2020

    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 16. Dezember 2020

    Links

    Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 6. November 2020


    Stand: 6. November 2020

    Die hessischen Musikschulen dürfen ab heute – 6. November 2020 – unter Beibehaltung der bisherigen Hygienemaßgaben wieder für den Publikumsverkehr (Schülerinnen und Schüler sowie Eltern) öffnen. 

    Die Hessische Landesregierung nimmt im Hinblick auf den Betrieb der Musikschulen eine Präzisierung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vor. Mit Wirkung vom 6. November 2020 fallen diese also nicht mehr unter das befristete Verbot gemäß§ 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb). Damit folgt das Land Hessen den Regelungen nahezu aller anderen Bundesländer und trägt dem Gedanken einer möglichst einheitlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 28. Oktober 2020 Rechnung.

    Presse

    Links

    Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 6. November 2020

    AKTUALISIERT am 8. Dezember 2020

    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie – Stand: 3. Dezember 2020


    Stand 3. November 2020

    Die Musikschulen sind aufgrund der aktuellen „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) und der dazu gehörenden „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ bis zum Ablauf des 30. November 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

    Dies wird durch den § 2 (Schließung und Betrieb von Einrichtungen, Sportbetrieb) der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ und den Punkt 2. (Schließung und Betrieb von Einrichtungen sowie Sportbetrieb) der „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie“ bestimmt.“

    Links

    Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie

    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie


    Stand 1. Mai 2020

    Die Hessische Landesregierung hat die Öffnung von Musikschulen beschlossen.

    Die Hessische Landesregierung hat am Mai-Feiertag nach der Videokonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen.

    Ab Montag, den 4. Mai 2020 können in Hessen auch die öffentlichen Musikschulen unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Die erlaubte Musikschularbeit umfasst dabei den Einzelunterricht und den Unterricht in Kleingruppen bis zu fünf Personen.


    Stand 18. März 2020, 10:00 Uhr

    Mit sofortiger Wirkung tritt die vierte Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020 offiziell in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020 (Ende der Osterferien).

    Dem §1 folgend ist somit „(…) die Wahrnehmung von Angeboten der Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich (…) untersagt“.

    Alle Informationen zur Verordnung entnehmen Sie bitte der beigefügten pdf. Bei Klick öffnet sich in Ihrem Browser ein neues Fenster.


    Stand 17. März 2020, 11:45 Uhr

    Wie bereits den Medien zu entnehmen war, planen Bund und Länder massive Einschränkungen im Alltagsleben. Hierzu hat sich Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder auf „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen“ verständigt, siehe nachfolgenden Link zur betreffenden Pressemeldung:

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

    Für die weitere Umsetzung sind jetzt also die einzelnen Bundesländer zuständig!

    Dem folgend hat der Hessische Ministerpräsident in seiner gestrigen Pressekonferenz bislang nur von den folgenden faktisch für den Publikumsverkehr zu schließenden Betrieben und Einrichtungen gesprochen. Dies sind:

    • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
    • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
    • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken
    • Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
    • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
    • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
    • Spielplätze

    In den oben genannten Leitlinien werden in einem eigenen Abschnitt weitere Einrichtungen aufgezählt, die verboten werden sollen. Hierzu gehören:

    • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

    Was die öffentlichen Musikschulen anbetrifft, ist nach jetziger Lage die betreffende Maßgabe zur Zeit noch in die Zukunft gerichtet. Hier obliegt also dem Land Hessen tatsächlich noch die jeweilige Entscheidung.

    Wie uns der Hessische Städtetag soeben mitgeteilt hat, wird die betreffende Entscheidung spätestens morgen erwartet!


    Stand: 16. März 2020, 12:00 Uhr

    Information zu Schließungsmaßnahmen zwecks Corona-Prävention

    Aufgrund der Einstellung des Unterrichtsbetriebs an den allgemein bildenden Schulen herrscht zurzeit noch eine uneinheitliche Vorgehensweise in den Landkreisen bezüglich der davon ebenso betroffenen öffentlichen Musikschulen.

    An vergangenen Freitag (13. März) war der Sachstand bekanntlich so, dass die öffentlichen Musikschulen landesweit tatsächlich weiterhin die Räumlichkeiten der allgemein bildenden Schulen weiternutzen durften und damit nicht von einer behördlich angeordneten Schließung ausgegangen werden kann.

    Am Wochenende sind nun vereinzelte Landkreise dazu übergangen, auch andere öffentliche Dienstleistungen bis auf weiteres zu schließen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Sporthallen, Volkshochschulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Musikschulen und ähnliche Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft bzw. Förderung.

    Nach Rücksprache mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ergibt sich zurzeit für uns daher folgende Entscheidungslage:

    Da sich die betreffenden Ministerien prioritär nur um ihre unmittelbar zugeordneten staatlichen Einrichtungen kümmern, zählen die Musikschulen deshalb zum sogenannten nachgeordneten Bereich. Daher sind zurzeit leider keine spezifischen Aussagen in unserem Sinne zu erreichen. Das gilt übrigens auch für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das wiederum die örtlichen Gesundheitsämter beaufsichtigt.

    Die einzige entscheidungsrelevante Institution ist das örtliche Gesundheitsamt!

    Daher haben die Trägerverantwortlichen unserer Musikschulen zunächst eine informationsbezogene Holschuld: Demnach obliegt es Ihnen, sich mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen und die Sachlage abzusprechen bzw. auf den Entscheidungsweg zu bringen. Gleiches gilt im Nachgang sodann im Hinblick auf die Schulleiter*innen der allgemein bildenden Schulen für die ggf. dann noch anstehende Frage der Nutzung ihrer Unterrichtsräume.

    Website der Landesärztekammer Hessen mit Links zu den Gesundheitsämtern in Hessen.

    Bitte beachten sie auch die Informationen und weiterführende Links der VdM Bundesgeschäftsstelle https://www.musikschulen.de/

    sowie die Hinweise des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de/

    Mit kollegialen Grüßen,

    Michael Eberhardt

    Hans-Joachim Rieß

     

    WIE IN DEN ANDEREN BUNDESLÄNDERN AUCH, MUSIKSCHULEN IN HESSEN GEÖFFNET LASSEN

    Die Musikschulen in Hessen sind geschlossen. Die Musikschulen in vielen anderen Bundesländern bleiben weiter geöffnet. Das ist eine Ungleichbehandlung, gegen die wir protestieren.

    Hier geht es zu unserer Onlinepetition: Musikschulen in Hessen geöffnet lassen!

    Bitte unterschreiben Sie die Petition und verbreiten Sie diese weiter! Damit helfen Sie unserer Arbeit sehr. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Die Petition richtet sich an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags, an den Ministerpräsidenten Volker Bouffier, den Sozialminister Kai Klose und die Wissenschaftsministerin Angela Dorn.

    Interview mit Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Staatssekretär a. D. im Bergsträßer Anzeiger am 6. Juni 2020

    Zitate aus dem Interview:

    Kultur war und ist immer ein Thema, das die Menschen zusammenbringt, weil sie uns im Innersten verbindet. Und das unabhängig von Generation, Herkunft und sozialer Prägung.

    […] immer dort, wo Bildung und Kultur nicht oder zu wenig vermittelt werden, ist die Perspektivlosigkeit besonders hoch. Der gebildete Mensch ist zudem in der Regel widerstandsfähiger gegenüber radikalen Ansichten jeder Art. Die Kulturvermittlung ist ein gesellschaftspolitisch stabilisierendes Instrument.

    Lesen Sie das ganze Interview, es ist diesem Link als pdf hinterlegt. Bei Klick öffnet sich in Ihrem Browser ein neues Fenster.

    Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Staatssekretär a. D. ist Mitglied des Kuratoriums beim VdM Hessen. Mehr zu seiner Person finden Sie auf unserer Website.

    Digitale Unterrichtsformate: Öffentliche Musikschulen sichern Teilhabe an Musik

    Presseinformation vom 31. März 2020

    Auf die öffentlichen Musikschulen in Hessen wirken sich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erheblich aus. Digitale Formate helfen, den Unterrichtsausfall aufzufangen.Musikschulen und Honorarkräfte setzen auf die Soforthilfe durch das Land Hessen.

    Die öffentlichen Musikschulen in Hessen halten während der Aussetzung des Präsenzunterrichts aufgrund der Corona Virus-Pandemie ihre Angebote mit digitalen Formaten aufrecht. Insbesondere werden Lernvideos, virtueller Unterricht über Videokonferenzen und Plattformen für das gemeinsame Arbeiten verstärkt eingesetzt

    Über Whiteboards lassen sich zudem Noten und Texte verschicken. „Mit solchen Lösungen ermöglichen die öffentlichen Musikschulen weiterhin die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen und tragen damit zu einem konstruktiven Umgang mit der durch das Corona Virus ausgelösten, schwierigen Situation bei“, sagt der Landesvorsitzende des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen), Michael Eberhardt.

    Wie funktioniert digitaler Musikunterricht?

    Beispielsweise treffen sich die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern über Videokonferenzen zum virtuellen Musikunterricht. Das lässt sich mit gängigen Smartphones, Tablets oder Laptops umsetzen. Der Ablauf ähnelt einer persönlichen Musikstunde: Schülerinnen und Schüler spielen etwas vor, die Lehrkraft hört und sieht zu, ermutigt, gibt Tipps, korrigiert und demonstriert, wie es klingen sollte. Auch der Unterricht für kleine Gruppen mit drei oder vier Teilnehmenden ist so möglich.

    Die Kommunikation zwischen den Musikschülern und ihren Lehrkräften ist allerdings begrenzt. Bedingt durch zeitliche Verzögerung der digitalen Medien gehen direkte Hinweise etwa zum Anschlag und der Spieltechnik verloren. Dies wirkt sich auf den Klang und die Fingerbewegungen aus. „Das birgt jedoch auch Chancen im besten Sinne der Persönlichkeitsbildung, weil die Selbständigkeit der Musikschülerinnen und Musikschüler durch das selbstbestimmte Umsetzen von Aufgaben stärker gefördert wird“, erklärt Dr. Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer des VdM Hessen.

    Die Grenzen des digitalen Unterrichts

    An seine Grenzen gerät der digitale Unterricht beispielsweise bei der Elementaren Musikpädagogik in Großgruppen von rund zwölf Kindern, wie sie direkt an der Musikschule oder an Kindertagesstätten angeboten wird. Hier können bestenfalls ganze Unterrichtseinheiten mit Bewegungsspielen und Liedern an die Eltern gesendet werden. Diese setzen die Inhalte dann gemeinsam mit den Kindern um. Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern mit noch größerer Personenzahl lässt sich kaum digital ersetzen.

    In Hessen haben sich 66 öffentliche Musikschulen unter dem Dach des VdM Hessen organisiert. Ihre rund 2.700 musikpädagogisch qualifizierten Fachlehrkräfte vermitteln circa 130.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die außerordentliche Vielfalt der Musik. Weil die öffentlichen Musikschulen derzeit ihren Betrieb nur teilweise aufrechterhalten können, sehen sie sich mit einem Ausfall von Unterrichtsgebühren konfrontiert. Diese machen bis zu 80 Prozent der Gesamtfinanzierung aus.

    Existenzfrage für Honorarlehrkräfte

    Zur Existenzfrage wird die aktuelle Situation besonders für die an den Musikschulen tätigen, selbständigen Honorarlehrkräfte. Hierzu verweist Landesvorsitzender Michael Eberhardt auf die beiden Staatsminister des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums, „die nun klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Vereine, Verbände, Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die zudem nicht zurückgezahlt werden müssen“. Zu den ersten Informationen gehört auch, dass das Regierungspräsidium Kassel sowohl für die öffentlichen Musikschulen als auch für die Honorarlehrkräfte Ansprechpartner für alle Anträge auf Soforthilfe ist.

    Ansprechpartner für weitere Informationen:

    Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
    Michael Eberhardt (Landesvorsitzender)
    Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

    Rheinstrasse 111
    65185 Wiesbaden

    Fon: (0611) 341 868 60
    Fax: (0611) 341 868 66

    E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
    Internet. www.musikschulen-hessen.de


    Die Pressemitteilung als pdf