Schlagwort: Öffentliche Musikschulen

Stellenausschreibung Landesgeschäftsführung (m/w/d) beim VdMH

Beim Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen) – Fachverband der Träger öffentlicher Musikschulen in Hessen – ist zum 1. September 2026 die Stelle des/der Landesgeschäftsführers/in (m/w/d) zu besetzen, da der Amtsinhaber in den Ruhestand geht.

Dem/Der Landesgeschäftsführer/in obliegt die Leitung der Landesgeschäftsstelle in allen grundsätzlichen, konzeptionellen und organisatorischen Angelegenheiten. Er/Sie ist dem Landesvorstand des VdM Hessen unterstellt.

In Hessen arbeiten 66 öffentliche – staatlich geförderte – Musikschulen in kommunaler Trägerschaft oder in der Rechtsform gemeinnützig anerkannter eingetragener Vereine unter dem Dach des VdM Hessen zusammen. Sie führen mit rund 2.700 Fachlehrkräften ein umfassendes musikalisches Bildungsangebot für 114.000 Schülerinnen und Schüler in rund 120 Städten und Gemeinden durch. Hierzu gehören auch über 600 Kooperationen mit den allgemein bildenden Schulen an 360 Standorten und eine vielfältige Zusammenarbeit mit weiteren örtlichen Interessensgruppen.

Zu den Aufgaben des Landesgeschäftsführers/der Landesgeschäftsführerin gehören u. a. die:

  • Geschäftsstellenleitung des VdM Hessen in Wiesbaden und die Mitwirkung in den betreffenden Entscheidungsgremien
  • enge Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Beratung in Fragen der öffentlichen Musikschulen bei weiteren Landesbehörden, anderen Institutionen und Organisationen sowie Musikschulleitenden und sonstigen Vertretenden der Musikschulträger
  • Vertretung des VdM Hessen bei Dachorganisationen auf Landes­ und Bundesebene
  • Organisation des Fortbildungsprogramms und weiterer Projekte des VdM Hessen
  • Konzeptionelle sowie organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Verbandstagungen
  • Geschäftsführung des Kuratoriums beim VdM Hessen

WIR ERWARTEN:

  • Kompetenz in allgemeinen fachlichen, musikpädagogischen und musikschulpolitischen Fragestellungen
  • ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (vorrangig im Bereich Musikpädagogik und Kulturmanagement oder vergleichbaren Fachrichtungen)
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Verbindung mit kostenbewusstem, wirtschaftlichem Denken
  • mehrjährige Leitungserfahrung an einer öffentlichen Musikschule, in einem Verband oder in einer vergleichbaren Einrichtung
  • Beherrschung der deutschen Sprache auf hohem Niveau

WIR SUCHEN

eine Persönlichkeit, die sich der hohen Verantwortung einer anspruchsvollen Aufgabe bewusst ist und über entsprechende Belastbarkeit sowie Flexibilität verfügt. Außerdem setzen wir eine ausgeprägte Führungsqualität und Teamfähigkeit voraus.

WIR BIETEN

eine Vergütung dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV­H) folgend, die der Bedeutung und dem Anspruch der Position entspricht. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre vollständige Bewerbung erbitten wir in Form einer einzelnen pdf-­Datei (max. 10 MB) bis zum 15. November 2025 an den Landesvorsitzenden des VdM Hessen.

Sie können sich gerne Online bewerben – mit diesem Kontaktformular:



    Oder Sie senden uns Ihre Bewerbung an die E-Mail-Adresse:
    landesvorsitzender[at]musikschulen-­hessen.de

    Verband deutscher Musikschulen
    Landesverband Hessen e.V.
    Rheinstraße 111, 65185 Wiesbaden

    www.musikschulen-hessen.de


    Die Stellenausschreibung Landesgeschäftsführung (m/w/d) beim VdMH zum Download als pdf

    Digitale Unterrichtsformate: Öffentliche Musikschulen sichern Teilhabe an Musik

    Presseinformation vom 31. März 2020

    Auf die öffentlichen Musikschulen in Hessen wirken sich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erheblich aus. Digitale Formate helfen, den Unterrichtsausfall aufzufangen.Musikschulen und Honorarkräfte setzen auf die Soforthilfe durch das Land Hessen.

    Die öffentlichen Musikschulen in Hessen halten während der Aussetzung des Präsenzunterrichts aufgrund der Corona Virus-Pandemie ihre Angebote mit digitalen Formaten aufrecht. Insbesondere werden Lernvideos, virtueller Unterricht über Videokonferenzen und Plattformen für das gemeinsame Arbeiten verstärkt eingesetzt

    Über Whiteboards lassen sich zudem Noten und Texte verschicken. „Mit solchen Lösungen ermöglichen die öffentlichen Musikschulen weiterhin die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen und tragen damit zu einem konstruktiven Umgang mit der durch das Corona Virus ausgelösten, schwierigen Situation bei“, sagt der Landesvorsitzende des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen), Michael Eberhardt.

    Wie funktioniert digitaler Musikunterricht?

    Beispielsweise treffen sich die Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern über Videokonferenzen zum virtuellen Musikunterricht. Das lässt sich mit gängigen Smartphones, Tablets oder Laptops umsetzen. Der Ablauf ähnelt einer persönlichen Musikstunde: Schülerinnen und Schüler spielen etwas vor, die Lehrkraft hört und sieht zu, ermutigt, gibt Tipps, korrigiert und demonstriert, wie es klingen sollte. Auch der Unterricht für kleine Gruppen mit drei oder vier Teilnehmenden ist so möglich.

    Die Kommunikation zwischen den Musikschülern und ihren Lehrkräften ist allerdings begrenzt. Bedingt durch zeitliche Verzögerung der digitalen Medien gehen direkte Hinweise etwa zum Anschlag und der Spieltechnik verloren. Dies wirkt sich auf den Klang und die Fingerbewegungen aus. „Das birgt jedoch auch Chancen im besten Sinne der Persönlichkeitsbildung, weil die Selbständigkeit der Musikschülerinnen und Musikschüler durch das selbstbestimmte Umsetzen von Aufgaben stärker gefördert wird“, erklärt Dr. Hans-Joachim Rieß, Landesgeschäftsführer des VdM Hessen.

    Die Grenzen des digitalen Unterrichts

    An seine Grenzen gerät der digitale Unterricht beispielsweise bei der Elementaren Musikpädagogik in Großgruppen von rund zwölf Kindern, wie sie direkt an der Musikschule oder an Kindertagesstätten angeboten wird. Hier können bestenfalls ganze Unterrichtseinheiten mit Bewegungsspielen und Liedern an die Eltern gesendet werden. Diese setzen die Inhalte dann gemeinsam mit den Kindern um. Unterricht in Ensemble- und Ergänzungsfächern mit noch größerer Personenzahl lässt sich kaum digital ersetzen.

    In Hessen haben sich 66 öffentliche Musikschulen unter dem Dach des VdM Hessen organisiert. Ihre rund 2.700 musikpädagogisch qualifizierten Fachlehrkräfte vermitteln circa 130.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die außerordentliche Vielfalt der Musik. Weil die öffentlichen Musikschulen derzeit ihren Betrieb nur teilweise aufrechterhalten können, sehen sie sich mit einem Ausfall von Unterrichtsgebühren konfrontiert. Diese machen bis zu 80 Prozent der Gesamtfinanzierung aus.

    Existenzfrage für Honorarlehrkräfte

    Zur Existenzfrage wird die aktuelle Situation besonders für die an den Musikschulen tätigen, selbständigen Honorarlehrkräfte. Hierzu verweist Landesvorsitzender Michael Eberhardt auf die beiden Staatsminister des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums, „die nun klar zum Ausdruck gebracht haben, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Vereine, Verbände, Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die zudem nicht zurückgezahlt werden müssen“. Zu den ersten Informationen gehört auch, dass das Regierungspräsidium Kassel sowohl für die öffentlichen Musikschulen als auch für die Honorarlehrkräfte Ansprechpartner für alle Anträge auf Soforthilfe ist.

    Ansprechpartner für weitere Informationen:

    Verband deutscher Musikschulen in Hessen – VdM Hessen
    Michael Eberhardt (Landesvorsitzender)
    Dr. Hans-Joachim Rieß (Landesgeschäftsführer)

    Rheinstrasse 111
    65185 Wiesbaden

    Fon: (0611) 341 868 60
    Fax: (0611) 341 868 66

    E-Mail :buero@musikschulen-hessen.de
    Internet. www.musikschulen-hessen.de


    Die Pressemitteilung als pdf

    Öffentliche Musikschulen

    Wir organisieren das Zusammenspiel von 67 öffentlichen Musikschulen. Öffentliche Musikschulen sind staatlich und kommunal gefördert. Einige öffentliche Musikschulen sind Einrichtungen der Kommune (Stadt, Gemeinde, Kreis). Viele öffentliche Musikschulen sind eingetragene Vereine und arbeiten gemeinnützig. Alle öffentlichen Musikschulen arbeiten ohne die Absicht, Gewinn zu erzielen.

    Prekäre Finanzlage

    Die finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Musikschulen sind prekär. Öffentliche Musikschulen arbeiten gemeinwohlorientiert und bieten sozialverträgliche Preise. Öffentliche Musikschulen sind existenziell von Zuschüssen abhängig. Diese Zuschüsse sind seit langer Zeit nicht mehr ausreichend.

    Anteil der öffentlichen Mittel in % an der Gesamtfinanzierung der VdM Musikschulen 2017

    Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

    Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

    Gerade in Hessen ist die Eigenbelastung der Schülerinnen und Schüler im Bundesvergleich besonders hoch. In Hessen tragen die Privathaushalte im Durchschnitt 64 Prozent der Gesamtkosten ihrer Musikschule. Im Vergleich: Deutschland 50 Prozent. Die bisherige finanzielle Förderung durch das Land und die Kommunen bedroht die öffentlichen Musikschulen in Hessen in ihrem Bestand.

    Finanzierung der VdM Musikschulen in den Ländern 2017

    Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

    Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018

    Obige Grafik zeigt den Anteil der öffentlichen Mittel in € je Einwohner für VdM Musikschulen in den Ländern. In Hessen beläuft sich der Anteil auf 3,22 €, im Bundesschnitt sind es 5,88 €.

    Musikunterricht vor Ort

    In unseren öffentlichen Musikschulen in Hessen arbeiten rund 3.000 Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Jede und jeder von ihnen ist umfassend musikpädagogisch qualifiziert. Jede Schulleitung arbeitet professionell und planvoll strukturiert. Für ein beständiges, breites und tiefes musikalisches Bildungsangebot in Hessen. Unsere Musikschulen arbeiten jährlich mit 114.000 Schülerinnen und Schülern. Die Wege zu unseren Musikschulen sind kurz. Sie finden unser musikalisches Bildungsangebot hessenweit flächendeckend in rund 120 Städten und Gemeinden.