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Stellenausschreibung Landesgeschäftsführung (m/w/d) beim VdMH

Beim Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM Hessen) – Fachverband der Träger öffentlicher Musikschulen in Hessen – ist zum 1. September 2026 die Stelle des/der Landesgeschäftsführers/in (m/w/d) zu besetzen, da der Amtsinhaber in den Ruhestand geht.

Dem/Der Landesgeschäftsführer/in obliegt die Leitung der Landesgeschäftsstelle in allen grundsätzlichen, konzeptionellen und organisatorischen Angelegenheiten. Er/Sie ist dem Landesvorstand des VdM Hessen unterstellt.

In Hessen arbeiten 66 öffentliche – staatlich geförderte – Musikschulen in kommunaler Trägerschaft oder in der Rechtsform gemeinnützig anerkannter eingetragener Vereine unter dem Dach des VdM Hessen zusammen. Sie führen mit rund 2.700 Fachlehrkräften ein umfassendes musikalisches Bildungsangebot für 114.000 Schülerinnen und Schüler in rund 120 Städten und Gemeinden durch. Hierzu gehören auch über 600 Kooperationen mit den allgemein bildenden Schulen an 360 Standorten und eine vielfältige Zusammenarbeit mit weiteren örtlichen Interessensgruppen.

Zu den Aufgaben des Landesgeschäftsführers/der Landesgeschäftsführerin gehören u. a. die:

  • Geschäftsstellenleitung des VdM Hessen in Wiesbaden und die Mitwirkung in den betreffenden Entscheidungsgremien
  • enge Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
  • Beratung in Fragen der öffentlichen Musikschulen bei weiteren Landesbehörden, anderen Institutionen und Organisationen sowie Musikschulleitenden und sonstigen Vertretenden der Musikschulträger
  • Vertretung des VdM Hessen bei Dachorganisationen auf Landes­ und Bundesebene
  • Organisation des Fortbildungsprogramms und weiterer Projekte des VdM Hessen
  • Konzeptionelle sowie organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Verbandstagungen
  • Geschäftsführung des Kuratoriums beim VdM Hessen

WIR ERWARTEN:

  • Kompetenz in allgemeinen fachlichen, musikpädagogischen und musikschulpolitischen Fragestellungen
  • ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium (vorrangig im Bereich Musikpädagogik und Kulturmanagement oder vergleichbaren Fachrichtungen)
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse in Verbindung mit kostenbewusstem, wirtschaftlichem Denken
  • mehrjährige Leitungserfahrung an einer öffentlichen Musikschule, in einem Verband oder in einer vergleichbaren Einrichtung
  • Beherrschung der deutschen Sprache auf hohem Niveau

WIR SUCHEN

eine Persönlichkeit, die sich der hohen Verantwortung einer anspruchsvollen Aufgabe bewusst ist und über entsprechende Belastbarkeit sowie Flexibilität verfügt. Außerdem setzen wir eine ausgeprägte Führungsqualität und Teamfähigkeit voraus.

WIR BIETEN

eine Vergütung dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV­H) folgend, die der Bedeutung und dem Anspruch der Position entspricht. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre vollständige Bewerbung erbitten wir in Form einer einzelnen pdf-­Datei (max. 10 MB) bis zum 15. November 2025 an den Landesvorsitzenden des VdM Hessen.

Sie können sich gerne Online bewerben – mit diesem Kontaktformular:



    Oder Sie senden uns Ihre Bewerbung an die E-Mail-Adresse:
    landesvorsitzender[at]musikschulen-­hessen.de

    Verband deutscher Musikschulen
    Landesverband Hessen e.V.
    Rheinstraße 111, 65185 Wiesbaden

    www.musikschulen-hessen.de


    Die Stellenausschreibung Landesgeschäftsführung (m/w/d) beim VdMH zum Download als pdf

    Öffentliche Musikschulen. Auf Kante genäht.

    Auf Kante genäht. Fragen wir das Internet: Diese Redewendung kommt aus dem Schneiderhandwerk – wenn zwei Stoffteile so knapp aneinander genäht werden, dass kein Stoff mehr ausgelassen werden kann und somit keine Reserve bei Änderungsbedarf zur Verfügung steht.

    Etwas ist so knapp bemessen, dass es gerade noch erreicht werden kann – Personal, Geld, Zeit. So könnte man in aller Kürze sehr präzise die Situation der öffentlichen Musikschulen in Hessen beschreiben.

    Natürlich funktionieren die öffentlichen Musikschulen in Hessen. In knapp 70 öffentlichen Musikschulen, in Stadt und Land unterrichten fast 3.000 Lehrkräfte nahezu 115.000 Schülerinnen und Schüler im Einzelunterricht und im Gruppenunterricht, in Bands, Ensembles und Chören, in der Musikschule und in allgemein bildenden Schulen.

    Wir geben Musikunterricht. Tag für Tag, Jahr für Jahr. Systematisch, qualifiziert, engagiert und verlässlich. Mit beständig knappen und seit einigen Jahren sinkenden öffentlichen Zuschüssen. Die finanzielle Hauptlast tragen die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler und diese selbst. Und wir – die öffentlichen Musikschulen in Hessen tragen die Last mit. Durch harte Arbeit und durch bescheidene Gehälter.

    Nein, wir sind nicht die armen Schneiderlein. Wir arbeiten gerne und freuen uns, einen wertvollen Beitrag zu einer guten Gesellschaft zu leisten. Doch es ist an der Zeit, eines deutlich auszusprechen. Es reicht hinten und vorne nicht, das Geld. Es reicht zum Beispiel nicht, um mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erreichen, die an unseren öffentlichen Musikschulen lernen wollen.

    Die Beiträge unserer Kampagne 2019 nach Themenfeldern sortiert

    Mehr Infos zur prekären Finanzlage auf unserer Website

    Die Urheberrechte und Nutzungsrechte der Kampagne 2019

    Servicestelle Musikerziehung Hessen

    Der Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. ist anerkannter Projektträger für die SMH – Servicestelle Musikerziehung Hessen. Die Anerkennung erfolgte durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Grundlage der Arbeit der SMH ist der Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren in Hessen.

    Ziele

    • Die SMH vernetzt als landesweites Kompetenzzentrum. Die Musikerziehung und die musikalische Bildung im vorschulischen und schulischen Bereich.
    • Die SMH bietet Information und umfassende Beratung. In fachlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
    • Die SMH moderiert, akzentuiert und verstärkt. In gewachsenen kulturellen Infrastrukturen der bewährten Einrichtungen und ihrer Leistungen.

    Inhalte

    • Die SMH berät Kindertagesstätten, Grundschulen und ganztägig arbeitenden Schulen und deren Träger.
    • Die SMH plant und führt Kooperationsprojekte mit musikalischen Bildungsträgern durch.
    • Die SMH berät in Fragen der Qualifikation externer Anbieter. Für musikalische Bildung und Erziehung.
    • Die SMH verbessert die Rahmenbedingungen musikalischer Bildung und Weiterbildung. Über die Bildungsarbeit und Erziehungsarbeit der Bildungseinrichtungen hinaus.
    • Die SMH fördert und vernetzt die Partner der Musikerziehung. In Fragen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Musikerziehung
    • Die SMH unterstützt die Entwicklung gemeinsamer Aufgaben und Zielvorstellungen.
    • Die SMH erarbeitet Fortbildungskonzepte und Weiterbildungskonzepte für die Multiplikatoren.
    • Die SMH initiiert, erprobt und entwickelt neue musikpädagogische Modelle.
    • Die SMH fördert den Erfahrungsaustausch im Rahmen von Tagungen, Symposien und Kongressen.

    Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote

    Die SMH empfiehlt bei der Beratung und Bewertung von Unterrichtsangeboten und Projektangeboten:

    Prüfen Sie die musikpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Mögliche Nachweise der musikpädagogischen Qualifikation sind

    • das Zeugnis der Diplommusiklehrerprüfung
    • die staatliche Prüfung als Musiklehrer
    • die erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen
    • der erfolgreichen Abschluss als hauptberuflicher Kirchenmusiker, Diplommusiker und künstlerische Reifeprüfung
    • im Einzelfall auch langjährige praktische Erfahrung

    Prüfen Sie die Qualität des musikalischen Bildungsangebotes entsprechend den Thesen des Deutschen Musikrates.

    • Freude an Musik wecken. Durch eigene und gemeinsame Musizierpraxis (Singen, Tanzen, Instrumentalspiel), vielfältige Hörerlebnisse und Hörerfahrungen, eigenes musikalisches Gestalten und Erfinden.
    • Das Hören fördern, sensibilisieren und differenzieren. Und das Sehen, Tasten, Schmecken, Riechen.
    • Wissen im Zusammenhang vermitteln. Die sinnlich konkrete Erfahrung von Musik in Verbindung mit deren Entstehung, Struktur und Gebrauch.
    • Zum Musizieren und Singen anregen. Die Beschäftigung mit Musik erweitern und vertiefen. Auch außerhalb des Unterrichts und der Schule.
    • Die Vielgestaltigkeit der Musik erschließen. Insbesondere in der Neuen Musik, der Populären Musik, der Musik außereuropäischer Kulturen. Musik mit ihren historischen Einschlüssen und ihren aktuellen Gestaltungen.
    • Die Vernetzung von Musik darstellen. Mit anderen Denkformen und Tätigkeitsformen.
    • Die eigene Musikkultur verstehen lernen. In Geschichte und Gegenwart.
    • Musikalischer Bildungsplan und Erziehungsplan für Kinder bis 10 Jahren

    Der VdM Hessen ist der Herausgeber des Musikalischen Bildungsplans und Erziehungsplans. Dieser bietet bereits die Möglichkeit konkreter Ausformungen der Unterrichtsangebote und Projektangebote entlang der Qualitätskriterien musikalischer Bildungsangebote.

    Kontakt

    Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail. Bei Bedarf beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort. Ihnen stehen der Landesgeschäftsführer und die Mitglieder des Landesvorstandes des VdM Hessen zur Verfügung.

    Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V.
    Partner im Bündnis für Musikunterricht in Hessen

    Dr. Hans-Joachim Rieß
    Landesgeschäftsführer

    Rheinstraße 111
    65185 Wiesbaden
    Fon: (0611) 34 18 68 60
    Fax: (0611) 34 18 68 66
    buero@musikschulen-hessen.de
    www.musikschulen-hessen.de