Dr. Evelyn Brockhoff ist Leitende Museumsdirektorin des Instituts für Stadtgeschichte in Frankfurt.
Dr. Evelyn Brockhoff, geboren 1955, studierte die Fächer Kunstgeschichte, Klassische Archäologie und Kulturanthropologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und schloss mit Promotion ab.
Von 1986 bis 1989 arbeitete Dr. Evelyn Brockhoff als Grundsatzreferentin für kulturelle Angelegenheiten beim Frankfurter Oberbürgermeister. Anschließend war sie Kustodin und seit 1996 stellvertretende Direktorin des Deutschen Architekturmuseums.
Seit 2004 leitet Dr. Evelyn Brockhoff das Institut für Stadtgeschichte. Das Institut für Stadtgeschichte ist eines der größten und bedeutendsten Kommunalarchive in Deutschland. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das historische Erbe der Stadt Frankfurt am Main zu bewahren und zugänglich zu machen. So verwahrt das Haus auch die Goldene Bulle Karls IV., die 2014 von der UNESCO zum Weltdokumentenerbe erklärt wurde. Seit ihrem Amtsantritt versteht sich das Archiv zudem als Zentrum lebendiger Geschichtsaneignung. Das Archiv veranstaltet Ausstellungen, Vorträge, Führungen und Symposien und gibt wissenschaftliche Publikationen heraus.
Dr. Evelyn Brockhoff veröffentlichte zahlreiche Schriften, unter anderem
Der Frankfurter Stadtbaumeister Johann Friedrich Christian Hess, 1988
Die Paulskirche, 1998
Die Kaisermacher, 2006
Das Frankfurter Karmeliterkloster, 1999
Das Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt, 2013
Die Goldene Bulle, 2015
Dr. Evelyn Brockhoff ist Herausgeberin der Publikationsreihen
Lothar R. Behounek ist Direktor der Hessischen Akademie für musisch-kulturelle Bildung gGmbH (Landesmusikakademie Hessen) und Vorsitzender der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V.
Lothar R. Behounek, geboren 1956, absolvierte ein Diplom-Studium im Fach Instrumentalpädagogik an der staatlichen Hochschule für Musik in Trossingen und ein Masterstudium im Fach Kulturmanagement am Institut für Kulturmanagement an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.
Parallel zu seiner Chorleitertätigkeit unterrichtete Lothar R. Behounek an der Jugendmusikschule Hochschwarzwald (Titisee-Neustadt) und der Musikschule Allensbach (Bodensee). 1993 übernahm Lothar R. Behounek die Leitung der Musikschule Steinheim am Albuch. 2008 wurde Lothar R. Behounek zum Direktor der Hessischen Akademie für musisch-kulturelle Bildung gGmbH (Landesmusikakademie Hessen) ernannt.
Lothar R. Behounek war von 1998 bis 2006 Vorsitzender der Region Ostwürttemberg. Von 1998 bis 2008 war Lothar R. Behounek Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. und arbeitete in dieser Zeit eng mit der Stiftung Internationale Musikschulakademie Kulturzentrum Schloss Kapfenburg zusammen.
Zu dem ehrenamtlichen Profil von Lothar R. Behounek zählen auch die Mitarbeit bei der Jungen Philharmonie Ostwürttemberg und des Jungen Kammerchores Ostwürttemberg. Seit 2014 ist Lothar R. Behounek Vorsitzender der Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V..
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, geboren 1945, absolvierte zwischen 1966 und 1974 ein Jurastudium einschließlich Promotion an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Danach arbeitete Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch als wissenschaftlicher Assistent an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch habilitierte sich 1981 und war anschließend als Privatdozent und Lehrstuhlvertreter an den Universitäten in Köln und Saarbrücken tätig, bevor er von 1982 bis 1988 die Professur für Staatslehre, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn übernahm.
Es folgte der Ruf zum Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin. Von 1993 bis zu seiner Emeritierung war Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch Professor für Öffentliches Recht an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Dort leitete er auch die Forschungsstelle für Planungsschutzrecht, Verkehrsschutzrecht, Technikschutzrecht und Datenschutzrecht.
Seit 2003 ist Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch der vom Landtag direkt gewählte Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. In 2003 wurde Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch von der Hessischen Landesregierung in den Rat für Digitalethik berufen.
Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch ist Autor zahlreicher juristischer Fachpublikationen und Mitherausgeber mehrerer Fachzeitschriften.
Dr. Hans-Joachim Rieß ist Geschäftsführer des Verbandes deutscher Musikschulen in Hessen, Landesverband Hessen e.V..
Dr. Hans-Joachim Rieß, geboren 1961, fand seinen Weg zur Musik durch die öffentliche Musikschule Lampertheim, die ihn nach dem Abitur an die staatliche Hochschule für Musik Heidelberg-Mannheim führte. Dort legte Dr. Hans-Joachim Rieß mit dem Diplom-Musiklehrer-Studium und dem anschließenden Künstlerischen Aufbausstudium (KA) im Fach Gitarre die Basis für seine späteren beruflichen Tätigkeiten. Dem folgte ein Studium in der Meisterklasse von Maestro Angelo Gilardino an der Accademia Internazionale Superiore di Musica „Lorenzo Perosi“ in Biella/Italien.
Dr. Hans-Joachim Rieß unterrichtete unter anderem an der öffentlichen Musikschule Lampertheim und an der Städtischen Musikschule Frankenthal/Pfalz. Dr. Hans-Joachim Rieß übernahm in Lampertheim 1987 die Leitung des Fachbereichs Zupfinstrumente und ab 1990 die Leitung der Musikschule.
Seit 2001 ist Dr. Hans-Joachim Rieß Geschäftsführer des VdM Hessen und erweiterte seine berufliche Expertise durch ein Masterstudium im Fach Kulturmanagement an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg
Dr. Hans-Joachim Rieß promovierte 2018 mit Auszeichnung über die öffentliche Musikschule in Deutschland im Begründungszusammenhang kultureller Bildung an der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.
Im Rahmen des VdM Hessen war Dr. Hans-Joachim Rieß Sprecher des Bezirkes der Südhessischen Musikschulen, bevor er von 1996 bis 2001 den stellvertretenden Vorsitz des VdM Hessen übernahm. Zurzeit wirkt Dr. Hans-Joachim Rieß als sachkundiger Bürger in der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kultur 123 der Stadt Rüsselsheim mit.
Volkhard Stahl ist Gymnasiallehrer für Musik sowie Evangelische Religion an der Augustinerschule Friedberg und Präsident des Bundesverbandes Musikunterricht, Landesverband Hessen.
Volkhard Stahl, geboren 1956, studierte die Fächer Schulmusik, einschließlich künstlerischer Ausbildung im Fach Trompete sowie Evangelische Religion an Goethe-Universität und an der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main.
Volkhard Stahl unterrichtete am Franziskaner-Gymnasium Groß-Krotzenburg und der Viktoria-Schule Darmstadt. Seit 1991 ist Volkhard Stahl Lehrkraft für Musik und Evangelische Religion an der Augustinerschule Friedberg, einem Gymnasium mit dem Schwerpunkt Musik.
Von 1988 bis 2007 war Volkhard Stahl Dozent für Trompete am Musikpädagogischen Institut der Goethe Universität und an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main.
Volkhard Stahl ist Autor von verschiedenen Verlagspublikationen zu den Themenbereichen Didaktik und Methodik für Blechbläser, Singen und Schulorchester.
Volkhard Stahl war von 2004 bis 2014 Landesvorsitzender des Verbandes Deutscher Schulmusiker, Landesverband Hessen. Zu seinem weiteren ehrenamtlichen Portfolio gehören die Mitarbeit im Bündnis für Musikunterricht Hessen und bei der Steuerungsgruppe Schwerpunkt Musik beim Hessischen Kultusministerium.
2015 gehörte Volkhard Stahl zu den Gründungsmitgliedern des Bundesverbandes Musikunterricht und ist seither auch Präsident des hierzu gehörenden hessischen Landesverbandes.
Öffentliche Musikschulen entwickeln, erproben und optimieren neue Unterrichtskonzepte.
Öffentliche Musikschulen erweitern beständig ihr Angebot für neue Zielgruppen und deren Bedürfnisse.
Öffentliche Musikschulen arbeiten in vielfältigen Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen, anderen Einrichtungen des Kulturlebens und vielen weiteren Institutionen.
Öffentliche Musikschulen leisten einen kontinuierlichen und aktiven Beitrag zur Bewältigung der sich wandelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Öffentliche Musikschulen sind in das Zielsystem der kulturellen Bildung eingebettet.
Öffentliche Musikschulen regen zum differenzierten Umgang mit Kultur und Kunst an.
Öffentliche Musikschulen eröffnen die Möglichkeit, sich bewusst und aktiv mit der eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen und diese selbstbestimmt weiterzuentwickeln.
Öffentliche Musikschulen erfüllen ihren Auftrag mit einem umfassenden und inhaltlich abgestimmten Konzept.
In der Grundstufe vermitteln öffentliche Musikschulen eine ganzheitliche musikalische Elementarausbildung. Diese schafft die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht.
Der weiterführende Unterricht umfasst den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht.
Ensemblefächer und Ergänzungsfächer sind integraler Bestandteil auf dem individuellen musikalischen Weg in der Musikschule.
Konzertveranstaltungen und vielfältige Musik-Projekte sind weitere wichtige pädagogische Bausteine des Bildungskonzepts.
Der VdM – Verband deutscher Musikschulen legt das musikalische Bildungskonzept im Strukturplan und in den Rahmenlehrplänen für die Unterrichtsfächer fest und entwickelt das Bildungskonzept beständig weiter. Dieses Konzept sichert die Kontinuität und die Qualität der Ausbildung an öffentlichen Musikschulen.
Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben jederzeit offenen Zugang zum Unterricht an einer öffentlichen Musikschule. Von jedem Einstiegsniveau aus und mit jeder musikalischen Neigung. Öffentliche Musikschulen bieten Einzelunterricht, Gruppenunterricht und Musik-Ensembles an. Die Lehrpläne sind strukturiert und systematisch aufgebaut. Jede Lehrkraft bezieht sich auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler.
Öffentliche Musikschulen bieten eine wichtige Ergänzung des allgemein bildenden Schulwesens.
Öffentliche Musikschulen beugen Defiziten vor im Bereich der musikalischen Bildung an allgemein bildenden Schulen.
Öffentliche Musikschulen entwickeln für allgemein bildende Schulen eigenständige musikpädagogische Angebote.
Die Studienvorbereitung bietet geeigneten Schülerinnen und Schülern die Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung für das Studium an einer Musikhochschule. Hier erfüllen die öffentlichen Musikschulen einen besonderen und eigenständigen Bildungsauftrag. Er berücksichtigt die allgemeinen Bildungsziele und die Berufswahl gleichermaßen.
Das Spektrum der Arbeit der öffentlichen Musikschulen im VdM
Öffentliche Musikschulen fördern die musikalische Arbeit in der Breite – von Anfang an, für jeden Leistungsstand, für jedes Alter.
Öffentliche Musikschulen fördern die künstlerischen Leistungsspitzen – für besonders begabte und interessierte Schülerinnen und Schüler.
Beide Aufgaben – die Förderung in der Breite und an die Spitze – bedingen sich wechselseitig.
Ohne Breite gibt es keine Spitze. Beide Aufgaben ergänzen sich hervorragend. Nur wer Breite und Spitze zusammen denkt, öffnet jeder Schülerin und jedem Schüler den individuellen Zugang zum Singen und Musizieren. Und zu individuellen Chancen und Perspektiven.
Niemand muss, jede und jeder kann eine Spitzenmusikerin und Spitzenmusiker werden.
Aber alle können musikalisch werden. Jede Schülerin und Jeder Schüler geht ihren und seinen individuellen musikalischen Weg. In ihrem und seinem Tempo. Im Einklang mit ihren und seinen Bedürfnissen, Neigungen und Talenten. Mit unseren hochqualifizierten Musikpädagoginnen und Musikpädagogen.
Inklusion überwindet soziale Schranken und andere Benachteiligungen. Inklusion in der Musikpädagogik ist eine Chance nicht nur für benachteiligte Menschen. Inklusion in der Musikpädagogik öffnet jedem Menschen den Zugang zur Musik; für sich selbst, in der Gemeinschaft mit anderen Musikerinnen und Musikern und zur Welt der Musik allgemein. Inklusion und musikalische Arbeit gehören zusammen.
Imke Nagel, Bildungsreferentin im Remscheider Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung und Inklusion (kubia): „Inklusion in der kulturellen Jugendbildung bietet die Chance für Teilhabe und Selbstermächtigung.“
Eveline Unruh, Leiterin des Projekts Partizipation an der Trossinger Bundesakademie für musikalische Jugendbildung: „Partizipative Prozesse können im Unterricht öffentlicher Musikschulen umgesetzt werden.“
Unser Bildungsangebot reicht weit über unsere Musikschulen hinaus. Wir kooperieren in Hessen mit mehr als 600 allgemein bildenden Schulen an 360 Standorten. Wir schaffen für über 16.000 hessische Schulkinder die Möglichkeit, mit Musik in Berührung zu kommen. Und unsere Musikschulen kooperieren vielfältig mit Kindertageseinrichtungen und Musikvereinen.
Wir kümmern uns um die musikalische Bildung in Hessen – für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Wir sind der Verband deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V., kurz – wir sind der VdM Hessen. Wir sind ein Fachverband und ein Trägerverband.
„Es geht keineswegs darum, dass alle Musikerinnen und Musiker werden. Aber alle können musikalisch werden, denn die Anlagen hierzu finden sich in jedem Menschen.“ (nach Hermann Kretzschmar)
Allgemeinbildung
Musikalische Erziehung vermittelt Allgemeinbildung durch musikpädagogische Praxis. Aufgrund ihres meritorischen Charakters wird Musikalische Bildung öffentlich gefördert.
Der kulturpolitische Bildungsauftrag resultiert aus dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2, GG) und der Gleichheit aller Menschen (Art. 3, GG).
Umfassende Allgemeinbildung ergibt sich erst aus dem Zusammenwirken des Schulwesens und weiterer kultureller Bildungsangebote. Staat und Kommunen fördern deshalb öffentliche Musikschulen. Damit nehmen sie ihre bildungspolitische und kulturpolitische Verantwortung wahr.
Musikerziehung
Die Musikpädagogik unterscheidet zwischen der Erziehung mit Musik und einer Erziehung zur Musik.
Erziehung mit Musik ist in Kindergärten, in Kindertagesstätten und in der sozialpädagogischen Arbeit Teil der Elementarerziehung.
Im schulischen Musiklernen und im Musizieren lernen der öffentlichen Musikschule findet darüber hinaus eine Erziehung zur Musik statt.
Die elementaren musikpädagogischen Aspekte bedingen den didaktischen und methodischen Ausgangspunkt für eine gelingende Musikerziehung.
Teilhabe
Musikalische Breitenarbeit ist aufgrund ihrer persönlichkeitsbildenden Wirksamkeit ein bedeutender Entwicklungsfaktor für eine freiheitliche demokratische Gesellschaft.
Musikalische Breitenarbeit bietet die wesentliche Voraussetzung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Musikkultur in Deutschland.
Kulturelle Vielfalt
Öffentliche Musikschulen schließen die institutionelle Lücke zwischen schulischem und privatem Musikunterricht.
Öffentliche Musikschulen sorgen für musikalische Breitenarbeit. Gleichermaßen führen öffentliche Musikschulen zum künstlerischen Musizieren.
Öffentliche Musikschulen bieten musikalische Bildung, die weit über den schulischen Musikunterricht und den Privatunterricht hinausreicht. Dazu gehören alle Formen des gemeinsamen Musizierens und Erlebens.
Persönlichkeitsbildung
Öffentliche Musikschulen sind kulturelle Bildungseinrichtungen. Ihr pädagogisches Ziel: Musikerziehung soll gleichermaßen dem Menschen und der Musik dienen.
Öffentliche Musikschulen tragen wesentlich zur Persönlichkeitsbildung bei. Sie können den Anspruch einer für alle zugänglichen profunden Musikerziehung nicht alleine verwirklichen. Öffentliche Musikschulen kooperieren deshalb mit Kindergärten, Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen.
Der Musikunterricht der öffentlichen Musikschulen beinhaltet eine vielseitige Musikpraxis, die über den Instrumentalunterricht und den Vokalunterricht hinausreicht.
Öffentliche Musikschulen und allgemeinbildende Schulen müssen zusammengedacht werden:
Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen ermöglicht ein kontinuierliches Musiklernen für alle Kinder. Allgemeinbildende Schulen konzentrieren sich auf das hörende Verstehen von Musik und zumeist auf die vokale Musikpraxis (Gesang).
Öffentliche Musikschulen vermitteln eine vertiefende und umfassende Musikerziehung. Die Musikerziehung der öffentlichen Musikschulen führt zu einem selbstbestimmten und vielfältigen Musizieren.
Kooperation
Musikalische Bildung trägt wesentlich zur Persönlichkeitsentwicklung bei. Musikalische Bildung gelingt in der sinnvollen Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen und öffentlichen Musikschulen.
Für das Musiklernen und das Musizieren lernen braucht es flächendeckende Kooperationen. Allgemeinbildende Schulen und Musikschulen müssen die Inhalte und Methoden ihres Musikunterrichts gemeinsam in fachlicher Verantwortung aufeinander abstimmen.
Inklusion
Inklusion baut soziale Schranken und die Benachteiligung von Menschen ab. Inklusion ermöglicht die individuelle musikalische Sozialisation.
Die inklusive musikalische Sozialisation beginnt in der musikalischen Breitenarbeit durch die Vermittlung elementarer Musikerziehung unter künstlerischen Prämissen. Sie kann bis zur beruflichen Ausübung führen.
In der inklusiven musikalischen Sozialisation geht es um die Befähigung zur aktiven, selbstbewussten und kritikfähigen Auseinandersetzung mit sämtlichen Phänomenen der Musik.
Inklusive musikalische Sozialisation umfasst stets auch die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die ausdrückliche Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jedes Menschen.
Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich breit gefächerte Einrichtungen. Deshalb können sie bestehende Lücken bei der Umsetzung einer inklusiven musikalischen Sozialisation im spartenübergreifenden Zusammenwirken schließen und vermeiden.
Inklusion ist in der Arbeit von öffentlichen Musikschulen für die komplette Bandbreite der kulturellen Bildung wichtig – von der elementaren Musikpädagogik bis hin zur beruflichen Musikausübung. Öffentliche Musikschulen sind inhaltlich sehr vielfältig. Gerade im spartenübergreifenden Zusammenwirken entfalten sie erhebliche Wirkungen. Zu den übergeordneten Zielen der Arbeit jeder öffentlichen Musikschule gehören die bildungsbezogene Selbstbestimmung und die Wertschätzung der persönlichkeitsbezogenen Bedürfnisse jeder Schülerin und jedes Schülers.
Selbstbestimmung und die Wertschätzung der Person geben den Rahmen vor: Wir fördern das Musizieren. Wir fördern die Schülerinnen und Schüler, sich selbstbewusst und kritisch mit allen Phänomenen der Musik zu befassen.
Wir beraten die öffentlichen Musikschulen und ihre Träger – in Pädagogik, Organisation und Verwaltung.
Wir vertreten die Belange der öffentlichen Musikschulen – bei Behörden, Berufsverbänden und Organisationen.
Wir pflegen die Zusammenarbeit: Mit Ministerien, kommunalen Spitzenverbänden, Fachverbänden, allgemein bildende Schulen, Ausbildungsstätten für Musikberufe, Laienmusikverbänden, kulturellen Einrichtungen.
Wir initiieren, erproben und entwickeln neue musikpädagogische Modelle für unsere Musikschulen.
Wir erarbeiten Konzepte für die Fortbildung und die Weiterbildung – für Lehrkräfte, für Leiterinnen und Leiter von unseren Musikschulen.
Wir unterstützen den Erfahrungsaustausch – mit Workshops, Tagungen, Symposien, Kongressen.
Wir informieren die Öffentlichkeit über die Inhalte, Tätigkeit und Anliegen unserer Musikschulen.
Wir sind Träger der Servicestelle Musikerziehung Hessen.
Wir verwalten treuhänderisch die Fördermittel des Landes für unsere Musikschulen.
Der VdM Hessen finanziert sich durch Fördermittel des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, durch Eigenmittel, Sponsoren und Mitgliedsbeiträge.
Wir organisieren das Zusammenspiel von 67 öffentlichen Musikschulen. Öffentliche Musikschulen sind staatlich und kommunal gefördert. Einige öffentliche Musikschulen sind Einrichtungen der Kommune (Stadt, Gemeinde, Kreis). Viele öffentliche Musikschulen sind eingetragene Vereine und arbeiten gemeinnützig. Alle öffentlichen Musikschulen arbeiten ohne die Absicht, Gewinn zu erzielen.
Die finanziellen Rahmenbedingungen der öffentlichen Musikschulen sind prekär. Öffentliche Musikschulen arbeiten gemeinwohlorientiert und bieten sozialverträgliche Preise. Öffentliche Musikschulen sind existenziell von Zuschüssen abhängig. Diese Zuschüsse sind seit langer Zeit nicht mehr ausreichend.
Anteil der öffentlichen Mittel in % an der Gesamtfinanzierung der VdM Musikschulen 2017
Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018
Gerade in Hessen ist die Eigenbelastung der Schülerinnen und Schüler im Bundesvergleich besonders hoch. In Hessen tragen die Privathaushalte im Durchschnitt 64 Prozent der Gesamtkosten ihrer Musikschule. Im Vergleich: Deutschland 50 Prozent. Die bisherige finanzielle Förderung durch das Land und die Kommunen bedroht die öffentlichen Musikschulen in Hessen in ihrem Bestand.
Finanzierung der VdM Musikschulen in den Ländern 2017
Quellen: www.destatis.de, Statistisches Jahrbuch des VdM Deutschland 2018
Obige Grafik zeigt den Anteil der öffentlichen Mittel in € je Einwohner für VdM Musikschulen in den Ländern. In Hessen beläuft sich der Anteil auf 3,22 €, im Bundesschnitt sind es 5,88 €.
In unseren öffentlichen Musikschulen in Hessen arbeiten rund 3.000 Musiklehrerinnen und Musiklehrer. Jede und jeder von ihnen ist umfassend musikpädagogisch qualifiziert. Jede Schulleitung arbeitet professionell und planvoll strukturiert. Für ein beständiges, breites und tiefes musikalisches Bildungsangebot in Hessen. Unsere Musikschulen arbeiten jährlich mit 114.000 Schülerinnen und Schülern. Die Wege zu unseren Musikschulen sind kurz. Sie finden unser musikalisches Bildungsangebot hessenweit flächendeckend in rund 120 Städten und Gemeinden.
Ingo Leipner, Wirtschaftsjournalist: „Wir müssen mit der Digitalisierung einen mündigen Umgang finden. Nicht nur das `Was´, auch das `Wozu´ der Digitalisierung müssen öffentliche Musikschulen kritisch unter die Lupe nehmen.“
Dr. Thomas Wurzel ist Geschäftsführer a. D. der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen. Dr. Thomas Wurzel, geb. 1952, studierte die Fächer Mathematik und Geschichte an der Bonner Universität, einschließlich Promotion. Er arbeitete dort zunächst als wissenschaftlicher Assistent bevor er 1985 zum Referenten beim Hessischen Sparkassenverband bestellt wurde. Im Zuge der Errichtung der landesweiten Hessischen Sparkassenstiftung übernahm er auch deren Geschäftsführung. Thomas Wurzel war dann von 1993 bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2018 Geschäftsführer der auf beide Länder erweiterten Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen.
Zu seinem ehrenamtlichen Portfolio gehören unter anderem der Vorsitz des Hessischen Museumsverbandes (1997 bis 2018) und die Präsidentschaft der Archäologischen Gesellschaft in Hessen (1993 bis 2018). Thomas Wurzel ist Mitglied des hr-Rundfunkrates und des Programmbeirates von ARTE Deutschland wie auch des Fachbeirates Musik der Thüringer Staatskanzlei sowie der Historischen Kommissionen für Thüringen und Hessen. Ferner ist er Präsidiumsmitglied im Bund Heimat und Umwelt – Deutscher Heimatbund und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Kultur- und Denkmalpflege in Hessen.
Von links nach rechts: Dr. Hans-Joachim Rieß, Thomas Müller, Joachim Arndt, Michael Eberhardt
Michael Eberhardt wurde als Landesvorsitzender bestätigt, ebenso Thomas Müller und Joachim Arndt als stellvertretende Landesvorsitzende und Dr. Hans-Joachim Rieß, der Geschäftsführer des VdM Hessen.
Im Bereich Presse finden Sie zum einen Beiträge, Statements und Gedanken von Referentinnen und Referenten, die unsere Arbeit für die öffentlichen Musikschulen in Hessen seit vielen Jahren begleiten und diese kritisch hinterfragen und reflektieren. Die Beiträge der Autorinnen und Autoren geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wieder.
Zum anderen finden Sie Beiträge aus unserem Haus, die sich auf den Stand der Dinge und die Entwicklungen unserer öffentlichen Musikschulen in Hessen beziehen. Wir wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre. Die Beiträge finden Sie unter dem Menüpunkt Presse.